Monat: Juni 2013

Freiberufler gelten als Dienstleister höherer Art. Die Sonderstellung dieser Tätigkeitsfelder wird jedoch von zwei Seiten bedroht. Einer wachsenden, gewerblich organisierten Konkurrenz auf der einen sowie besser informierten und vernetzten Kunden auf der anderen Seite. Nicht zuletzt deshalb wurde das strikte Werbeverbot für Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater in den letzten Jahren liberalisiert. Mit der Freiheit zum Marketing geht in einigen Bereichen jedoch ein beinah wirtschaftlicher Zwang einher, auf die eigenen Leistungen aufmerksam zu machen und dadurch neue Aufträge zu akquirieren. Dabei stellen sich zwei Aufgaben: Jene Professionalität wahren, die von Freiberuflern erwartet wird und zugleich aktiv auf den Markt zugehen, ohne zum Marktschreier zu werden.

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Hauptsächlich für mittlere und kleine Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer ist die Einnahmeüberschussrechnung (EUR) eine Form der Gewinnermittlung für das Finanzamt. Unter diesem doch recht sperrigen Begriff verbirgt sich ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich in einer überschaubaren Anwendung der Gewinn ermitteln lässt. EUR bedeutet keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, lediglich die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Leider ist es nicht jedem Gründer vorbehalten, dieses Verfahren zu nutzen.

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