Monat: April 2012

Gefühlte Sicherheit ersetzt in Unternehmen nicht selten die tatsächliche Absicherung gegen Risiken im Umgang mit der IT. Dies jedenfalls ist der Eindruck, den man als IT-Experte in der Beratungspraxis und angesichts der Umsetzung bei den Unternehmen gewinnt. Viele Unternehmen verlassen sich auf ihre IT-Abteilung in der Hoffnung, dass die dortigen Experten schon die richtigen Maßnahmen ergreifen werden.

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Der „Bring Your Own Device“-Ansatz fordert Unternehmen nicht nur in technischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Mit BYOD findet zum ersten Mal eine gezielte Vermischung privater und dienstlicher Nutzung von Endgeräten statt. Um Risiken und Konfliktpotentiale möglichst gering zu halten, muss im Vorfeld zum Beispiel geklärt werden, was mit privaten Daten auf dem Device des Mitarbeiters geschieht, die innerhalb der Unternehmens-IT gesichert werden und ob ein Mitarbeiter auf Unternehmensdaten aus seinem Endgerät in private Backups einbeziehen kann beziehungsweise darf.

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Immer mehr IT-Mitarbeiter nutzen ihre privaten Endgeräte auch zu beruflichen Zwecken. „Bring Your Own Device“ (BYOD), so der gängige Ausdruck für diesen Trend, fördert flexibles und mobiles Arbeiten. Überdies ist es interessant für Mitarbeiter, die nicht nur privat, sondern auch dienstlich von ihren modernen, multifunktionalen mobilen Endgeräten profitieren möchten. Unternehmen steigern dadurch ihre Attraktivität und punkten gerade bei hochqualifiziertem Personal mit Freizügigkeit in diesem Bereich.

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Das ist allgemein bekannt: Auch Verpackungs- und Versandkosten unterliegen der Umsatzsteuer. Sie muss also auf Rechnungen entsprechend ausgewiesen werden. Doch was heißt entsprechend? Und wie ist zu verfahren, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

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Wichtig für Anbieter und Werbungtreibende: Welche Regeln gelten für Werbung im Internet? Welche Gesetze sind einzuhalten? Was ist erlaubt, was ist verboten? Bei den vielen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Werbung im Internet stellen, tritt ein großes Problemfeld immer wieder auf: Wie wirken sich Gesetze in der virtuellen Welt aus, die eigentlich für die „Real World“ entworfen wurden. Ein weiterer Fragekomplex rankt sich um das Thema, wie neue Werbeformen und Werbemittel wie etwa das Blogging oder die Banner-Werbung rechtlich zu behandeln sind.

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Mehr als jeder dritte IT-Verantwortliche in mittelständischen Unternehmen beurteilt den Einsatz von Cloud-Computing-Lösungen und -Modellen als vorteilhaft für sein Unternehmen. Dies ist das Ergebnis des HP Cloud Index aus dem vierten Quartal 2011. Der HP Cloud Index basiert auf einer vierteljährlichen Befragung, mit der techconsult und HP Deutschland die Rolle von Cloud Computing im deutschen Mittelstand untersuchen. Dazu werden im Rahmen einer langfristigen Studie jeweils 200 Unternehmen in mit 20 bis 2.000 Mitarbeitern zu ihrer Einschätzung und Nutzung von Cloud befragt.

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