Website-Icon SOLCOM Freiberufler Blog

Betriebsprüfung bei Freiberuflern: Was ist zu beachten?

Eine Betriebsprüfung ist auch bei Freiberuflern nichts Ungewöhnliches. Zwar gibt es im Gegensatz zu großen Unternehmen keine turnusmäßigen Überprüfungen, doch früher oder später kann es jeden treffen. Entsprechend wichtig ist es, sich langfristig darauf vorzubereiten.

In der Regel meldet sich der Prüfer telefonisch an. Mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist die Möglichkeit der Selbstanzeige beendet.

Woran sollten Sie denken?

Seien Sie bitte bei Gesprächen und Fragen vorsichtig. Prüfer stellen nicht immer klare Fragen, wenn sie etwas wissen wollen. Manchmal tun sie so, als ob sie es wüssten und warten nur auf die Bestätigung. Im Zweifel äußern Sie sich bitte dahingehend, dass Sie das noch mal nachschauen müssen.

Der Prüfer darf den Betrieb besichtigen, jedoch nicht alleine und nicht eigenmächtig. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den Prüfer-Rundgang. In der Regel wird der Prüfer die Mitarbeiter jedoch nicht ansprechen.

Händigen Sie angeforderte Unterlagen zügig aus. Verzögerung signalisiert dem Prüfer, es könne einen Grund geben, wenn etwas länger dauert als gedacht.

Provozieren Sie keinen Streit. „Klimaverschlechterungen“ schaden nur Ihnen allein. Eine sachliche und angenehme Atmosphäre ist die Voraussetzung für Kompromissbereitschaft und Einigung ohne Rechtsstreit. Das Steuerrecht bedarf der Einigung wie kein anderes Rechtsgebiet.

Wichtig: Tragen Sie Differenzen sachlich aus und vermeiden Sie persönliche Angriffe.

Die mobile Version verlassen