Monat: Juli 2013

Viele Freiberufler haben insbesondere in der Startphase nach vollzogener Existenzgründung Schwierigkeiten, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Geschäftsbeziehungen müssen zunächst aufgebaut werden, Marketing-Maßnahmen müssen anlaufen und Kunden bezahlen nicht immer an Tag 1 nach Rechnungsstellung – diesem Problem hat man in Deutschland jahrelang effizient Abhilfe geschaffen, indem man Förderprogramme für Existenzgründer etabliert hat.

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Die vorliegenden Ergebnisse des IT-Cloud-Index Mittelstand zum kürzlich veröffentlichten Spionageskandal „PRISM“ und die Konsequenzen, die Unternehmen im deutschen Mittelstand bezüglich der Planung und oder Nutzung von Cloud Services daraus ziehen, offenbart eine erste Zwischenbilanz. Während die Unternehmen, die bereits Cloud Lösungen im Einsatz haben, auch weiterhin auf Cloud Services setzen werden, wurden die Kontra-Argumente der „Cloud-Skeptiker“ weiter gestärkt.

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In Teil 2 der Serie erhielten Sie zahlreiche Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und zudem eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart. Lesen Sie nun im 3. Teil der Serie, wie Sie bei gemischten Tätigkeiten der Gewerbesteuerpflicht entgehen können.

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Für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten ist in der Regel kein Gewerbebetrieb notwendig. Die Freiberufler erbringen selbstständig ihre Dienstleistung. Sie werden damit steuerlich anders behandelt als Gewerbetreibende. Aus den Verträgen über die Dienstleistungen ergeben sich aber für den Freelancer ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende. Neben der sachgerechten Ausführung der Tätigkeit ist er seinen Auftraggebern ebenso zur Haftung für entstehende Schäden verpflichtet.

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In Teil 1 der Serie wurde zunächst die Trennung zwischen den Gruppen der freiberuflichen Einkünfte herausgearbeitet und welche Einordnung die meisten Vorteile für Freiberufler bietet. Lesen Sie nun im zweiten Teil der Serie weitere Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und erhalten eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart.

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Ein Freiberufler hat im Vergleich mit einem Arbeitnehmer deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann dadurch die Höhe der Einkommensteuer besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden. In der dreiteiligen Serie „Steuertipps für Freiberufler“ bekommen selbstständig Tätige jeweils konkrete Hinweise, wie sie Steuerliche Vorteile nutzen und erhalten praktische Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt.

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Mit dem IT-Cloud-Index Mittelstand präsentieren techconsult und HP Deutschland eine Langzeituntersuchung zum Stellenwert von Cloud-Computing in mittelständischen Anwenderunternehmen. Die vorliegenden Ergebnisse zur größen- und branchenspezifischen Auswertung zeigen, dass die großen Mittelständler mit 500 und mehr Mitarbeitern sich bislang am stärksten mit Cloud Computing auseinandergesetzt haben.

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