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Informatiker und die Freiberuflichkeit

Informatiker und die Freiberuflichkeit

Informatiker und die Freiberuflichkeit

Das Jahr 2007 wurde wie kein anderes von neuen Verordnungen und Rechtssprechungen für den IT-Bereich geprägt. Auch für 2008 sind weitere Änderungen in Sicht: Informatiker geraten dadurch nicht selten ins Visier der deutschen Behörden. So verlangen beispielsweise immer mehr Finanzämter umfangreiche Beweise für die Anerkennung als Freiberufler. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) geht sogar noch einen Schritt weiter: Statt einer normalen Betriebsprüfung verlangt die DRB verstärkt Kontenklärungen.

Was darüber hinaus auf Informatiker zukommen kann und wie man Schwierigkeiten mit den Behörden vermeidet, erläutert der Sachverständige für Informatik, Peter Brenner.

Vorsicht ist geboten für Informatiker mit Freiberufler-Status

Informatiker, die vom Finanzamt bereits positive Signale für die Anerkennung als Freiberufler bekommen haben, könnten durch eine Betriebsprüfung doch noch Probleme bekommen. Stellt der Betriebsprüfer eine Gewerblichkeit fest, so muss der betroffene Informatiker oft hohe Gewerbesteuernachzahlungen leisten. Hinzu kommen Zinsen für die verspätete Einzahlung, die – gemessen an den Nachzahlungen – dann nicht unerheblich sind.

Die nachträgliche Nicht-Anerkennung als Freiberufler birgt aber noch weitere Risiken: Während Gewerbetreibende IHK-Beiträge leisten müssen und beispielsweise der Bilanzierungspflicht sowie der doppelten Buchführung unterliegen, sind Freelancer davon befreit.

Finanzämter und Finanzgerichte verlangen von Freelancern weit mehr, als das BFH-Urteil „Anwendersoftwareentwicklung kann freiberuflich sein“ von 2004 vermuten lässt. Der Freelancer wird oftmals vom zuständigen Finanzamt verpflichtet, umfangreiche Unterlagen als Nachweis für die freiberufliche Tätigkeit zur Einsicht freizugeben. Unter anderem beinhalten diese Unterlagen Selbstdokumentationen, Tätigkeitsbeschreibungen oder Referenzen bzw. sogar Arbeitsergebnisse. Es kommt also nicht – wie oft vermutet – nur auf die Ausbildung eines Freelancers an, sondern auch auf die Inhalte einer bestimmten Tätigkeit und das ingenieurmäßige Vorgehen. Zwar wurden seit 1987 viele, mitunter auch kontroverse Urteile der Finanzgerichte und des BFH ausgesprochen, doch dies erleichtert die Beweispflicht der Freelancer nicht. Im Gegenteil: Gerade weil dieses Thema bereits so oft behandelt wurde, sollten Freelancer unbedingt auf eine korrekte und saubere „Beweisführung“ achten.

Sachkundige Hilfe für Informatiker sinnvoll

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler mit Hilfe eines durch einen fachkundigen Sachverständigen erstellten Gutachten zu erlangen. Durch ein fundiertes und nachvollziehbares Gutachten ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen erreichbar. Die Nutzung dieser erfolgsversprechenden Strategie ist empfehlenswert.

In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit und auch vor Beginn ist eine zu 50 % staatlich geförderte Existenzgründungsberatung sinnvoll, um beim Start in die Selbständigkeit fehlerlos zu agieren. Innerhalb des Coachings erstellte gutachterliche Testate verhindern die Gewerblichkeit und die Rentenversicherungspflicht.

Wie SOLCOM bereits Mitte 2007 berichtete, ist eine rückwirkende Anerkennung einer Freiberuflichkeit für Informatiker weiterhin möglich. Nicht nur, dass anerkannte Freiberufler viele Kosten, Steuern und Mühen sparen können. Es bleibt sogar möglich, bereits gezahlte Gewerbesteuern vom Finanzamt zzgl. 6% Zinsen zurückzuverlangen. Allerdings ist darauf zu achten, dass jeweils zum 31.12. eines Jahres ein ‘rückwirkendes Jahr’ durch Verjährung verloren geht. Mit einer Rückzahlung kann man für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Abgabe einer Gewerbesteuererklärung plus 4 Jahre rechnen. Beispiel: Die Steuererklärung 2002 wird in 2004 beim Finanzamt abgegeben + 4 Jahre = Einspruch möglich bis 31.12.2008. Bei einer überzeugenden Beweisführung ist dies eine der wenigen Möglichkeiten vom Finanzamt, Steuern erstattet zu bekommen.

Informatiker sollten neben dem Finanzamt auch die Rentenversicherung bedenken

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) geht noch einen Schritt weiter als die Finanzämter. Während das Finanzamt ausschließlich Betriebsprüfungen durchführt, wird der IT-Freelancer schriftlich aufgefordert, eine detaillierte Beschreibung aller nicht erklärten Zeiten abzugeben. Die DRB kann damit die Selbständigkeit eines Informatikers feststellen und wird die Prüfung auf eine Rentenversicherungspflicht durchführen. Bei Freelancern, die dauerhaft mehr als 5/6 ihres Einkommens von nur einem Auftraggeber beziehen und keine Angestellten beschäftigen, besteht ein erhöhtes Risiko, Beiträge bis zu 24.000,00 EUR für 4 Jahre nachzahlen zu müssen. Schon der Einsatz eines Angestellten wird bei ordnungsgemäßer Einhaltung aller Formalien zur Lösung dieses Problems führen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung wird auch für den häufig als Einzelunternehmer agierenden Informatiker immer größer, da die Finanzverwaltungen verstärkt zusätzliche Betriebsprüfer eingestellt haben. Dies hat das Ziel, steuerliche Mehreinnahmen zu erzielen. In der Regel prüft das Finanzamt drei Geschäftsjahre. Kommt neben nachzuzahlender Einkommensteuer noch Gewerbesteuer hinzu, geht es bei dem Berater schnell um einen erheblichen nachzuzahlenden Steuerbetrag. Deshalb ist es empfehlenswert, sich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten zu lassen. Eine kritische Überprüfung der Buchhaltung zu häufig strittigen Prüfungsfeldern, wie z. B. Telefonkosten, Reisekosten, Ehegattenarbeitsverträgen, Auslandsgeschäften, Fahrtenbuch, Firmen-Pkw und Privatkonten ist dabei Bestandteil.

Die Möglichkeit der vorteilhaften Mitgliedschaft in einem Berufsverband ist am Beispiel des Berufsverbandes der Selbständigen in der Informatik (BVSI e.V.) ersichtlich. Dem Mitglied eröffnet sich ein wertvolles Netzwerk und Hilfe bei den genannten Problemstellungen: www.bvsi.de.

Leseraktion:
Peter Brenner steht den Lesern des SOLCOM Newsletters für ein kostenloses Beratungsgespräch von etwa 20 Minuten zur Verfügung. Bei Rückfragen zu diesem Themenkreis steht er unter E-Mail peterbrenner@t-online.de oder Telefon 0172-5470892 zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich unter www.svkanzlei.de ausführlich informieren.

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