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Freiberufler profitieren vom neuen Reisekostenrecht

Mit dem 1. Januar tritt die Reform des Reisekostenrechts in Kraft. Einfachere und transparentere Reisekostenabrechnungen sollen den Verwaltungsaufwand im Unternehmen und in der Finanzverwaltung reduzieren. Freiberufler profitieren von dem „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerrechtlichen Reisekostenrechts“. Im Wesentlichen gibt es Neuregelungen bei

Freiberufler können höhere Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen

Das Gesetz ersetzt bei den Verpflegungspauschalen die dreistufige durch eine zweistufige Staffelung und regelt die Pauschalen für den An- und Abreisetag neu:

Nach wie vor gelten die Pauschalen unabhängig von den tatsächlich angefallenen Mehrkosten für die Verpflegung.

Neue Regelungen für Übernachtungskosten bei längerfristiger Auswärtstätigkeit

Arbeiten Sie als Freiberufler über einen längeren Zeitraum außerhalb Ihrer normalen Tätigkeitsstätte, können Sie die Unterkunftskosten für maximal 48 Monate ohne Einschränkung als Werbungskosten absetzen. Das gilt ebenso für Hotelkosten wie für Wohnungsmieten. Bei einer länger währenden auswärtigen Tätigkeit werden die Kosten für die auswärtige Unterbringung nur noch im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berücksichtigt.

Absetzbarkeit der Aufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Nimmt Ihre auswärtige Tätigkeit mehr als vier Jahre in Anspruch, können Sie die Aufwendungen für die Übernachtung in einem Hotel oder für den zweiten Haushalt in Höhe der tatsächlichen Kosten bis zu 1.000 EURO pro Monat geltend machen. Im Rahmen dieser Grenze wird jeder nachgewiesene Betrag anerkannt. Die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Der Nachweis der regional geltenden Vergleichsmieten entfällt mit der Reisekostenreform ersatzlos. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie höhere Aufwendungen, die zum Beispiel durch ein besonders hohes Preisniveau des Aufenthaltsortes bedingt sind, zukünftig nicht mehr geltend machen können. In diesem Fall geht ab 2014 jeder Cent, den Sie über 1.000 EURO pro Monat hinaus für die auswärtige Unterbringung aufwenden müssen, ausschließlich zu Ihren Lasten.

Interessante Weiterführende Quellen:

Software für Reisekostenabrechnung 2014

Reisespesen und Verpflegungsmehraufwand

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