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5 praktische Tipps gegen Forderungsausfall

Die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen sinkt. Knapp 25% aller befragten Unternehmen klagen bereits über Forderungsausfälle (Bundesverband Factoring für den Mittelstand, 2015).
Das hat gravierende Folgen für Freiberufler, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Oft gehen diese in Vorleistung, zahlen Personalkosten und Sozialabgaben. Permanenter Zahlungsverzug oder gar Forderungsausfall können im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen.

Mit diesen fünf praktischen Tipps können Sie potenziellen Kunden schon vor Abschluss des Vertrags mit den passenden Hilfsmitteln auf den Zahn fühlen und die Risiken für Forderungsausfall deutlich minimieren.

Prüfung der Bonität und Unternehmensdaten

Vor jedem Vertragsabschluss sollten Sie die Bonität Ihrer Kunden prüfen. Holen Sie sich Auskünfte im Online Bundesanzeiger, der zuständigen IHK, im Handelsregister oder der SCHUFA. Diese Angaben sind teilweise kostenlos oder gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr erhältlich.

Über den Bundesanzeiger können Sie bspw. völlig kostenfrei die Bilanzen Ihrer Kunden einsehen, vorausgesetzt Ihr Kunde ist publizitätspflichtig. Zur Überprüfung von Daten über ein Unternehmen lohnt sich weiterhin ein kostenloser Blick ins Handelsregister. Angaben zur Geschäftsführung finden sich zudem auf der Internetseite eines Unternehmens.

Vertragswerk mit eindeutigen Inhalten

Halten Sie im Vertrag die genaue Bezeichnung der Leistungserbringung fest. Definieren Sie Leistungsvolumen, Spezifikation der Leistung sowie Gewährleistungsfristen und nehmen Sie vor allem Zahlungsmodalitäten mit Zahlungsfristen und Zahlungsweisen auf.

Zeitnahe Rechnungsstellung und Kontrolle der Zahlungseingänge

Sie haben Ihre vereinbarte Leistung erbracht und die Abnahme ist erfolgt? Dann sollten Sie zeitnah Ihre Rechnung stellen. Achten Sie unbedingt auf eine genaue und vollständige Aufzählung der erbrachten Leistungen und berechnen Sie die vereinbarten Preise. Werfen Sie auch ein Auge auf eine korrekte Angabe der Zahlungsziele. Die Forderung muss prüffähig sein, denn jeder Fehler kann dazu genutzt werden, die Zahlung aufzuschieben.

Nach der Rechnungsstellung sollten Sie unbedingt die Zahlungseingänge zu den entsprechenden Zahlungszielen prüfen lassen. So stellen Sie zeitnah einen möglichen Zahlungsverzug fest und können entsprechend reagieren.

Durchführung eines konsequenten Mahnwesens

Sie merken, dass Ihr Kunde in Verzug ist, obwohl Sie ein klares Zahlungsziel vereinbart haben? In dieser Situation sollten Sie konsequent mahnen. Eine Mahnung ist rechtlich erforderlich, damit der Schuldner in Verzug kommt (§286 Abs. 1) und den Verzugsschaden ersetzen muss.

Seit dem 29.07.2014 ist ein verschärftes Gesetz zur Verbesserung des Gläubigerschutzes in Kraft getreten (§ 271a BGB). So können Sie bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9% sowie eine Verzugspauschale von 40€ veranschlagen.

Nutzen Sie diese Werkzeuge zur Bekämpfung von Zahlungsverzug jedoch weise und achten Sie darauf, sachlich zu formulieren. Ein freundlicher Zahlungshinweis in der ersten Mahnung, ohne monetäre Folgen (Verzugszinsen, Mahnpauschale), bewirkt oft Wunder.

Full Service Factoring gegen Forderungsausfall

Unter Factoring wird die Finanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verstanden.  Sie verkaufen fortlaufend Ihre Rechnungen an das Factoringunternehmen und erhalten dafür sofortige Liquidität. Ein entscheidender Vorteil ist der schnelle Erhalt der Forderungssumme. Dies ist jedoch entsprechend mit Kosten verbunden.

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