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Freiberufler & Riester Rente: Lohnt das auch 2017 noch?

Da es für Selbständige & Freiberufler nach wie vor keine Pflicht zur Rentenversicherung gibt, liegt dieses Thema in eigener Hand – möchte man also später keine Probleme bekommen, sollte man sich möglichst früh mit der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen. Die Riester Rente ist hier eine der Optionen, die vor allem 2016 in den Medien aber stark attackiert wurde. Gedacht ist sie in erster Linie für Beamte und Angestellte, kann aber auch anderen Personengruppen helfen. Doch macht das Sinn oder ist die Riester Rente wirklich gescheitert?

Ist die Riester Rente gescheitert?

Wenn am 24. September 2017 der neue Bundestag gewählt wird, hält man in der Versicherungsbranche vorsichtshalber schon einmal die Luft an. Nicht nur der Verband der Privatversicherten bangt – es ist bekanntlich eine Bürgerversicherung zu Ungunsten einer PKV im Gespräch – sondern auch bei den Renten könnte sich etwas tun. Eine Abschaffung gilt jedoch grundsätzlich als äußerst unwahrscheinlich. Zwar strebt man an einigen Stellen Reformierungen und Änderungen an, doch bei derzeit rund 16 Millionen Riester-Verträgen, von denen einige pausiert sind, scheint eine komplette Abschaffung und Rückabwicklung der Versicherungen keine Option.

So funktioniert die Riester Rente

Neben den eigenen monatlichen Beiträgen gibt es jährliche Zulagen vom Staat. Im Jahr 2017 betragen diese:

Natürlich können die Aufwendungen, welche für die private Altersvorsorge anfallen, in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Zulagen werden hierbei angerechnet. Um die Zulage übrigens in voller Höhe zu erhalten, muss ein Eigenbeitrag von 4% des im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten Einkommens geleistet werden. Die Förderungen enden mit dem Renteneintritt, spätestens aber mit dem 67. Lebensjahr.

Wie können Freiberufler eine Riester Rente beantragen?

Die Riester Rente ist vor allem für Angestellte und Beamte gedacht. Das bedeutet aber nicht, dass Freiberufler und Selbständige nicht auch von den Vorteilen profitieren können. Hierfür muss lediglich eine von zwei Optionen zutreffen, damit auch Freiberufler diese Form der privaten Altersvorsorge in Anspruch nehmen können.

Option #1: Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Laut § 2 Satz 1 SGB VI sind die folgenden Freiberufler in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben somit die Chancen, die Riester Rente und ihre Förderungen in Anspruch zu nehmen:

*In der KSK kann sich ein großer Teil der Freiberufler versichert fühlen. Als Künstler bzw. künstlerisch tätige Personen gelten nicht nur offensichtliche Fälle, wie Maler & Schriftsteller. Auch Texter, Grafiker, Suchmaschinenoptimierer, Programmierer oder Personen, die Konzeptionen aller Art erarbeiten, können als Künstler nach Maßgabe der KSK gelten.

Option #2: Ehepartner ist förderberechtigt

Auf wen Option #1 nicht zutrifft, der kann immer noch mit Hilfe des Ehepartners in die Riester Rente gelangen. Hierzu muss der Ehepartner lediglich Arbeitnehmer oder Beamter sein. Zu beachten ist, dass der „mittelbar Begünstigte“ die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben geltend machen kann.

Wie hoch kann die Rente mittels Riester Rente werden?

Um einmal errechnen zu können, wie hoch der monatliche Beitrag für eine bestimmte Höhe der Rente sein muss, haben wir hier einmal ein Beispiel vorbereitet. Der im Rechenbeispiel genannte Freiberufler erhält sowohl die Grundzulage als auch zwei Kinderzulagen für Kinder, die nach 2008 geboren wurden (also eine jährliche Förderung in Höhe von 754 Euro).

Beispiel:

Folgende Rentenausschüttung kann erwartet werden:

Bei den Zahlen handelt es sich natürlich nur um Werte zu Illustrationszwecken, doch geben sie einen ziemlich guten Eindruck, was mit der Riester Rente möglich ist. Die Förderquote liegt hier im ersten Jahr übrigens bei 70 Prozent. Mit bereits geringen monatlichen Aufwendungen können also erhebliche Rentenzahlungen erreicht werden – auch im Jahr 2017 noch.

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