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Freiberufler aufgepasst: Staat fördert Liquidität im Alter

Freiberufler brauchen eine vernünftige Altersvorsorge. Wer darauf in jungen Jahren verzichtet in der Hoffnung, dafür sei immer noch Zeit, begeht Kamikaze auf Raten. Dies gilt mehr noch für den Selbstständigen und Freiberufler mittleren Alters. Spätestens ab 40 Jahren ist es höchste Zeit, etwas fürs Alter anzusparen.

Immerhin: Auch Freiberufler können mit staatlicher Förderung kalkulieren und fürs Alter Rücklagen bilden. Allerdings gibt es dafür nur eine einzige Möglichkeit – der Abschluss eines RÜRUP-Rentenvertrages.

Ein solcher Rentenvertrag macht gesicherte, lebenslange, regelmäßige und feste Auszahlungen möglich. Damit lässt sich zumindest ein Teil des Liquiditätsbedarfs im Alter – etwa für Krankenversicherung, Strom, Heizung, Telefon und anderes – finanzieren.

Wie attraktiv die staatliche Förderung ist, zeigt sich an den nachfolgenden Zahlen: Alle in 2012 einbezahlten Beiträge in einen RÜRUP-Vertrag sind mit 74 Prozent steuerlich absetzbar. Höchstgrenzen und parallele Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke sind hier allerdings zu beachten – im Zweifel sollte Sie einen fachkundigen Berater hinzuziehen.

 

Hier ein Beispiel, wie RÜRUP funktioniert:
Freiberufler, 35 Jahre alt, persönlicher Steuersatz in 2012: 35 Prozent. Ab dem Kalenderjahr 2012 bis zum 65. Lebensjahr werden jährlich 5.000 Euro in einen RÜRUP-Vertrag einbezahlt.

Fazit: Ein RÜRUP-Rentenvertrag ist für alle Freiberufler – und nicht nur für die – mit einem höheren Steuersatz ein sehr sinnvoller Baustein zur Altersvorsorge. Neben der zu erzielenden Steuerersparnis sollte vor Vertragsabschluss auch auf die richtige Anlageform und die persönlich passenden Vertragsmodalitäten (regelmäßige Beiträge / Zuzahlungen, Beitragszahldauer etc.) besonderer Wert gelegt werden.

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