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- susibe, 14. Mai 2013
guter beitrag und wichtige informationen! ...
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Die insolvente Reutax AG will am vertraglich vereinbarten Kundenschutz festhalten. Dies meldet der Berufsverband Selbständige in der Informatik (BVSI) e.V. unter Berufung auf eine „verlässliche Quelle“. Für das Unternehmen stelle dies einen Vermögensgegenstand dar, der für die – angeblich – interessierten Investoren wichtig sei, heißt es in der Mitteilung des BVSI. Außerdem müsse das Unternehmen beziehungsweise der Insolvenzverwalter dieses Vermögen des Unternehmens sichern.
Ein Unternehmen aus der Personaldienstleistungsbranche meldet Insolvenz an. Zum Geschäftsmodell des Unternehmens gehört es Freiberufler per Dienst- oder Werkvertrag zu binden und an Endkunden weiter zu vermitteln. Die geschlossenen Verträge enthalten zumeist Klauseln zum Thema Kundenschutz, die eine direkte Beauftragung zwischen Kunde und Freiberufler ausschließen. Eine schwierige Situation wie das Beispiel bei der Reutax AG und Lenroxx AG zeigt. Dr. Ralf Kittelberger, Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht geht im Folgenden auf die wichtigsten Frage ein, die sich betroffene Freiberufler in diesem Kontext stellen könnten.
Bei der Beurteilung, ob ein Freiberufler, der im Rahmen eines Projekts beschäftigt wird, freier Mitarbeiter ist oder nicht, gibt es keine Rechtssicherheit. Aber einen interessanten Ausweg: Mit der Einleitung eines Statusverfahrens kann eine interessante „Nebenwirkung“ eintreten, die ein Projekt retten kann.
In Zeiten leerer Sozialkassen schielt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) nach jedem Euro, dessen sie habhaft werden kann. Dabei sind die Vertreter der DRB in der Wahl ihrer Mittel und Methoden alles andere als zimperlich. Die Jagd auf Selbständige und deren Auftraggeber gehört offenbar dazu. Ein Aufruf zur Verteidigung der Selbständigkeit!
In unserem letzten Beitrag „Als Freiberufler Steuern sparen“ haben wir Ihnen einige der wichtigsten Tipps zu den Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Einkommensteuer-Erklärung gegeben. Heute reichen wir wie angekündigt nach, welche Angaben auf Ihren Rechnungen stehen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
In den zwei vorhergehenden Teilen unserer Rechtstipps zum Thema Freiberufler und ihre Verträge haben wir uns mit Nutzungsrechten, mit Vereinbarungen zu Pflege und Mängelbeseitigung und mit dem Thema Haftungsbeschränkung befasst. Heute lesen Sie abschließend, welche sonstigen Punkte sonst zu beachten sind und welche Vertragstypen wie anzuwenden sind beziehungsweise welche rechtlichen Konsequenzen mit sich bringen.
In Teil 1 unserer Rechtstipps zum Thema “Freiberufler und ihre Verträge” haben wir uns mit dem Bereich der Nutzungsrechte befasst. Heute geht es im Wesentlichen um Vereinbarungen zu Pflege und Mängelbeseitigung und darum, welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung Sie haben beziehungsweise nicht haben.