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- susibe, 14. Mai 2013
guter beitrag und wichtige informationen! ...
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Immer häufiger kommt es vor, dass Unternehmen elektronische Rechnungen per E-Mail verschicken. Das ist praktisch und spart Zeit und Geld. Allerdings: Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte wissen, dass sie nicht ohne Weiteres zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Dazu muss sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit viel Vorarbeit und Klärungsprozessen gepflastert. So sollte unter anderem geklärt werden, ob man als Freiberufler oder als Gewerbetreibender einzustufen ist. Denn das hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung durch das Finanzamt – und damit finanzielle Folgen.
Ein Unternehmen aus der Personaldienstleistungsbranche meldet Insolvenz an. Zum Geschäftsmodell des Unternehmens gehört es Freiberufler per Dienst- oder Werkvertrag zu binden und an Endkunden weiter zu vermitteln. Die geschlossenen Verträge enthalten zumeist Klauseln zum Thema Kundenschutz, die eine direkte Beauftragung zwischen Kunde und Freiberufler ausschließen. Eine schwierige Situation wie das Beispiel bei der Reutax AG und Lenroxx AG zeigt. Dr. Ralf Kittelberger, Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht geht im Folgenden auf die wichtigsten Frage ein, die sich betroffene Freiberufler in diesem Kontext stellen könnten.
Um vom Finanzamt unbeanstandet anerkannt zu werden, müssen Fahrtenbücher strengen Anfprderungen genügen. Thomas Buck hat sie zusammengefasst.
In unserem letzten Beitrag „Als Freiberufler Steuern sparen“ haben wir Ihnen einige der wichtigsten Tipps zu den Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Einkommensteuer-Erklärung gegeben. Heute reichen wir wie angekündigt nach, welche Angaben auf Ihren Rechnungen stehen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
Nicht nur für Freiberufler lohnt es sich in der Regel, wenn sie sich vor der Erstellung ihrer Einkommensteuer-Erklärung über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren, die der Gesetzgeber einräumt. Nachfolgend einige der wichtigsten Tipps.
Für Freiberufler und Informatiker eröffnen aktuelle BFH-Urteile neue Chancen. Wer bis zum 31. Dezember 2012 Einspruch erhebt, bekommt eventuell Geld vom Finanzamt zurück. Nachfolgend einige wichtige Hinweise und Tipps für Freiberufler, die sich diese Chance eröffnen wollen.