Autor: Ralph Günther

Ralph Günther von exali.de gilt als ausgewiesener Experte, wenn es um Risikomanagement und spezifische Haftpflichtversicherungen für freie Berufe, Dienstleister und mittelständische Unternehmen der IT-Medien, Consulting- und eCommerce-Branche geht. Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes für Freiberufler mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen am Markt eingeführt. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter.

Zum rund 7.400 Euro teuren Schadenfall entwickelte sich die scheinbar einfache Aufgabe „Domain-Registrierung“ für einen IT-Freelancer. Er war von einem großen deutschen Stahl- und Technologieunternehmen damit beauftragt worden, eine Domain für seine Webseite im Ausland zu reservieren. Wie sich leider zeigte, steckt auch hier der sprichwörtliche Teufel im Detail.

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Wer als IT-Freiberufler auf dem Projektmarkt die Nase vorn haben will, kommt in Zeiten von Web 2.0 nicht mehr um Online-Vermarktung und Vernetzung in den sozialen Netzwerken umhin. Eigenwerbung, die teuer zu stehen kommen kann, denn der Grat zwischen gut gemeintem Marketing und schwerwiegendem Fail ist schmal. Das zeigen auch die nachfolgend geschilderten Schadenfälle im Zusammenhang mit der Plattform XING: Während die einen IT-Freiberufler versehentlich geheime Projektinterna der Wehrtechnik publik machten, flatterte einem anderen Freelancer eine Abmahnung ins Haus – weil er auf XING eine Geschäftsanfrage per Mail gestellt hatte.

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Wenn dem Freiberufler eine Abmahnung ins Haus flattert, dann handelt es sich dabei meist um saftige Geldbeträge. Doch die ursprüngliche Markenrechtsverletzung war bei diesem Schadenfall aus der Praxis nicht das größte Problem: Weil der IT-Freiberufler die Verhandlungen mit dem Anwalt der Gegenseite kurzerhand in die eigene Hand nahm, stiegen die Kosten am Ende auf das Doppelte. Über 1.000,00 Euro Einigungsgebühr, die sich alle Beteiligten leicht hätten sparen können…

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Das Projekt hat längst begonnen. Sogar die in Auftrag gegebene Software hat der IT-Dienstleister schon programmiert. Dann das böse Erwachen: 30.000 Ausweise funktionieren nicht – und auf einmal stehen 23.000 Euro Schadenersatzforderung im Raum… Vermögensschadenspezialist Ralph Günther schildert den Schadenfall und nimmt zwei wichtige Punkte unter die Lupe: Warum die IT-Haftpflicht echte Vermögensschäden absichern sollte und warum es auch auf die Vorumsatzdeckung ankommt.

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Der Kampf um Erfolg und Misserfolg gehört für viele IT-Dienstleister und IT-Freiberufler zum Alltag. Denn dass viele IT-Projekte scheitern, ist in der Branche keine Überraschung. Die Folgen: Jährlich gehen der deutschen Wirtschaft Millionenbeträge verloren. Ganz zu schweigen von der Bedrohung für die eigene Existenz des IT-Dienstleisters oder IT-Freiberuflers. Detailliert untersucht Ralph Günther in seinem Beitrag die Gründe für das Scheitern von IT-Projekten und gibt zentrale Tipps zur Prävention.

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Seit dem 17. Mai 2010 müssen selbstständige Dienstleister ihre Auftraggeber noch vor der Zusammenarbeit u.a. darüber informieren, dass sie eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Das ist den meisten IT-Freiberuflern nicht bekannt, wie die aktuelle Markstudie von SOLCOM ergab, deren Ergebnisse in dieser Ausgabe des Online Magazins nachzulesen sind. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Geschäftsführer der exali GmbH Ralph Günther illustriert in diesem Artikel, welchen Irrtümern Freiberufler oft bei ihrer Haftungssituation unterliegen und auf welche Kriterien bei der Auswahl einer passenden Versicherung Wert gelegt werden sollte.

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Bis zum 31.12.2008 hatten IT Freelancer und Selbständige, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den normalen Beitragssatz zahlten. Diese Regelung wurde mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 gekippt. Nach massiven Protesten kam jetzt zum 01.08.2009 die Änderung der Änderung. Der Versicherungs-Experte Ralph Günther, Fachwirt für Finanzberatung IHK und Geschäftsführer des Versicherungsportales www.exali.de, erklärt für SOLCOM den aktuellen Stand und wo für Selbständige Handlungsbedarf besteht.

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Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Vermögensschaden? Deckt eine ITHaftpflichtversicherung auch Personenschäden ab? Wie sieht es beim Datenverlust bei einem „head-crash“ aus? Mit konkreten Schadenfällen aus der IT-Praxis erläutert Versicherungsexperte Ralph Günther in Teil 2 unserer Serie zur IT-Haftpflichtversicherung, welche Fallstricke in Vertragsklauseln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen lauern. Zudem: Eine Checkliste mit wichtigen Versicherungskriterien für die ITBranche.

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Wann und warum benötige ich als Freiberufler eine IT-Haftpflichtversicherung? Und wenn ja – was muss diese leisten und was darf sie eigentlich kosten? Relevante Fragen, die man grundsätzlich klären sollte, wenn man sich als freiberuflicher Informatiker vor allem auf die Projektarbeit konzentrieren und ansonsten ruhig schlafen will. Dazu muss man wissen, dass sich IT-Haftpflichtversicherungen aus bestehenden Versicherungs-Modellen für völlig andere Branchen entwickelt haben. Daher sind nicht alle Versicherungen, die sich IT-Haftpflicht nennen, auch wirklich umfassend auf die Risiken in der IT-Branche abgestimmt. Auf welche Kriterien jeder IT-Dienstleister achten sollte, damit er dennoch optimalen Versicherungsschutz zu durchaus bezahlbaren Preisen findet, erläutert Ralph Günther, Versicherungs-Experte, in unserer zweiteiligen Serie.

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