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Gesetzesänderungen 2015: die wichtigsten Informationen für Freiberufler

Neues Jahr, neues Glück. So heißt es auch 2015. Nachdem gerade erst Resümee fürs alte Jahr gezogen worden ist, müssen Freiberufler sich bereits mit den Herausforderungen des kommenden Jahres beschäftigen. Denn es gibt wieder verschiedene Regularien und Gesetze, welche das Alltagsgeschäft betreffen. Damit Sie keine Fehler begehen, müssen Sie als Freiberufler folgende Gesetzesänderungen kennen.

Neue Umsatzsteuer im E-Commerce

Wer im Bereich E-Commerce tätig ist, ist 2015 unter Umständen von einer neuen Umsatzsteuer betroffen. Anbieter von Download-Software, E-Books, Communities, Webhoster oder SEOs müssen bei Erbringung einer elektronischen Dienstleistung an Privatkunden im EU-Ausland nun nicht mehr die Umsatzsteuer ihres Wohnsitzes, sondern die ihres Kunden veranschlagen. Darüber hinaus müssen die getätigten Umsätze im jeweiligen EU-Land oder beim Bundeszentralamt für Steuern angemeldet werden.

Krankenkassenbeitrag 2015

Obwohl für Freiberufler keine Versicherungspflicht besteht, müssen Sie sich trotzdem mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen. Grundsätzlich besteht für Sie die Wahl, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Entscheiden Sie sich für letzteres, müssen Sie den Höchstsatz bezahlen, der sich aus monatlicher Beitragsbemessungsgrenze und dem gültigen Beitragssatz errechnet. Beide wurden für 2015 verändert.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen:

Beitragsbemessungsgrenze 2015 Beitragsbemessungsgrenze 2014
49.500,00 €/ Jahr 48.600,00 €/ Jahr
4.125,00 €/ Monat 4.050,00 €/ Monat

Der allgemeine Krankenkassenbeitrag wurde zwar von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Jedoch dürfen die Krankenkassen nun einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser beträgt im Durchschnitt 0,9 Prozent. Ein Wechsel der KK kann sich nun lohnen, denn einige wie zum Beispiel die BKK Euregio erheben erst einmal keinen Zusatzbeitrag.

Freiberufler können als freiwillig gesetzlich Versicherte zwischen dem allgemeinen und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Wer auf die Zahlung von Krankengeld ab der 7. Woche verzichtet, muss bloß 14,0 Prozent seiner beitragspflichtigen Einnahmen an die Krankenkasse abführen. Hinzu kommt dennoch der jeweilige Zusatzbeitrag.

Allgemeiner Beitragssatz 2015:

4.125,00 € x 14,6 % + 4.125,00 € x 0,9 % = 602,25 € + 37,13 € = 639,38 €

Ermäßigter Beitragssatz 2015:

4.125,00 € x 14,0 % + 4.125,00 € x 0,9 % = 577,50 € + 37,13 € = 614,63 €

Wer ein geringeres Monatseinkommen besitzt, kann dies bei der KK nachweisen und seinen Monatsbeitrag senken. Nähere Informationen gibt es hier.

Änderung bei Lohn- & Gehaltsabrechnung

Erfolgreiche Freiberufler, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, müssen 2015 die Änderungsrichtlinien für die Lohnsteuer berücksichtigen.

Informationen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung:

In dieser Beziehung sind ebenfalls die Änderungen zur Beitragsbemessungsgrenze relevant.

Darüber hinaus müssen Sie beachten, dass nun der Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt ist. Dieser gilt auch für Minijobber. Haben oder möchten Sie eine Aushilfe einstellen, müssen Sie dieser mindestens diesen Betrag zahlen. Dadurch kann es dazu kommen, dass die monatliche Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro überschritten wird und eine Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht entsteht. Durch eine Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit kann die Geringfügigkeitsgrenze wieder unterschritten werden.

Strafbefreiende Selbstanzeige

„Fehler“ in der Steuererklärung werden ab diesem Jahr strenger bestraft.

Diese und weitere Gesetzesänderungen für 2015 finden Sie im kostenlosen E-Book von Lexware.

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