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Dieser Versicherungsschutz ist für Freiberufler notwendig

Gerade zum Jahreswechsel lohnt es sich, über den richtigen Versicherungsschutz nachzudenken. Denn dieser ist gerade auch für Freiberufler existenziell. Welche Versicherungen wichtig sind und worauf es ankommt, erfahren Sie hier.

1. Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht tritt immer dann ein, wenn ein Kunde behauptet, durch den Freiberufler einen Vermögensschaden erlitten zu haben. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt einen Termin versäumt und der Kunde dadurch Ansprüche versäumt. In manchen freien Berufen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben, wie bei Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Heilpraktikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Für andere Freiberufler ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll. Man denke nur an einen IT-Experten, der beim Netzwerkaufbau einen schwerwiegenden Fehler begeht, der zu einem Datenverlust führt.

Was kostet der Schutz? Das hängt von der Branche ab – je nach Versicherungssumme, Tätigkeit und einer möglichen Selbstbeteiligung müssen Sie Beiträge ab 200 Euro jährlich aufwärts einplanen. Die Beiträge können dafür als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

2. Versicherung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit

Auch Freiberufler können nur dann Aufträge annehmen und Kunden, Patienten oder Mandanten beraten, betreuen oder behandeln, wenn sie gesund sind. Wer auf Dauer nicht mehr tätig sein kann, braucht eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung, die als Einkommensersatz eine Rente zahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so gestaltet sein, dass Sie bei Ihnen als selbstständigem Freiberufler nicht auf eine Umorganisation bestehen kann und die Versicherung so die Möglichkeit bekommt, die Rentenzahlung zu verweigern. Leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen zudem vor, dass auch bei einer längeren Krankenschreibung von sechs Monaten und mehr die versicherte Rente gezahlt wird – selbst, wenn gar keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Jüngere Freiberufler sollten zudem darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie enthält: Damit ist sichergestellt, dass die Rente später im Vertragsverlauf erhöht werden kann, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Was kostet der Schutz? Das entscheidet sich nach vielen individuellen Kriterien wie z. B. dem Alter, der Rentenhöhe, der Laufzeit, dem Beruf und dem Gesundheitszustand. Lassen Sie sich Ihren günstigsten Beitrag individuell berechnen.

3. Krankenschutz

Krankenschutz ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und damit eine Pflicht-Versicherung. Je nach Einkommen können Sie in die gesetzliche Kasse gehen oder sich privat versichern. In beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie ein Krankentagegeld absichern. Damit wird sichergestellt, dass Sie bei längerer Erkrankung einen vorübergehenden Einkommensersatz haben.

Was kostet der Schutz? Während in den gesetzlichen Kassen feste Beiträge gelten, die sich an Ihrem Gewinn orientieren, besteht in der PKV Vertragsfreiheit und die Beiträge werden je nach Leistungsumfang und Versichertem frei berechnet. Ein 30-jähriger gesunder Freiberufler wird mit mindestens ca. 300 Euro monatlichen Kosten rechnen für einen umfassenden Krankenschutz. Das Krankentagegeld schlängt dann bei 100 Euro Tagessatz noch einmal mit 30 bis 50 Euro zu Buche.

3. Absicherung der Familie oder Geschäftspartner

Gerade Freiberufler in einer Partnerschaft gehen mit einer gemeinsamen beruflichen Existenz ein hohes Risiko ein – auch finanziell. Eine gemeinsame Risikolebensversicherung kann helfen, wenn einem der Partner etwas zustößt. Die Überlebenden können dann mit der Versicherungssumme finanzielle Probleme abfedern. Und auch die Familie müssen Freiberufler umfassend absichern mit einer Risikolebensversicherung.

Was kostet der Schutz? Eine Risikolebensversicherung ist günstig – wer als 30-Jähriger eine Summe von 250.000 Euro absichern will, kann mit Beiträgen von 20 bis 30 Euro monatlich rechnen. Eine gegenseitige Versicherung von Geschäftspartner mit einer vergleichbaren Versicherungssumme sollte nicht teurer als 50 bis 70 Euro monatlich sein.

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