Website-Icon SOLCOM Freiberufler Blog

Mit Vorerkrankungen doch noch zur BU, Risikolebensversicherung und anderen Policen

Wer sich als Freiberufler mit einer Vorerkrankung, einem riskanten Beruf oder einem gefährlichen Hobby auf die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder einer Risikolebensversicherung macht, der hat oft Probleme, Schutz ohne Einschränkungen wie etwa Risikozuschläge zu bekommen – und wird manchmal ganz abgelehnt.

Dabei sind viele Policen auch und gerade für Freiberufler relevant: Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Lebensstandard sichern, wenn die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden muss. Und oft ist eine private Krankenversicherung die bessere und günstigere Alternative zu gesetzlichen Absicherung.

Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Klar, dass viele Freiberufler nach einer Ablehnung nach Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung suchen. Aber solche Verträge gibt es weder bei den Risikolebensversicherungen noch bei der Berufsunfähigkeits- oder der privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung. Möglich sind aber Verträge mit vereinfachten Gesundheitsfragen, zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung. Ein reduzierter Fragenkatalog bietet einzelnen Personen- oder Berufsgruppen dann die Möglichkeit, leichter an den gewünschten Schutz zu kommen Daneben gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen für bestimmte Berufsgruppen – und es gibt weitere Möglichkeiten, mit Vorerkrankungen doch noch zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen.

Diagnose-Tools

Auf den Versicherungsbereich spezialisierte Softwarehäuser wie zum Beispiel Franke und Bornberg haben Tools entwickelt, die eine Ersteinschätzung zur Versicherbarkeit abgeben, wenn Sie Ihre Vorerkrankungen detailliert erfassen. Sie als Kunde können diese Tools über diejenigen Berater nutzen, die damit arbeiten. Bei mehr als einem Dutzend Versicherer können auf diesem Weg Anfragen zu Ihrer Versicherbarkeit gestellt werden – und zwar anonym. Es gibt also einen guten Überblick, ob und zu welchen Konditionen Schutz denkbar ist. Gibt es auf diesem Weg keine verlässliche Aussage zur Versicherbarkeit, gibt es die Möglichkeit einer individuellen Risikoprüfung.

Die Risikoprüfung

Auch hierfür benötigen Sie die Hilfe von Versicherungsmaklern oder –beratern: zusammen mit Ihnen ermitteln die Experten Ihren Gesundheitszustand und stellen ihn so zusammen, dass die Versicherungen ihn bewerten können – meist auf Formblättern, die alle Versicherer akzeptieren. Sie steuern im Idealfall weitere Arzt- oder Krankenhausunterlagen bei, die bei den meist bis zu 35 angefragten Versicherern ein noch präziseres Votum erlauben. Ihr Berater wird die Entscheidungen der Versicherer dann zusammenstellen und Ihnen einen Rat geben können, welche Versicherer empfehlenswert ist.

Direktversicherer nutzen

Wenn Sie keinen Makler oder Berater einschalten wollen oder Ihnen das im ersten Schritt zu viel Aufwand ist, bieten Direktversicherer eine gute Möglichkeit, die Versicherbarkeit selbst zu ermitteln. Denn mit Eingabe Ihrer Gesundheitsdaten können Sie bei manchen Versicherern eine Einschätzung zur Versicherbarkeit erhalten – und das ohne Eingabe persönlicher Daten. Ein Beispiel ist die Community Life: Hier können Sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für die Risikolebensversicherung die Antragsstrecke nutzen, um die Versicherbarkeit zu ermitteln. Und auch bei der Allianz können Sie diesen Weg gehen: Sie geben bei der Risikolebensversicherung Ihre Rahmendaten ein und haben die Möglichkeit, Ihre gesundheitliche Situation zu schildern. Im Ergebnis erfolgt eine automatisierte Prüfung der Angaben und ein Votum des Versicherers. Einfach lässt sich die Versicherbarkeit auch bei Zahnzusatzversicherungen überprüfen, bei denen das Votum des Versicherers – wie etwa bei der Hallesche Zahnzusatzversicherung – online bereits erfolgt, bevor persönliche Daten eingegeben werden.

Passen Sie aber auf: Müssen Sie für eine Entscheidung des Versicherers persönlichen Daten und Ihren Namen eingeben, sollen Sie abbrechen. Denn mit einer möglicherweise negativen Einschätzung haben Sie die Pflicht, diese anzugeben, wenn Sie bei einem anderen Versicherer Schutz beantragen möchten. Ihre Chancen, den gewünschten Schutz zu finden, sinken damit gegen Null.

Die mobile Version verlassen