Monat: Januar 2012

Gekaufte Standardsoftware darf nicht aufgespalten und Teile davon Dritten zur Nutzung überlassen werden. Vielmehr darf der Ersterwerber einer Software diese einem Dritten nur einheitlich überlassen – und er muss im Zuge dessen die eigene Nutzung der Software vollständig und endgültig einstellen. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden (Urteil vom 27. Juli 2011, Az: 6 U 18/10).

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Drei Hauptthemen haben das Jahr 2011 für Freiberufler rückblickend geprägt: Internationalisierung, Fachkräftemangel und die Konsolidierung nach der Wirtschaftskrise. Die Internationalisierung hat nach den großen Unternehmen im vergangenen Jahr auch verstärkt die Freiberufler und KMU erreicht und so die Basis für ein Umdenken in der Projektarbeit bereitet…

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Grundsätzlich gilt: Nur der Inhaber einer Marke darf diese nutzen. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen. So ist es gelegentlich erforderlich, dass ein Dienstleister – etwa ein IT-Freiberufler – eine Marke verwenden muss, die nicht auf ihn als Inhaber eingetragen ist. Beispielsweise, wenn er darauf hinweisen will, dass er SAP-Spezialist ist. Wann und unter welchen Umständen Ausnahmen von der eingangs erwähnten Regel zulässig sind, darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden. Fragen dazu sind: Wann darf eine fremde Bildmarke verwendet werden, und wann nur eine fremde Wortmarke?

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Wenn dem Freiberufler eine Abmahnung ins Haus flattert, dann handelt es sich dabei meist um saftige Geldbeträge. Doch die ursprüngliche Markenrechtsverletzung war bei diesem Schadenfall aus der Praxis nicht das größte Problem: Weil der IT-Freiberufler die Verhandlungen mit dem Anwalt der Gegenseite kurzerhand in die eigene Hand nahm, stiegen die Kosten am Ende auf das Doppelte. Über 1.000,00 Euro Einigungsgebühr, die sich alle Beteiligten leicht hätten sparen können…

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