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Freiberufler: Tarifwechsel bei der privaten Krankenversicherung

Was anfangs wie ein wahrer Segen für viele Freiberufler wirkt, entpuppt sich oftmals mit zunehmender Zeit als echte Kostenfalle: Die private Krankenversicherung, anfangs attraktiv durch geringere Beiträge, aber bessere Leistungen als die gesetzliche, wird mit den Jahren immer teurer. Durch stetige Beitragsanpassungen nehmen die Prämien Ausmaße an, die gerade mit Blick auf das Rentenalter bedrohlich wirken.

Ursache liegt in steigenden Kosten und der Tarifpolitik der Versicherer

Die steigenden Beiträge erklären sich zunächst recht leicht: Ein alternder Versicherter nimmt im Allgemeinen häufiger medizinische Leistungen in Anspruch. Darüber hinaus lässt sich immer wieder lesen, dass Privatpatienten zusehends häufiger von betriebswirtschaftlich denkenden Ärzten überversorgt werden. Anders als gesetzliche Krankenversicherungen geben private Krankenversicherungen eine Leistungsgarantie ab. D.h., sie müssen den aus größerem Versorgungsaufwand resultierenden Kostenanstieg über höhere Prämieneinnahmen kompensieren.

Diese Dynamik wird durch die Tarifpolitik der Versicherer verschärft. Um für potentielle neue junge Kunden preislich attraktiv zu bleiben, haben Versicherer in den letzten Jahrzehnten immer wieder neue Tarife an den Markt gebracht, die den alten zwar in den Leistungen sehr ähnlich sind, aber ohne deren Altlasten daherkommen. So wurden ältere Kunden zu einer abgeschlossenen Kohorte, die ohne Zuwachs an jungen Neuversicherten in alten Tarifen „vergreist“. In der Folge gibt es heute eine Vielfalt gleichartiger Tarife bei einzelnen Krankenversicherern. Diese Tarife haben jedoch oftmals ganz unterschiedliche Beitragsentwicklungen genommen. Teilweise auf Grund der Alterung der Versicherungsnehmer, teilweise auf Grund der Tarifsystematik selbst. So kann etwa ein alter Tarif, der sich nur durch eine Selbstbeteiligung von einem anderen (ebenfalls älteren) Tarif unterscheidet, heute deutlich billiger sein, auch bei voller Ausschöpfung der Selbstbeteiligung. Denn eine Selbstbeteiligung hält Versicherte in Zweifelsfällen eher davon, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, was zu einer günstigeren Kostenstruktur für den Versicherer führt. Andere Tarife haben einen größeren Anteil Selbstständiger Versicherungsnehmer, die auch seltener zu Arztbesuchen oder Krankschreibungen tendieren als Angestellte und damit kostengünstiger zu versichern sind. So entstanden drastische Preisunterschiede für nahezu gleiche Angebote einzelner Anbieter.

Nachhaltige Einsparungen bis zu 45% für Freiberufler durch den Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

2009 hat der Gesetzgeber mit Einführung des Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes die Rechte der Versicherten gestärkt, indem er Bestandskunden einen Wechsel innerhalb des Tarifportfolios ihres Versicherers ermöglicht. Ältere Versicherte, die hohe Beiträge zahlen, können sich folglich die Preisunterschiede zwischen gleichartigen Tarifen ihrer Gesellschaft zunutze machen und einen billigeren Tarif bei Ihrem wählen, der ihnen gleichgute Leistungen garantiert. Letzteres ist gerade in höherem Alter für viele wichtig. Hierbei sind Einsparungen bis zu 45% des Beitrags möglich.

Der entscheidende Punkt am Paragraph 204 ist, dass sich bei einem internen Tarifwechsel keine Nachteile für den Versicherten ergeben. So wird der ursprüngliche Gesundheitszustand herangezogen. D.h., inzwischen entstandene Erkrankungen dürfen nicht zur Ablehnung eines Antrags auf den jeweiligen Alternativtarif führen. Nur wenn die Tarifalternative höhere Leistungen als der bisherige Tarif beinhaltet, werden Gesundheitsfragen relevant. Aber auch dann dürfen diese nicht zur Ablehnung führen, sondern allenfalls zu einem Ausschluss der Mehrleistungen bzw. zu Risikozuschlägen.

Außerdem bleiben die Alterungsrückstellungen erhalten. Dies ist sicherlich das wichtigste Merkmal. Alterungsrückstellungen sind in den Beiträgen enthaltene zusätzliche Zahlungen über die Versicherungszeit, die vom Versicherer kapitalbildend angelegt werden, um im Alter drohende Beitragserhöhungen abzumildern. Bei einem Wechsel der Gesellschaft gehen diese verloren, sodass mögliche kurzfristige Einsparungen hierdurch sich früher oder später ins Gegenteil verkehrt werden können. Der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft bietet also eine nachhaltige Ersparnismöglichkeit.

Als Laie hat man kaum eine Chance

So weit, so gut. In der Praxis gestaltet sich das Wechselrecht für die Versicherten jedoch oftmals schwierig. Der Überblick über die Tarifvielfalt und der Vergleich von Tarifen ist einem Laien in vielen Fällen kaum möglich. Außerdem ist es verständlicherweise nicht im Interesse der Versicherer, ihre Einnahmen zu schmälern bei voraussichtlich gleichbleibenden Kosten. So darf man an dieser Stelle als Freiberufler kaum Unterstützung erwarten. Selbst wenn billigere Angebote von der Gesellschaft kommen, lässt sich für den Versicherten schwerlich beurteilen, ob dieses Angebot tatsächlich die optimale Ersparnis abbildet oder auch ob es ggf. einen tatsächlich alternativlosen Leistungsverlust beinhaltet.

Professionelle Hilfe

So ist es hier im Regelfall ratsam, als Freiberufler die Unterstützung eines unabhängigen PKV-Experten in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist es wichtig, dass der Dienstleister eine voll transparente Darstellung etwaiger Alternativtarife sowie auch eine mündliche Beratung durch einen Kenner der Tariflandschaft des jeweiligen Versicherers liefert. Nur so kann man durchleuchten, ob eine Tarifalternative nicht nur eine Beitragsersparnis bringt, sondern auch tatsächlich zum individuellen Versorgungsbedarf passt. Dadurch dass der Kunde hier immer noch selbst über einen Wechsel entscheidet, und zwar nach ausführlicher Aufklärung über die Optionen – auch über etwaige Nachteile bei den Tarifalternativen – , ist sichergestellt, dass immer auf ein passendes Leistungsniveau wertgelegt wird.

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