Monat: Januar 2008

Die am 17.09.2007 veröffentlichte Nachricht, dass eine Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) gestellt wurde, markiert einen weiteren Höhepunkt in der langen Diskussion um den so genannten Hacker-Paragraphen, § 202 c StGB. Hintergrund der Strafanzeige war die Bewerbung eines Tools durch das BSI, das potenziell unter den Hacker-Paragraphen fallen könnte. Rechtsanwalt Thomas Feil (u.a. Fachanwalt für IT-Recht) stellt die aktuelle Rechtslage im SOLCOM Newsletter dar und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, wie die aktuellen Probleme gelöst werden könnten.

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Das Jahr 2007 wurde wie kein anderes von neuen Verordnungen und Rechtssprechungen für den IT-Bereich geprägt. Auch für 2008 sind weitere Änderungen in Sicht: Informatiker geraten dadurch nicht selten ins Visier der deutschen Behörden. So verlangen beispielsweise immer mehr Finanzämter umfangreiche Beweise für die Anerkennung als Freiberufler. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) geht sogar noch einen Schritt weiter: Statt einer normalen Betriebsprüfung verlangt die DRB verstärkt Kontenklärungen. Was darüber hinaus auf Informatiker zukommen kann und wie man Schwierigkeiten mit den Behörden vermeidet, erläutert Sachverständiger für Informatik Peter Brenner.

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Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht buchführungspflichtig ist, auch verpflichtet, Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren. Wer dies nicht beachtet, sei es auch nur, wenn die Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet werden, macht sich womöglich strafbar oder riskiert empfindliche Bußgelder. Daneben drohen auch überhöhte Schätzungen im Besteuerungsverfahren. Demgegenüber besteht aus Kostengründen ein Interesse an einer möglichst raschen Vernichtung der Geschäftsunterlagen.

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