Artikelübersicht: Steuer

Die Sicherung der Bestandskunden und der Aufbau eines langjährigen Vertrauensverhältnisses ist das Ziel vieler Freiberufler. Bei Geschäftskunden empfehlen sich dazu Geschenke. Freiberufler sollten jedoch versuchen, wo immer möglich, diese steuerlich abzusetzen. Dabei sind einige Vorbedingungen zu beachten, da der Gesetzgeber präzise rechtliche Maßgaben zur Handhabung macht.

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Fahrtenbuch: Jeder Freiberufler mit einem Firmenwagen zuckt zusammen, weil er damit viel Arbeit und Stress mit dem Finanzamt verbindet. Wer die private Nutzung nicht pauschal versteuern möchte, muss seine Fahrten mit einem qualifizierten Fahrtenbuch belegen. Eine Mühe, die sich lohnt, wenn mit dem Fahrtenbuch eine geringe private Nutzung nachgewiesen werden kann. Und der Stress mit dem Fiskus lässt sich aber minimieren, wenn man vier einfache Regeln beachtet.

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Wenn sich Freiberufler zu einer Personengesellschaft zusammenschließen, erzielen die Gesellschafter als Mitunternehmer nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn alle Gesellschafter freiberufliche Leistungen erbringen. Sind Leistungen auch nur eines Gesellschafters als gewerblich einzustufen, wirkt sich das regelmäßig auf die Einkunftserzielung aller Gesellschafter aus: Die Gewerblichkeit „färbt ab“, und die Personengesellschaft wird insgesamt gewerblich tätig.

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Ohne moderne Kommunikationsmittel, sind viele Jobs kaum noch durchführbar. Insbesondere die mobile Erreichbarkeit wird vielerorts schlicht vorausgesetzt. Auch und besonders Freiberufler sind darauf angewiesen, unterwegs ihr Postfach einsehen und Telefongespräche führen zu können. Die entstehenden Kosten können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die nachfolgenden Tipps zeigen Ihnen, wie Sie im Laufe eines Jahres gezielt Steuern einsparen können.

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Wer als Freiberufler in den eigenen vier Wänden sein Büro hat, will die entsprechenden Kosten natürlich steuerlich geltend machen. Denn die anteiligen Kosten für Miete, Zinslast und Nebenkosten können den Gewinn ordentlich drücken und Steuern sparen helfen. Ob Sie die Kosten absetzen können oder nicht, hängt auch davon ab, wie Sie Ihre selbstständige Tätigkeit gestalten.

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Spaß an Buchhaltung und Steuern – das dürfte bei Freiberuflern wohl allenfalls für die Gruppe der Steuerberater gelten. Die übrigen Angehörigen der freien Berufe wie z.B. im IT-Bereich, Ärzte, Journalisten, Musiker, Architekten oder Rechtsanwälte empfinden diese Verwaltungstätigkeit eher als lästige Pflicht. Unabhängig davon, ob man sich als Freiberufler nun selbst um die laufende Buchhaltung und notwendigen Steuererklärungen kümmert oder ob man dies einem Dienstleister wie dem Steuerberater überlässt, sollte man doch zumindest die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und damit verbundenen Pflichten kennen.

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Jeder Freiberufler hat genau so wie jedes andere Unternehmen beim Finanzamt jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, in der er seine Umsatzsteuerschuld oder ein Guthaben selbst berechnet. Zusätzlich hat er bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. Während bei der Istbesteuerung die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem er die Zahlung erhalten hat, erfolgt bei der Sollbesteuerung die Besteuerung bereits schon früher.

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In Teil 2 der Serie erhielten Sie zahlreiche Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und zudem eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart. Lesen Sie nun im 3. Teil der Serie, wie Sie bei gemischten Tätigkeiten der Gewerbesteuerpflicht entgehen können.

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In Teil 1 der Serie wurde zunächst die Trennung zwischen den Gruppen der freiberuflichen Einkünfte herausgearbeitet und welche Einordnung die meisten Vorteile für Freiberufler bietet. Lesen Sie nun im zweiten Teil der Serie weitere Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten in der Informationstechnik und erhalten eine Übersicht über die Rechtssprechung zu der steuerlichen Zuordnung beruflicher Tätigkeiten zu einer Einkunftsart.

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Ein Freiberufler hat im Vergleich mit einem Arbeitnehmer deutlich mehr steuerlichen Gestaltungsspielraum und kann dadurch die Höhe der Einkommensteuer besser beeinflussen. Voraussetzung ist natürlich, dass die steuerlichen Spielregeln beherrscht werden. In der dreiteiligen Serie „Steuertipps für Freiberufler“ bekommen selbstständig Tätige jeweils konkrete Hinweise, wie sie Steuerliche Vorteile nutzen und erhalten praktische Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt.

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Hauptsächlich für mittlere und kleine Unternehmen, sowie Freiberufler und Existenzgründer ist die Einnahmeüberschussrechnung (EUR) eine Form der Gewinnermittlung für das Finanzamt. Unter diesem doch recht sperrigen Begriff verbirgt sich ein buchhalterisches Verfahren, mit dem sich in einer überschaubaren Anwendung der Gewinn ermitteln lässt. EUR bedeutet keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, lediglich die Einnahmen und Ausgaben sind zu erfassen. Leider ist es nicht jedem Gründer vorbehalten, dieses Verfahren zu nutzen.

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