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Festgeld für Freiberufler: Darauf muss geachtet werden

Festgeld als Anlagewert ist bei vielen Verbrauchern sehr beliebt. Auch Selbstständige können von den oft attraktiven Zinsen profitieren, wenn sie die Konditionen der Kreditinstitute akzeptieren. Im Folgenden wird beleuchtet, worauf Freiberufler und Soloselbstständige achten sollten, wenn sie sich für Festgeld als Anlageform entscheiden möchten.

Wenn es um die Sicherheit von Anlageprodukten geht, wird Festgeld gern als positives Beispiel einer sicheren Anlage ins Feld geführt. Selbst in Zeiten, in denen Banken kaum Zinsen auf Spareinlagen auszahlen, funktionieren Fest- und Tagesgeld noch immer als Möglichkeit, über längere Zeit Zinseinnahmen zu generieren.

Was ist eigentlich Festgeld?

Anleger, die einen höheren Betrag auf lange Zeit zurücklegen können, haben die Qual der Wahl, für welches Modell sie sich entscheiden möchten, denn Anbieter gibt es viele. Mit Festgeld gehen sie eine langfristige Bindung ein, bei der sie den eingezahlten Betrag für 1 Monat bis 10 Jahre parken. Während der Laufzeit kann in der Regel nicht auf das Geld zugegriffen werden. Einige Anbieter gehen sogar weiter und schütten nach mehr als 10 Jahren Gewinne aus. Die Vereinbarung zwischen dem Anleger und seinem Kreditinstitut ist jene, dass sich das Geld um einen bestimmten Prozentsatz im Jahr fest vereinbart vermehrt. Spekulationen oder ein Spekulationsobjekt sind in diesem Vertrag nicht inbegriffen. Nach der Vertragslaufzeit kann der Anleger sein Geld auszahlen lassen, oder erneut als Festgeld anlegen. Diese Möglichkeit wird Privatpersonen ebenso geboten wie Unternehmen und Selbstständigen.

Eignet sich Festgeld für Freiberufler als Anlage?

Kreditinstitute bieten Festgeldkonten auch speziell für Freiberufler an, die selbige dann im Rahmen ihrer Selbstständigkeit eröffnen. Freiberufler unterscheiden sich jedoch in wichtigen Punkten juristisch von anderen Unternehmensformen. So sind sie beispielsweise mit Aufnahme der Tätigkeit automatisch selbstständig und müssen dafür nicht gründen. Der Freiberufler ist eine einzelne Person, die volle Haftung für ihre finanziellen Ressourcen und Rücklagen übernimmt. Anders dagegen sieht das für Unternehmen aus, die beispielsweise als OHG gegründet wurden. Zwei Fragen muss der Freiberufler sich daher vor Eröffnung eines Festgeldkontos stellen: Zum einen betrifft das den Umstand, dass das Geld lange gebunden wird. Kann der Selbstständige wirklich dauerhaft auf das Geld verzichten, oder benötigt er eine flexible Anlage, wie ein Tagesgeldkonto, auf die er jederzeit zugreifen kann? Zum anderen verfügen Firmen bereits über eine Finanzverwaltung und behalten so den Überblick über ihre Anlagen. Freiberufler müssen dies selbst leisten können und auch steuerlich die Anlagen im Blick haben. Müssen die Anlagen durch eine Insolvenz aufgelöst werden, ist der Freiberufler im Nachteil.

Was passiert am Ende der Laufzeit?

Festgeld wird nach Ende der Laufzeit automatisch ausgeschüttet, wobei der Ausschüttungsbetrag die Zinszahlung der Gesamtzeit beinhaltet. Die neu entstandene Summe kann dann erneut angelegt oder entnommen und verwendet werden, beispielsweise indem sie in das Vermögen des Selbstständigen eingeht.

Festgeldkonto in unsicheren Zeiten wie Corona

Durch seine Eigenschaft, erst nach Ablauf der Anlagezeit Gewinn auszuschütten, ist Festgeld kein flexibles Anlageinstrument. Zwar ist das angelegte Geld immer sicher, aber steht eben dem Freiberufler auch nicht zur Verfügung. In monatlichen Etappen angelegtes Geld wirft in der Regel keine hilfreichen Zinsen ab, die Anlage lohnt sich ab einem jährlich verlängerbaren Vertrag. Glück hat, wessen Festgeld in der Krise ausläuft. Er kann sich dann über eine Ausschüttung der Anlagewerte freuen.

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