Freiberufler bedeutet nicht nur beruflich „frei“ zu sein sondern in der Regel auch be-„freit“ von der gesetzlichen Rentenversicherung. Was sich heute viele Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung wünschen, lässt leider viele Freiberufler schnell in die Falle der Altersarmut tappen.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Freiberufler unverzichtbar, denn im Ernstfall ist sie die einzige Absicherung, die ihre finanziellen Einbußen auffängt. Allerdings ist der Beitragssatz gerade für Selbständige und Freiberufler oft sehr hoch und die Wahl der passenden Versicherung mit Stolperfallen verbunden. Dennoch gibt es Wege, diese zu umgehen.
Es war ein digitaler Super-GAU, den die Carsharing-Tochter car2go der Daimler AG vor Kurzem erlebte: Durch ein Problem bei Server-Arbeiten ging der komplette Betrieb offline. In 27 Städten weltweit standen knapp 11.000 Fahrzeuge still. Für drei Stunden ging Nichts mehr und auch die Hotline des Carsharing-Dienstes war dem Ansturm an Anrufern nicht gewachsen. Grund für den Totalausfall: Eine technische Panne beim Dienstleister, über den das System läuft. Der verantwortliche IT-Experte ist hier nicht zu beneiden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ zählt auch für Freiberufler zu den wichtigsten Policen überhaupt, denn eine gesetzliche Absicherung besteht in vielen Fällen selbst bei Erwerbsunfähigkeit nicht. Die Arbeitskraft ist aber das größte Vermögen des Freiberuflers und sollte entsprechend geschützt sein.
Was anfangs wie ein wahrer Segen für viele Freiberufler wirkt, entpuppt sich oftmals mit zunehmender Zeit als echte Kostenfalle: Die private Krankenversicherung, anfangs attraktiv durch geringere Beiträge, aber bessere Leistungen als die gesetzliche, wird mit den Jahren immer teurer. Durch stetige Beitragsanpassungen nehmen die Prämien Ausmaße an, die gerade mit Blick auf das Rentenalter bedrohlich wirken.
Die Anforderungen an IT-Experten steigen. Die rasanten Entwicklungen im Hard- und Softwarebereich, denen man als Freiberufler fachlich gewachsen sein muss, neue Problemfelder wie Google Penalties, das immer grenzenloser werdende Geschäftsumfeld der Auftraggeber – wer im IT- und Telekommunikations-Business zuhause ist, steht mächtig unter Druck. Eine geeignete Versicherung, die den Freiberufler im Ernstfall vor all diesen Risiken schützt, will aber natürlich erst einmal gefunden werden.
Gerade im IT-Business kann sich ein marginaler Fehler schnell zu einem ausgewachsenen Schaden entwickeln. Die Fehlerquellen sind dabei variabel und passieren nicht, weil das nötige Know-How fehlt, sondern aus Unachtsamkeit des IT-Experten (häufig auch gepaart mit unvorhergesehenen Umständen). Nimmt der Auftraggeber seinen beauftragten Dienstleister für einen durch ihn verursachten Schaden in Regress, kann das ein ungeahntes Loch in dessen Budget reißen. Eine IT-Haftpflicht kann dieses Kostenrisiko von Freiberuflern auffangen.
Das Jahr 2014 bringt einige Veränderungen im Versicherungsbereich mit sich. Bei den Sozialversicherungen steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bei der Altersvorsorge gibt es dafür mehr Flexibilität und staatliche Förderung. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Wer als Freiberufler für Kunden arbeitet, sie berät, Entscheidungen für sie vorbereitet oder sogar trifft, kann dabei Fehler machen. Sind die gravierender, werden die Kunden an Sie als Freiberufler herantreten, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht hilft dabei, den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten.
Für Freiberufler ist die Rürup-Rente der Ersatz der gesetzlichen Rentenversicherung und daher unverzichtbar. Die Rahmenbedingungen mit ihren Vor- und Nachteilen gibt der Gesetzgeber bei der Rürup-Rente vor. Was Freiberufler bei der Altersvorsorge beachten sollten, welche Produkte bei der Auswahl sinnvoll sind und welche Gestaltungsmöglichkeiten es innerhalb der einzelnen Produktvarianten gibt, wird in diesem Artikel beschrieben.
Mit der Riester-Rente wird die private Altersvorsorge gefördert. Begünstigt sind dabei nur solche Produkte, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten – also Rentenversicherungen, Bankauszahlungspläne, Investmentfonds und Kapitalisierungsprodukte. Die Riester-Rente ist in erster Linie etwas für Angestellte und Beamte. Aber auch Freiberufler können von der Riester-Förderung profitieren – jedenfalls in zwei Fällen.
Eine Tätigkeit als Freiberufler bietet ohne Frage zahlreiche Reize und Annehmlichkeiten. Andererseits lauern auf der Karriereleiter gewisse Gefahren und Risiken, denen Angestellte nicht ausgesetzt sind. Falls Sie einer nicht abhängigen Tätigkeit nachgehen, sollten Sie sich deshalb besonders eingehend über passende Versicherungspolicen informieren. In den folgenden Abschnitten haben wir deshalb Informationen zu den für Sie wichtigen Versicherungen gesammelt.
Der Existenzgründer geht das Risiko des unternehmerischen Erfolges ein, gegen welches er sich nicht versichern kann. Hierbei liegen wirtschaftliches, betriebliches Risiko und der Erfolg dicht beieinander. Es ist klar, dass dem Existenzgründer zunächst und hauptsächlich das wichtigste Ziel am Herzen liegt, nämlich sich und sein Unternehmen am Markt zu präsentieren und als stabile Größe zu etablieren.
Auch wenn das Risiko, einen klassischen Sachschaden zu verursachen, in vielen IT-Projekten niedriger ist als beispielsweise die Risiken durch Datenverlust, Programmierfails, Rechtsverstöße oder Überschreitung von Deadlines, zeigt die Schadenpraxis: Auch den Sachschaden sollte der Freiberufler auf dem Schirm haben. Das verdeutlicht ein aktueller Schadensfall eines IT-Freiberuflers, der ein unbrauchbares Patch-Trunk-Kabel und einen Sachschaden im hohen vierstelligen Bereich zur Folge hatte.
Für die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeiten ist in der Regel kein Gewerbebetrieb notwendig. Die Freiberufler erbringen selbstständig ihre Dienstleistung. Sie werden damit steuerlich anders behandelt als Gewerbetreibende. Aus den Verträgen über die Dienstleistungen ergeben sich aber für den Freelancer ähnliche Pflichten wie für Gewerbetreibende. Neben der sachgerechten Ausführung der Tätigkeit ist er seinen Auftraggebern ebenso zur Haftung für entstehende Schäden verpflichtet.