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Abzugsfähigkeit von Geschenken

Gerade zur Weihnachtszeit sind Geschenke an Kunden oder Mitarbeiter auch bei Freiberuflern nicht unüblich. Dabei kommt immer wieder die gleiche Frage auf: Wann sind Geschenke wie abzugsfähig? In diesem Artikel finden Sie dazu eine Auflistung.

Welche Geschenke sind wann abzugsfähig

Geschenke bis 10.- Euro (Streuartikel)

Geschenke bis zu 10 Euro netto, sogenannte Streuartikel, sind immer als Betriebsausgaben abzugsfähig und nicht zu versteuern, weder beim Geber noch beim Empfänger.

Geschenke an Mitarbeiter

Geschenke an Mitarbeiter anlässlich eines persönlichen Ereignisses wie Hochzeit, Geburtstag, oder Geburt eines Kindes sind bis zu einem Betrag von 60 Euro pro Ereignis abzugsfähig.

Daneben sind regelmäßige monatliche Sachzuwendungen innerhalb der monatlichen Sachbezugsgrenze  von 44 Euro steuerfrei.

Geschenke an Geschäftspartner

Geschenke an Geschäftspartner sind bis zu einem Betrag von 35 Euro steuerlich abzugsfähig. Ist der Schenker vorsteuerabzugsberechtigt, dann handelt es sich bei dem Betrag von 35 Euro um einen Nettobetrag.

Dabei wird jedoch in der Regel übersehen, dass diese Beträge entweder vom Empfänger zu versteuern sind oder vom Schenker nach § 37 b ESTG pauschal versteuert werden müssen. Möglicherweise kommt deshalb das böse Erwachen bei der nächsten Lohnsteueraußenprüfung.

Geschenke über 35 Euro

Geschenke über 35 Euro an Geschäftsfreude sind steuerlich nicht abzugsfähig.

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