Monat: September 2008

Verstärkt fordern die Finanzverwaltungen den Nachweis des ingenieurmäßigen Vorgehens, als Bedingung für die Anerkennung von Informatikern als Freiberufler. Aber wie lässt sich diese Anforderung überhaupt beweisen? Der Sachverständige für Informatik Peter Brenner berichtet von den Erfahrungen der letzten Monate. Informatiker sind häufig selbst unsicher, ob Sie überhaupt ingenieurmäßig und ingenieurvergleichbar tätig sind. Dann kommt die nächste Hürde: Diese Anforderung ist dann auch noch einem Finanzbeamten zu belegen, der in der Regel weder eine Informatikausbildung besitzt, noch über das erforderliche Wissen verfügt. Kann das überhaupt gelingen?

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