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Nov
29

Freiberufler aufgepasst: Staat fördert Liquidität im Alter

publiziert von Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH

Freiberufler brauchen eine vernünftige Altersvorsorge. Wer darauf in jungen Jahren verzichtet in der Hoffnung, dafür sei immer noch Zeit, begeht Kamikaze auf Raten. Dies gilt mehr noch für den Selbstständigen und Freiberufler mittleren Alters. Spätestens ab 40 Jahren ist es höchste Zeit, etwas fürs Alter anzusparen.

Immerhin: Auch Freiberufler können mit staatlicher Förderung kalkulieren und fürs Alter Rücklagen bilden. Allerdings gibt es dafür nur eine einzige Möglichkeit – der Abschluss eines RÜRUP-Rentenvertrages.

Ein solcher Rentenvertrag macht gesicherte, lebenslange, regelmäßige und feste Auszahlungen möglich. Damit lässt sich zumindest ein Teil des Liquiditätsbedarfs im Alter – etwa für Krankenversicherung, Strom, Heizung, Telefon und anderes – finanzieren.

Wie attraktiv die staatliche Förderung ist, zeigt sich an den nachfolgenden Zahlen: Alle in 2012 einbezahlten Beiträge in einen RÜRUP-Vertrag sind mit 74 Prozent steuerlich absetzbar. Höchstgrenzen und parallele Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke sind hier allerdings zu beachten – im Zweifel sollte Sie einen fachkundigen Berater hinzuziehen.

Hier ein Beispiel, wie RÜRUP funktioniert:
Freiberufler, 35 Jahre alt, persönlicher Steuersatz in 2012: 35 Prozent. Ab dem Kalenderjahr 2012 bis zum 65. Lebensjahr werden jährlich 5.000 Euro in einen RÜRUP-Vertrag einbezahlt.

  • In 2012 beträgt der Steuervorteil 1.295 Euro, der Nettoaufwand 3.705 Euro.
  • Der steuerlich absetzbare Betrag steigt jedes Jahr um zwei Prozent. Er beträgt in 2013 76 Prozent, in 2014 bereits 78 Prozent und so weiter.
  • Ab dem 65. Lebensjahr beträgt die lebenslange jährliche RÜRUP-Rente 29.412 Euro (unverbindliche Beispielrechnung bei einer Wertentwicklung von jährlich 6 Prozent)

Fazit: Ein RÜRUP-Rentenvertrag ist für alle Freiberufler – und nicht nur für die – mit einem höheren Steuersatz ein sehr sinnvoller Baustein zur Altersvorsorge. Neben der zu erzielenden Steuerersparnis sollte vor Vertragsabschluss auch auf die richtige Anlageform und die persönlich passenden Vertragsmodalitäten (regelmäßige Beiträge / Zuzahlungen, Beitragszahldauer etc.) besonderer Wert gelegt werden.

Über die Autorin:

Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbHKontaktdaten:

KW Versicherungsservice GmbH
Gut Keferloh
Keferloh 1b
85630 Grasbrunn

Telefon +49 (0) 89 157 01-300
Fax +49 (0) 89 157 01-390
E-Mail: versicherung@kwag.de
Internet: www.kwag.de

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Nov
26

Männer-Ausverkauf: Freiberufler und Unisex-Tarife

publiziert von Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH

Der 21. Dezember 2012 ist nicht nur für die Maya ein wichtiges Datum – an diesem Tag endet der Maya-Kalender, und manch ein Freiberufler fürchtet den Weltuntergang, oder auch nicht. Davon ausgehend, dass dem nicht so ist, bereitet sich die Versicherungsbranche in Europa derzeit ganz pragmatisch auf den 21. Dezember 2012 vor. Ab diesem Zeitpunkt nämlich darf es nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in den Versicherungstarifen (Personen-Versicherung) nur noch identische Tarife für Männer und Frauen geben.

Gerade für Freiberufler ist dies daher ein wichtiges Datum in Sachen Versicherung. Denn die neue Regelung bedeutet: Alle Tarife müssen bis zu diesem Zeitpunkt neu kalkuliert werden. Dies stellt die Versicherer vor das Problem, mit Mischkalkulationen arbeiten zu müssen, deren versicherungsstatistische Annäherung an die tatsächlichen Gegebenheiten sich erst im Laufe der folgenden Monate und eventuell sogar Jahre erweisen wird. Denn noch ist nicht klar, welchen Anteil die beiden Geschlechter im Neugeschäft ab dem 21. Dezember 2012 haben werden.

Männliche Freiberufler müssen  mehr bezahlen

Aus diesem Grund werden die neuen Unisex-Tarife sicherlich noch zusätzlich mit gewissen Puffern belegt. Die Hoffnung der Frauen auf günstigere Tarife wird sich deshalb kaum erfüllen. Für männliche Freiberufler, aber nicht nur für sie allerdings ist klar: Sie müssen durch die Umstellung auf Unisex-Tarife künftig deutlich mehr bezahlen.

Einige Versicherungsunternehmen haben bereits die neuen Tarife im Markt. Die Verbraucher können also bereits erste Unisex-Tarife abschließen. Parallel halten diese Anbieter jedoch ihre Bisex-Tarife offen und geben über eine separate Option die Gewähr, dass der Kunde auch nach Vertragsabschluss über einen gewissen Zeitraum zwischen beiden Systemen wechseln kann.

Folgende Grafik fasst zusammen, wie sich die Umstellung auf UNISEX-Tarife voraussichtlich auf die einzelnen Sparten auswirken wird:

Männer

Frauen

Rentenversicherung

Beitrag steigt

Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag steigt

Risikolebensversicherung

Beitrag steigt

Unfallversicherung

Beitrag steigt

Pflegezusatzversicherung

Beitrag steigt

Krankenversicherung

Beitrag steigt

Unsere Empfehlung: Sollten Sie als Freiberufler in naher Zeit einen Abschluss planen, legen Sie trotz der zu erwartenden Unisex-Vertriebswelle den größten Wert auf die Qualität des Versicherungsschutzes.

Über die Autorin:

Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbHKontaktdaten:

KW Versicherungsservice GmbH
Gut Keferloh
Keferloh 1b
85630 Grasbrunn

Telefon +49 (0) 89 157 01-300
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E-Mail: versicherung@kwag.de
Internet: www.kwag.de

 

Männer-Schlussverkauf: Unisex-Tarife für Freiberufler und andere

Der 21. Dezember 2012 ist nicht nur für die Maya ein wichtiges Datum – an diesem Tag endet der Maya-Kalender, und manch einer fürchtet den Weltuntergang. Davon ausgehend, dass dem nicht so ist, bereitet sich die Versicherungsbranche in Europa derzeit ganz pragmatisch auf den 21. Dezember 2012 vor. Ab diesem Zeitpunkt nämlich darf es nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in den Versicherungstarifen (Personen-Versicherung) nur noch identische Tarife für Männer und Frauen geben. Gerade für Freiberufler daher ein wichtiges Datum in Sachen Versicherung.

Denn die neue Regelung bedeutet: Alle Tarife müssen bis zu diesem Zeitpunkt neu kalkuliert werden. Dies stellt die Versicherer vor das Problem, mit Mischkalkulationen arbeiten zu müssen, deren versicherungsstatistische Annäherung an die tatsächlichen Gegebenheiten sich erst im Laufe der folgenden Monate und eventuell sogar Jahre erweisen wird. Denn noch ist nicht klar, welchen Anteil die beiden Geschlechter im Neugeschäft ab dem 21. Dezember 2012 haben werden.

Aus diesem Grund werden die neuen Unisex-Tarife sicherlich noch zusätzlich mit gewissen Puffern belegt. Die Hoffnung der Frauen auf günstigere Tarife wird sich deshalb kaum erfüllen. Für männliche Freiberufler, aber nicht nur für sie allerdings ist klar: Sie müssen durch die Umstellung auf Unisex-Tarife künftig deutlich mehr bezahlen.

Einige Versicherungsunternehmen haben bereits die neuen Tarife im Markt. Die Verbraucher können also bereits erste Unisex-Tarife abschließen. Parallel halten diese Anbieter jedoch ihre Bisex-Tarife offen und geben über eine separate Option die Gewähr, dass der Kunde auch nach Vertragsabschluss über einen gewissen Zeitraum zwischen beiden Systemen wechseln kann.

Folgende Grafik fasst zusammen, wie sich die Umstellung auf UNISEX-Tarife voraussichtlich auf die einzelnen Sparten auswirken wird:

Männer

Frauen

Rentenversicherung

Beitrag steigt

Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag steigt

Risikolebensversicherung

Beitrag steigt

Unfallversicherung

Beitrag steigt

Pflegezusatzversicherung

Beitrag steigt

Krankenversicherung

Beitrag steigt

Unsere Empfehlung: Sollten Sie als Freiberufler in naher Zeit einen Abschluss planen, legen Sie trotz der zu erwartenden Unisex-Vertriebswelle den größten Wert auf die Qualität des Versicherungsschutzes.

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Okt
9

Unisex kommt – Tipps für Freiberufler

publiziert von Timm Wiebe, Fachwirt für Finanzberatung

„Lust auf Unisex-Tarife?“ fragt derzeit ein Versicherungsunternehmen auf großflächigen Plakaten. Hintergrund ist, dass die Versicherungsbranche ihre Tarife künftig geschlechtsneutral kalkulieren muss – eine Unterscheidung zwischen Tarifen für Männlein und Weiblein ist nicht mehr zulässig. So will es der Gesetzgeber. Gerade Freiberufler sollten die anstehenden Veränderungen zum Anlass nehmen, sich jetzt ihre Absicherungs-Situation genau anzuschauen.

Vor allem für Männer wird es in einigen Versicherungssparten zu deutlich höheren Beiträgen kommen. Mit diesem Argument werben Versicherer derzeit massiv dafür, jetzt noch einen Vertrag zu den ‘alten’ Konditionen abzuschließen. Ist dies nur ein willkommener Vorwand, um den Versicherungsvertrieb zum Jahresende noch einmal anzukurbeln – oder steckt mehr dahinter?

Unisex – Worum geht´s eigentlich?

In den Tagen von Einheitsgrößen für Eier und Bananen mussten auf der Suche nach Ungleichheiten  auch irgendwann die Versicherungen ins Visier der (europäischen) Behörden geraten. Der Stein des Anstoßes: geschlechtsabhängige Tarifkalkulationen.
Was auf nationaler Ebene noch recht harmlos anfing, indem zum Beispiel die medizinisch bedingten Kosten für die Geburt eines Kindes im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab dem 01. Januar 2008 auch auf die Männertarife der Privaten Krankenversicherung verteilt werden mussten, gipfelte in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011. Zentrale Aussage: Geschlechtsspezifische Tarife stellen eine Benachteiligung dar. Die Versicherungen wurden folglich verpflichtet, künftig eine geschlechtsunabhängige Kalkulation vorzunehmen.

Dass die Unterschiede statistisch über Jahrzehnte belegt sind und sich kaum einer daran störte, weil es der Alltagserfahrung entspricht, dass Frauen beispielsweise in der Regel länger leben als Männer, störte den EuGH dabei nicht. Für die Umsetzung wurde den Versicherungen  eine Übergangsfrist eingeräumt, die  am 21. Dezember 2012 endet  – danach gilt für alle Neuverträge: Unisex.

Auf welche Verträge wirkt sich Unisex aus?

Wichtig zunächst: Für bestehende Verträge ändert sich vorerst nichts. Die Regelungen gelten nur für Neuabschlüsse. Und: Unisex kommt bei allen Versicherungssparten zum Tragen, die bei der Kalkulation bislang das Geschlecht berücksichtigen. Das sind vor allem die so genannten Personenversicherungen, also zum Beispiel die Private Krankenversicherung (gilt auch für Zusatzversicherungen), die Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU), die Risikolebensversicherung, alle Versicherungen zur Altersvorsorge, die eine Rentenzahlung vorsehen und insbesondere auch die private Pflegezusatzversicherung.

Auch in manchen Sachversicherungen wird sich Unisex bemerkbar machen – hier vor allem bei der KFZ-Versicherung.

Wer gewinnt, wer verliert?

Man könnte ja vermuten, dass sich Vor- und Nachteile für die beiden Geschlechter ungefähr die Waage halten. Allerdings wäre das ja zu einfach…

Viele der heutigen Beitrags- beziehungsweise Leistungsunterschiede hängen mit der durchschnittlich höheren Lebenserwartung der Frauen zusammen. In der Krankenversicherung beispielsweise steigen die Kosten mit zunehmendem Alter rapide an. In gleichem Maß wächst auch das Risiko, pflegebedürftig zu werden, was in der Pflegezusatzversicherung zu höheren Beiträgen für Frauen führt. Bei Rentenversicherungen fällt die Rente heute bei Frauen niedriger aus, da sie im Schnitt länger gezahlt werden muss.

Für Männer wird es also künftig vor allem teurer, für die Frauen aber nicht wesentlich günstiger. Hä? Da ist doch was faul, oder?

Haben die Versicherungen wieder eine Möglichkeit gefunden, sich die Taschen voll zu packen?

Nein, in der Masse nicht. Die Versicherungen sind von Gesetzes wegen zu einer vorsichtigen Kalkulation verpflichtet. Es hilft schließlich keinem, wenn er zwar wenig Beitrag zahlt, aber die Versicherung deswegen pleitegeht und er ganz ohne Schutz dasteht.

Die versicherungsmathematischen Unterschiede zwischen Frauen und Männern sind real und müssen bei der Kalkulation eines Gesamttarifs natürlich berücksichtigt werden. Die Versicherungen wissen aber nun nicht genau, wie das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ist, die sich künftig für einen solchen Vertrag entscheiden. Setzen sie beispielsweise den Beitrag zum Beispiel bei der Pflegezusatzversicherung auf den Durchschnitt der heutigen Tarife, und es versichern sich dort überwiegend (kalkulatorisch teurere) Frauen, ist der Tarif schnell unterfinanziert. Daher muss sich der zukünftige Unisex-Beitrag eher am Beitrag des heute teureren Geschlechts orientieren.

Von welchen Größenordnungen ist die Rede?

Wie sich die Beiträge in den einzelnen Sparten entwickeln, ist von Versicherung zu Versicherung verschieden und hängt vor allem vom heutigen Anteil der Geschlechter in den Tarifen ab. Noch haben auch längst nicht alle Versicherungen ihre Unisex-Tarife endgültig kalkuliert und veröffentlicht. Es gibt aber zumindest Tendenzen – siehe Tabelle.

Die nachstehende Übersicht zeigt, wie sich voraussichtlich die künftigen Unisex-Beiträge – bei gleicher Leistung – im Verhältnis zu den heutigen Beiträgen entwickeln werden. Grundlage ist die gleiche Leistung wie in den heutigen Tarifen:

Sparte Beitragsentwicklung Männer Beitragsentwicklung Frauen
Altersrente +8% bis +15% -1% bis -3%
Berufsunfähigkeitsversicherung +8% bis +12% -1% bis -3%
Pflegezusatzversicherung +30% bis +40% -4% bis -8%
Krankenversicherung +10% bis +20% -6% bis -10%
Unfallversicherung Kinder +10% bis +15% -3% bis -7%

Wer sollte handeln?

Wie man sieht, sind die Auswirkungen teilweise erheblich. Wer sollte nun aktiv werden?

Zunächst: Wer keinen neuen Fernseher braucht, muss auch nicht losrennen, wenn ihm ein Elektromarkt die Mehrwertsteuer schenkt. Will sagen: Wer seine Versicherungsthemen geregelt und zumindest einigermaßen auf aktuellem Stand hat, braucht nichts Neues abzuschließen.

Allerdings schieben viele Menschen wichtige Absicherungsfragen vor sich her, da die damit verbundenen Themen wie Alter, Krankheit oder Tod naturgemäß wenig Freude bereiten. Hier könnten die Auswirkungen von Unisex den Anstoß geben, sich endlich ausführlich zumindest in versicherungstechnischer Hinsicht mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Zum einen bringt ein Abschluss vor dem 21. Dezember unter Umständen handfeste finanzielle Vorteile. Zum anderen kann es zusätzlich motivieren, sich selbst endlich wichtige Fragen rund um die eigene Absicherung beantworten zu lassen. Dies gilt angesichts der Tabelle vor allem für Männer.

Sollten Frauen dann abwarten?

In den meisten Sparten bieten die Versicherungen für Verträge, die jetzt noch abgeschlossen werden, eine Umtauschoption an: Sollte sich herausstellen, dass der neue ‚Unisex-Tarif‘ günstiger ist als der heutige, kann ohne neue Prüfung gewechselt werden. So soll verhindert werden, dass gerade Frauen den Vertragsabschluss in der Hoffnung auf günstigere ‚Unisex-Beiträge‘ hinauszögern.

Diese natürlich nicht ganz uneigennützige Regelung der Versicherer bietet für den Kunden einen handfesten Vorteil: Für die meisten der betroffenen Versicherungen müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Leider passiert es immer wieder, dass es während der Phase des Überlegens zu Diagnosen kommt, die eine spätere Antragstellung erschweren oder gar verhindern. Hier gilt: Wenn Bedarf besteht, so früh wie möglich abschließen!

Was passiert mit Altverträgen?

Die Kurzform: Nichts. Wenn es sich nicht um kürzlich abgeschlossene Verträge mit einer Umtauschoption handelt, wird der Tarif wie bisher weitergeführt. Bei einer erheblichen Vertragsänderung, zum Beispiel der Wiederinkraftsetzung nach einer Beitragsfreistellung, kann es allerdings passieren, dass dann automatisch auf Unisex umgestellt wird. Hier ist also Vorsicht geboten.

Sollte man von einem bestehenden Tarif aktiv in Unisex wechseln, wenn dieser günstiger wird? Auch hier heißt es: Genau hinschauen. Ein solcher Wechsel ohne Umtauschoption gilt als Neuantrag. Neben einem höheren Eintrittsalter müssen auch die Gesundheitsfragen neu beantwortet werden. Es kann also sein, dass einer nur kleinen Ersparnis ein schlechterer Schutz gegenübersteht.

Generell gilt also: Erst prüfen, dann wechseln – und nie erst kündigen und dann neu abschließen.

Was gilt es noch zu beachten?

Wenn Sie Unisex zum Anlass nehmen, aktiv zu werden, schauen Sie, dass Ihnen Ihre jetzigen Vorteile erhalten bleiben. Dies gilt vor allem für manche Rentenversicherung, die bei Änderungen oder Zuzahlungen dann doch die neuen Tarife zugrunde legt.

Auch eine Wechseloption für den Fall, dass Unisex günstiger wird, muss natürlich belastbar sein und darf keine versteckten Bedingungen enthalten.

Über den Autor:
Timm Wiebe ist Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und berät mit seinem Kollegen Xaver Arnold als Versicherungsmakler seit vielen Jahren vor allem Privatkunden. Seine Schwerpunkte sind die Bereiche PKV, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Ruhestandsplanung.

Timm Wiebe, Fachwirt für Finanzberatung (IHK)Kontaktdaten:
Timm Wiebe
Nussbaumstr.4
80336 München

Telefon: 089 – 28 77 88 94
Telefax: 089 – 28 78 75 88
E-Mail: wiebe@arnold-und-wiebe.de

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Sep
12

Schwere Krankheit: so können sich Freiberufler absichern

publiziert von Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH

In unseren letzten Beiträgen vom August 2012 haben wir in Bezug auf Freiberufler über die richtige Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls, etwa bei dadurch ausgelöster Invalidität, und die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit informiert. Heute geht es um eine noch relativ unbekannte Absicherungsform namens „Dread Disease Versicherung“ (Dread Disease = Schwere Krankheit). Sie ist speziell für Freiberufler durchaus sinnvoll.

Dass diese Absicherungsform noch relativ gering verbreitet ist, liegt hauptsächlich an zwei Faktoren. Erstens: Es gibt nur sehr wenige Anbieter, die hierfür einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten. Und zweitens: Beratung und Vertrieb in Sachen „Dread Disease Versicherung“ läuft fast ausschließlich über unabhängige Berater, das heißt, Ausschließlichkeitsvertreter und Strukturvertriebe können ihren Kunden diese Versicherungsform größtenteils gar nicht anbieten.

Was aber ist eine „Dread Disease Versicherung“ und wozu dient sie? Diese Versicherungsform dient als Kernabsicherung gravierender finanzieller Folgen aufgrund des Eintritts einer schweren Krankheit (zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Ähnliches). Wer eine solche Police abgeschlossen hat, erhält bereits kurz nach der jeweiligen Diagnose die vertraglich individuell vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

Genesung und Neuausrichtung für Freiberufler frei von finanziellen Zwängen

Wesentliches Ziel ist es dabei, dem Betroffenen sofort finanzielle Mittel zu seiner freien Verfügung zu stellen, damit er sich völlig auf die Genesung konzentrieren kann – ob es nun um die Absicherung der sozialen Situation geht oder um die Möglichkeit, gewünschte und gegebenenfalls außergewöhnliche Therapien in Anspruch zu nehmen. Die Versicherungsleistung dient also dem Zweck, dem Patienten die Genesung und Neuausrichtung seines Lebens nach überstandener Krankheit frei von finanziellen Zwängen zu ermöglichen.

Gerade Selbständige und Freiberufler können mit einer „Dread Disease Versicherung“ ihren Einkommensausfall aufgrund schwerer Krankheit kompensieren. Sie können mit dieser außerordentlichen Liquidität beispielsweise höhere Sondertilgungen in bestehende Hypothekendarlehen fließen lassen. Auch der Ausfall von Leistungsträgern in kleinen und mittelständischen Unternehmen (sogenannten Key Persons) lässt sich mit einer solchen Versicherungsleistung wesentlich einfacher kompensieren. So können damit Umsatzausfälle oder der Mehraufwand durch die eventuelle Inanspruchnahme von Interimsmanagern finanziert beziehungsweise umfassend abgesichert werden.

Was ist versichert?

Zu den versicherten Krankheiten zählen unter anderem  Herzinfarkt, Bypass-Operation, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Taubheit, Funktionsverlust von Gliedmaßen, Querschnittslähmung, Sprachverlust, schwere Verbrennungen, Hirntumor (auch gutartig), Bakterielle Meningitis, Herzklappenoperation, Aortenplastik, Blindheit, Kinderlähmung, Koma, Alzheimer, Parkinson, Transplantationen von Hauptorganen.

Neben der gewünschten Versicherungssumme und Versicherungsdauer sind Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand der zu versichernden Person die wesentlichen Merkmale für die Beitragsermittlung. Zudem zahlen Raucher wesentlich mehr als Nichtraucher.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die nur für die Dauer einer bestehenden Berufsunfähigkeit leistet, erhält der Versicherte bei einer „Dread Disease Versicherung“ die Leistung auch dann, wenn er wieder völlig genesen wird. Die Auszahlung erfolgt daher nicht in Raten, sondern als Einmalauszahlung.

Schwere Krankheiten wie oben angeführt sind erfahrungsgemäß für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit anspruchsvollen Berufsbildern eine wesentlich typischere Bedrohung als die Berufsunfähigkeit. Somit kann die „Dread Disease Versicherung“ auch eine Alternative beziehungsweise sinnvolle Ergänzung zum Berufsunfähigkeitsschutz sein. Zu beachten ist allerdings, dass in einer „Dread Disease Versicherung“ keine sogenannten schleichenden Erkrankungen wie Burnout, Rückenbeschwerden bis hin zum Bandscheibenvorfall mitversichert sind.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Personen, deren Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz abgelehnt wird, beziehungsweise dass ein solcher Versicherungsschutz für sie nur mit Vereinbarung von Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen zustande kommt, sich durchaus zu normalen Konditionen mittels einer „Dread Disease Versicherung“ absichern können. In solchen Fällen empfiehlt es sich, über einen fachlich kompetenten Makler entsprechende Voranfragen bei diversen Anbietern einzuleiten.

Wichtig auch hier: Die Gesundheitsfragen sollten bei der Antragstellung korrekt und umfassend beantwortet werden. Denn im Falle einer sogenannten Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Über die Autorin:
Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbHKontaktdaten:
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Sep
7

Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler: Wie finde ich meinen Weg? (Teil 5)

publiziert von Timm Wiebe, Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

Auf großes Interesse stieß unsere Beitragsreihe vom Herbst 2011 zur Krankenversicherung für Selbständige und Freiberufler. Hier nun, daran anknüpfend, Teil 5 mit konkreten Tipps zur Antragstellung und weiteren Hinweisen aus der Praxis.

Der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist für Selbständige und Freiberufler wesentlich einfacher als für Angestellte. Vor allem zu Beginn der Selbständigkeit stehen daher viele Gründer vor der Frage, welches System für sie geeigneter ist. In dieser Serie erklären wir die Unterschiede der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und geben wichtige Hinweise, was im Fall eines Wechsels – von der Auswahl der Versicherung bis hin zur Antragstellung – beachtet werden muss.

In den vorherigen Teilen haben wir uns von den Finanzierungsunterschieden (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1556) über den Umgang der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung mit den steigenden Ausgaben im Gesundheitsbereich (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1650) über die Leistungsunterschiede der beiden Versicherungswelten (http://www.freiberufler-blog.de/?p=1829) bis hin zu den sinnvollen Tarifmerkmalen (http://www.freiberufler-blog.de/?p=2067) einer PKV vorgearbeitet.

Jetzt müssen Sie ‚nur noch‘ einen Antrag stellen. Was es dabei zu beachten gilt und weitere Tipps für Privatpatienten aus der Praxis – das möchte ich Ihnen in diesem letzten Teil der Serie mit auf den Weg geben.

Der Antrag: Die letzte Hürde

Über Ihre Angaben im Antrag verschafft sich die Gesellschaft ein Bild von Ihnen, um zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Sie dort aufgenommen werden. Deshalb: Lassen Sie bei den Antragsfragen erhebliche Diagnosen weg und die Versicherung erfährt dies später, gibt es richtig Ärger. Das kann von einem rückwirkenden Zuschlag sogar bis hin zur Rückabwicklung des kompletten Vertrags inklusive sämtlicher erhaltenen Erstattungen gehen. Dass sich unter diesen Vorzeichen die Suche nach einer neuen Gesellschaft – vorsichtig ausgedrückt – schwierig gestaltet, dürfte sich von selbst verstehen.

Die drei guten Nachrichten:
1. Solche Folgen lassen sich relativ einfach verhindern – Sie müssen nur gründlich arbeiten.
2. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, müssen Sie da in der Form nur einmal durch.
3. Auch, wenn das Prozedere für Sie als Neukunde lästig ist – für die Versichertengemeinschaft wirkt sich ein solches Vorgehen positiv auf die Beitragsstabilität aus.

So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Einerseits gilt: Diagnosen, nach denen nicht gefragt wird, müssen auch nicht in den Antrag. Wird beispielsweise nach den letzten drei Jahren gefragt, sind das die letzten drei Jahre vor dem Datum der Antragstellung und nicht auch noch der Monat davor.

Fallen jedoch Diagnosen in den gefragten Zeitraum, ist es oft hilfreich, umfangreiche zusätzliche Angaben zu machen, die zu einer besseren Einschätzung führen. Dazu kann es sogar nützlich sein, vor Antragstellung ein aktuelles Attest zu einer Diagnose einzuholen.

Die Patientenakte

Unabhängig von einem möglichen Attest sollten Sie am besten vor Ort einen Blick in Ihre Patientenakte werfen. Regelmäßig vorkommende Überraschungen:

  • Falsche Diagnosen durch ein Vertauschen der Akte (z.B. konkreter Fall: Morbus Crohn).
  • Der Arzt hat bei der Untersuchung einen bestimmten Verdacht, will den Patienten aber nicht unnötig beunruhigen, bevor die Diagnose nicht sicher ist. Der Verdacht bleibt jedoch in der Akte stehen.
  • Diagnosen werden unvollständig an den Patienten weitergegeben, um ihn nicht zu überfordern. So sagt Ihnen der Arzt beispielsweise zu Ihren Rückschmerzen, dass Sie Muskelverspannungen haben und verordnet Ihnen Massagen. In die Akte schreibt er jedoch zusätzlich ‚Skoliose‘. Dies kann erhebliche Auswirkungen haben. Sind es nämlich tatsächlich nur reine Muskelverspannungen, die außerhalb des Fragezeitraums wieder weg waren, müssen sie auch nicht in den Antrag. Eine ‚Skoliose‘ dagegen bleibt Ihnen meist zeitlebens erhalten und gehört damit als eine Art chronische Diagnose in den Antrag.

Geht es auch einfacher?
Kurz und schmerzlos: Nein. Die häufig, gern auch von Ärzten kommende Idee, die Versicherung doch die Ärzte anschreiben zu lassen, ist keine praktikable und vernünftige Lösung. Und zwar aus folgenden Gründen:

1. Dies wird überhaupt nur in konkreten Einzelfällen gemacht, es kostet die Versicherung nämlich Zeit und Geld.
2. Die Versicherung erfährt oft mehr als sie soll, weil dann die Fragen gerne gleich erweitert werden.
3. Die Überraschung bei Ihnen ist umso größer, wenn plötzlich eine Ablehnung oder ein Zuschlag kommt – und das wegen Diagnosen, von denen Sie noch nie etwas gehört haben. Und im Nachhinein ist es deutlich schwieriger, der Versicherung glaubhaft zu vermitteln, dass Ihnen der Arzt nur ‚Muskelverspannungen‘ und nicht auch ‚Skoliose‘ als Diagnose genannt hat.

Die Vorgehensweise, die hier nahegelegt wird, ist – zugegeben – nicht allzu weit verbreitet. Meist aus nicht ganz unberechtigter Angst, den Interessenten gleich ganz zu verschrecken. Ich bin jedoch der Meinung, dass die eigenen Diagnosen zu den wichtigsten Daten gehören, die man von sich kennen sollte. Dies gilt unabhängig davon, wo Sie versichert sind. Außerdem ist der Aufwand in Relation zur Tragweite der Entscheidung, in die PKV zu wechseln, nun auch wieder nicht so groß, wenn man sich überlegt, wie viel Gedanken sich manch einer über den Kauf seines nächsten Laptops oder Autos macht.

Das Verhältnis zum Arzt

Die Kenntnis der eigenen medizinischen Historie ist im Übrigen ein guter Ausgangspunkt für das künftige Verhältnis zum Arzt.

Zu Ihrem Status als Privatpatient gehört nämlich, dass Sie der erste Adressat für die Arztrechnung sind und nicht die Krankenkasse. Deshalb sind sowohl die gestellten Diagnosen, als auch die durchgeführten Behandlungen auf der Rechnung aufgeführt – und werden so für Sie transparent. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, was sich hinter einer der Ziffern verbirgt oder warum eine spezielle Behandlung empfohlen wird, fragen Sie ruhig nach.

Da in einem guten PKV-Tarif die meisten Behandlungsmethoden bezahlt werden, haben Sie die Möglichkeit, sich einen speziellen Behandler und/oder eine spezielle Methode herauszusuchen, die zu Ihren Beschwerden passt. Machen Sie davon Gebrauch! Prüfen Sie allerdings im Zweifel vorher, was und in welchem Umfang Ihre Versicherung  anfallende Kosten übernimmt – siehe Punkt 1 im nächsten Abschnitt.

Als PKV-Versicherter ist es einfacher, im Verhältnis zu Ihrem Arzt eine neue Ebene zu erreichen.

Weitere Tipps und Hinweise

  • Vorher prüfen (lassen): Zur erhöhten Transparenz gehört auch, sich bei größeren Behandlungen einen Heil- und Kostenplan, eine Art Kostenvoranschlag, vom Arzt erstellen zu lassen. Üblich ist dies vor allem bei Zahnbehandlungen, es kann aber auch bei ambulanten Operationen eine Rolle spielen. Sinnvoller Weise legen Sie einen solchen Plan vor der Behandlung auch Ihrer Versicherung vor, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Gerade bei Zahnbehandlungen werden bei manchen Gesellschaften die Leistungen grundsätzlich gekürzt, wenn vor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan eingereicht wurde.
  • Rechnungen einreichen: Bei vielen Gesellschaften gibt es eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Dies soll vor allem dabei helfen, Verwaltungskosten zu sparen. Solange die Rechnungsbeträge in der Summe niedriger sind, als Ihre Selbstbeteiligung, macht das Einreichen keinen Sinn. Manche Gesellschaften prüfen dann zwar trotzdem, ob Sie eine Rückerstattung bekommen, bei anderen ist sie mit dem Einreichen aber verwirkt.Sie haben mindestens 2 Jahre Zeit, Rechnungen einzureichen und können daher in Ruhe prüfen, ob das sinnvoll ist.

Fazit

Die Private Krankenversicherung ist sicher nicht perfekt. Sie bietet gegenüber der Gesetzlichen jedoch einige Vorzüge. Dazu gehören vor allem vertraglich festgelegte Leistungen, die nicht einfach nach Kassenlage gestrichen werden können. Zudem werden in hohem Maße Altersrückstellungen gebildet, die ältere Beitragszahler entlasten. Auf die GKV rollt hier ein massives demografisches Problem zu.

Die Leistungen der PKV gibt es jedoch nicht zum Nulltarif – weder finanziell, noch was den übrigen Aufwand angeht. Versprechungen von riesigen Einsparmöglichkeiten sind daher mit Vorsicht zu genießen. Gleiches gilt für die großzügige Auslegung von Antragsfragen. Auch haben Sie als PKV-Versicherter etwas mehr Aufwand, als einfach die Versichertenkarte auf den Tisch zu legen. Dafür bekommen Sie aber auch eine ganz andere Form der Transparenz gegenüber Ihrem Arzt, was das Verhältnis auf eine neue Ebene heben kann.

Wem diese Form der Mündigkeit wichtig ist, der sollte auf jeden Fall unabhängig von einer möglichen Beitragsersparnis einen genaueren Blick auf die PKV werfen.

Weiterführende Informationen

Timm Wiebe, Fachwirt für Finanzberatung (IHK)Über den Autor:
Timm Wiebe ist Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und berät als Versicherungsmakler im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit Herrn Xaver Arnold seit vielen Jahren vor allem Privatkunden und Freiberufler. Seine Schwerpunkte sind die Bereiche PKV, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Ruhestandsplanung.

Kontaktdaten:
Timm Wiebe
Nussbaumstr.4
80336 München
Telefon: 089 – 28 77 88 94
Telefax: 089 – 28 78 75 88
E-Mail: wiebe@arnold-und-wiebe.de

 

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Aug
28

Berufsunfähigkeit – sozialen Absturz verhindern

publiziert von Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH

Nicht nur ängstliche Naturen unter den Freiberuflern fürchten sie – die Berufsunfähigkeit. Denn gerade für sie ist die eigene Arbeitskraft der wertvollste Besitz – und die Basis ihrer beruflichen Existenz. Ohne Absicherung kann der Verlust der Arbeitskraft blitzschnell ins finanzielle und berufliche Abseits führen.

Die Risiken, gerade in unserer modernen Berufswelt, sind vielfältig: Das Tempo erhöht sich, wer den Erfolg will, muss mehr leisten, schneller und beweglicher sein. Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates sind charakteristische Auswirkungen der heutigen Belastungen und mittlerweile die Hauptursuchen für Erwerbsminderungen – seien sie kurz-, mittel- oder langfristig.

Wer sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Risiken dieser Art schützen will, sollte als Selbständiger zunächst seinen individuellen Versorgungsbedarf ermitteln. Das Prinzip einer solchen Versicherung ist einfach: Mittels Berufsunfähigkeitspolice wird eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente mit dem jeweiligen Versicherer vereinbart. Zudem bestimmt man individuell die Versicherungs- und die Leistungsdauer. In der Regel sind diese beiden Zeiträume identisch. Es ist jedoch möglich, die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer zu vereinbaren.

Definition prüfen

Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente wird meist ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ausbezahlt. Besonders wichtig ist es, in den jeweiligen Versicherungsbedingungen die genaue Definition einer Berufsunfähigkeit zu prüfen. In der Regel wird hier ein sogenannter Prognosezeitraum definiert. Dieser sollte auf keinen Fall länger als sechs Monate betragen. Inwieweit dem Versicherer im Leistungsfall Nachprüfungen möglich sind und welche Mitwirkungspflichten seitens des Versicherten bestehen – auch das ist immer individuell in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Die wesentlichen Merkmale für die Beitragsermittlung sind neben der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente, der Versicherungs- und Leistungsdauer, Ausbildung und aktuell ausgeübter Beruf, Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Zudem stuft jeder Versicherer die Berufsbilder in individuelle Berufsgruppen ein. Daraus ergeben sich – unter anderem – gravierende Beitragsunterschiede.

Wichtigstes Kriterium für die Auswahl eines Anbieters sollte in jedem Fall die Qualität der Versicherungsbedingungen sein. Was hilft es, wenn der Beitrag günstig ist und der Versicherer im Schadenfall die Leistung aufgrund einer lückenhaften Deckung verweigert.

Höhe und Dauer den Bedürfnissen anpassen

Die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sollte in jedem Fall die Lebenshaltungskosten und die Aufwendungen für die private Altersversorgung abdecken. Es ist möglich und eventuell sinnvoll, die Versicherungsdauer auf das Endalter 60 zu begrenzen. Dadurch ergibt sich ein wesentlich geringerer monatlicher Beitrag im Vergleich zum Versicherungsschutz bis zum Endalter 65. Dies macht Sinn, weil im Falle einer Berufsunfähigkeit im jüngeren Alter auch die private Altersversorgung mit angespart wird und diese in der Regel bereits ab dem 60. Lebensjahr abrufbar ist.

Es ist zu empfehlen, den Berufsunfähigkeitsschutz separat abzuschließen und nicht mit einem Rentenversicherungsvertrag zu kombinieren. Dies schafft Transparenz und mehr Flexibilität. Ein weiterer Grund hierfür ist auch die Qualität des Versicherers. Ein guter Berufsunfähigkeits-Versicherer muss nicht unbedingt auch ein guter Anbieter im Anlagebereich – also zum Thema Altersabsicherung – sein.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Es ist möglich, die Berufsunfähigkeit etwa in Form einer Zusatzversicherung innerhalb eines Basis-(RÜRUP)Rentenvertrages zu platzieren. Hierbei ist der Versicherungsbeitrag zu einem hohen Anteil steuerlich abzugsfähig. Im Gegenzug muss die Berufsunfähigkeits-Rente allerdings dann in hohem Maße versteuert werden.

Bekommt der Versicherte eine Berufsunfähigkeits-Rente aus einem nicht steuerlich geförderten Vertrag, so löst diese in der Regel nur ein sehr geringes zu versteuerndes Einkommen und somit keine Steuerpflicht aus.

Wichtig: Bei Antragstellung müssen die Gesundheitsfragen korrekt und umfassend beantwortet werden, denn im Falle einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bei bestehenden Vorerkrankungen ist es ratsam, bei verschiedenen Anbietern Voranfragen zu starten, um im Anschluss dann das beste Angebot auswählen zu können.

Wer bereits eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen hat, sollte unter Umständen seine Police überprüfen lassen. Gerade in den vergangenen Jahren sind Versicherungsbedingungen und Preise für den Berufsunfähigkeitsschutz kundenfreundlicher geworden. Es ist durchaus möglich, wesentliche Verbesserungen zu erwirken.

Über die Autorin:
Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbHKontaktdaten:
KW Versicherungsservice GmbH
Gut Keferloh
Keferloh 1b
85630 Grasbrunn

Telefon +49 (0) 89 157 01-300
Fax +49 (0) 89 157 01-390
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Internet: www.kwag.de

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Aug
13

Unfall – und dann? Absicherung für Selbstständige und Freiberufler

publiziert von Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH

Biometrische Risiken – hinter diesem Fachbegriff aus der Versicherungsbranche stecken in der Regel ebenso ungeplante wie unerwünschte Ereignisse und deren Folgen: Unfall, Krankheit, Todesfall. Sie alle haben aus versicherungstechnischer Sicht eines gemeinsam: Sie schmälern die Fähigkeit des Betroffenen, Geld zu erwirtschaften, oder machen sie ganz zunichte.

Also ist es gerade für Selbstständige und Freiberufler ausgesprochen sinnvoll, sich gegen die finanziellen Folgen derlei Risiken abzusichern. Im Folgenden geht es in diesem Zusammenhang um das Thema Unfallschutz.

Jeder kennt das Gefühl, kennt den Schreck, der einem von Zeit zu Zeit in die Glieder fährt: Nur ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, und beinahe wär´s passiert – ein Crash mit dem Auto, ein Sturz von der Treppe oder Ähnliches.

Glücklicherweise bleibt es meist bei einem kleinen Adrenalinstoß. Und selbst wenn etwas passiert – die meisten Unfälle verlaufen glimpflich. Dennoch: Viele Unfälle führen zu schweren Verletzungen, die bleibende Schädigungen hinterlassen. Vor allem aktive Menschen sind durch ihre vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet.

Nicht selten sind die Verletzungen so schwer, dass sich das Leben der Betroffenen von Grund auf ändert – mit Glück nur vorübergehend, bei Pech sogar auf Dauer. Körperliche Fähigkeiten sind eingeschränkt, sie können ihren Beruf nicht mehr ausüben und damit kein Einkommen mehr erwirtschaften. Ein dramatischer Einschnitt, der die gesamte Lebensplanung über den Haufen werfen kann.

Tägliche Gefahr

Rund neun Millionen Menschen kommen in Deutschland jedes Jahr bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Etwa 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, rund jeder dritte (30 Prozent) im Haushalt. 23 Prozent der Unfälle passieren im Freizeitbereich und etwa 18 Prozent im Straßenverkehr.

Das Problem für Selbstständige und Freiberufler: Sie haben in keinem dieser Bereiche Anspruch auf einen gesetzlichen Unfallschutz. Eine private Unfallversicherung ist somit als Basis-Absicherung unbedingt zu empfehlen. Außerdem sollte man sich Gedanken darüber machen, ob und inwieweit weitere Risikoversicherungen ergänzt werden sollten.

Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung: Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr passieren. Sie gilt rund um die Uhr und auf der ganzen Welt. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich zu gegebenenfalls weiteren Risikoabsicherungen wie Haftpflicht-, Kranken- und Sozialversicherung erbracht und sind steuerfrei.

Invaliditätsleistung als Kernstück

Ein ganzes Bündel von Leistungsarten macht die private Unfallversicherung aus. Kernstück ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält der Versicherte eine Kapitalsumme. Er kann damit beispielsweise Einkommenseinbußen auffangen, eine Umschulung oder Spezialausbildung finanzieren, das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umbauen, Pflegepersonal oder Haushaltshilfen bezahlen. Auch eine lebenslange Rentenzahlung kann für den Fall der Invalidität vereinbart werden.

Die Höhe der Kapitalsumme beziehungsweise die Auszahlung einer lebenslangen Unfallrente sind abhängig vom Grad der Invalidität. Eine sogenannte Gliedertaxe liefert hierfür durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Sie ist Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages.

Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist entscheidend, inwieweit das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Grundlage ist immer ein ärztliches Gutachten. Um bei höheren Invaliditätsgraden überproportionale Kapitalauszahlungen zu erzielen, werden sogenannte Progressionsstaffeln angeboten.

Individuellen Bedarf abwägen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungsbedarf abwägen. Eine Art Faustformel geht mindestens vom Dreifachen des Jahreseinkommens des Versicherten aus! Um den steigenden Lebensstandard und die Inflation mit zu berücksichtigen, sollte die Unfallversicherung mit einer Dynamik ausgestattet werden.

Je nach individueller Situation kann es sinnvoll sein, seine Unfallversicherung durch Versicherungs-Bausteine wie Übergangsleistungen, Unfallkrankenhaustagegeld, Todesfallsumme und Ähnliches zu ergänzen. Dies sollte unbedingt in einem Beratungsgespräch ermittelt werden.

Zur Beachtung: Für einen Leistungsanspruch muss immer ein Unfallereignis zugrunde liegen. Bei einer Blinddarm-OP beispielsweise wird also kein Unfallkrankenhaustagegeld ausbezahlt.

Police überprüfen lassen

Sollten Sie bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, lohnt es sich, Ihre Police überprüfen zu lassen. Gerade in den vergangenen Jahren sind die Unfalltarife kundenfreundlicher geworden. Doch längst nicht bei allen Anbietern. Themen wie etwa Zeckenbiss, Impfschäden, Vergiftungen bei Kindern, Alkoholklauseln, Unfallereignisse ohne Fremdeinwirkung und Vieles mehr sind in den Bedingungen der verschiedenen Versicherer sehr unterschiedlich geregelt.

Fazit: Ein Unfallschutz ist speziell für Selbständige und Freiberufler sehr wichtig. Erste Priorität bei der Auswahl der Versicherers und des Tarifs sollte auf jeden Fall die Qualität der Versicherungsbedingungen haben.

Über die Autorin:
Brigitte Kucz ist unabhängige Versicherungs-Maklerin und Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbH. Mit umfassendem Know-how und 20jähriger Berufserfahrung in einer Branche, in der sich Gesetze, Regelungen und Beiträge fast täglich ändern, ist es ihre Spezialität, für ihre Kunden das optimale Versicherungsportfolio zusammenzustellen. Das Ergebnis ist bestmögliche Absicherung und optimierter individueller Versicherungsschutz – in jeder Lebensphase, aktuell, fair und neutral.

Brigitte Kucz, Geschäftsführerin der KW Versicherungsservice GmbHKontaktdaten:
KW Versicherungsservice GmbH
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