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Super-Gau im Krankheitsfall – so vermeidet man ihn

Versicherte verbinden ihre Krankengeld-Absicherung häufig mit dem bestehenden Krankenversicherungsschutz. Das allerdings ist für IT-Freiberufler nicht immer optimal und ausreichend.

Klare Regeln

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Freiberufler in der Regel einen Tarif mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld wählen. Ohne Krankentagegeldanspruch liegt der Beitragssatz derzeit bei 14,9 Prozent, er steigt bei Mitversicherung des Krankentagegeldes auf 15,5 Prozent.

Beispiel: Bei einem monatlichen Einkommen über 3.825 Euro steigt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung durch den Einschluss der Krankentagegeldabsicherung von 569,93 Euro auf 592,88 Euro. Hier erhält der Freiberufler ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Der maximale Tagessatz, gültig für 2012, beträgt 70 Prozent vom Einkommen, das sind in unserem Fall 89,25 Euro und summiert sich im Monat auf einen Anspruch von 2.677,50 Euro. Die doch erhebliche Differenz zum Nettoeinkommen – vor allem bei längerer Krankheit kann sich diese zu einem Problem ausweiten – kann der Freiberufler gegebenenfalls über eine private Krankentagegeldversicherung ausgleichen.

Freie Gestaltung

Ist der Freiberufler bei einer privaten Krankenversicherung versichert, kann er frei wählen, ob und wie er seine Krankentagegeldabsicherung gestalten möchte. Die privaten Versicherer bieten verschiedene Karenzzeiten an – also Zeiten, die ab Krankheitsbeginn bis zum Beginn der Zahlungen verstreichen.

Klar ist: Je früher die Leistung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erfolgen soll, desto höher der Beitrag. Sichert zum Beispiel ein 30-Jähriger den identischen Leistungsumfang wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ab (ab 43. Tag täglich 89,25 Euro), liegt sein monatlicher Beitrag dafür bei rund 19 Euro. Soll die Absicherung bereits ab dem 29. Tag greifen, steigt sein monatlicher Aufwand auf etwa 34 Euro.

Bei der Wahl des Krankentagegeldsatzes sind immer Höchstgrenzen zu beachten. Diese sind von jedem privaten Krankenversicherungsunternehmen individuell festgelegt. In der Regel dürfen Selbstständige maximal 75 bis 80 Prozent Ihres Gewinns via Krankentagegeld absichern.

Eine gute Alternative zur Verknüpfung der Krankentagegeld-Absicherung mit der Krankenversicherung ist für IT-Freiberufler eine sogenannte Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Über diesen Spezial-Versicherungsschutz lässt sich der gesamte Umsatzausfall im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 365 Tagen absichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betriebsunterbrechung durch Unfall oder Krankheit versursacht ist.

Vereinbart wird dabei eine Versicherungssumme, die im Leistungsfall ab der vereinbarten Karenzzeit an ihn ausbezahlt wird – und zwar pro Kalendertag1/360stel der Versicherungssumme. Als Karenzzeit kann zwischen 14, 21 oder 28 Tagen gewählt werden.

Zu den besonderen Vorteilen dieser Speziallösung gehört, dass die Karenzzeit bei einem unvorhergesehenen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden komplett entfällt. Der Freiberufler erhält in diesem Fall schon ab dem 1. Tag seiner Arbeitsunfähigkeit den versicherten Tagessatz.

Die Vertragsdauer bei solchen Versicherungen beträgt mindestens drei Jahre. Bei Aufnahme einer Festanstellung kann der Vertrag jedoch vorzeitig aufgelöst werden.

Beispiel: Sichert ein Freiberufler bis zu einem Eintrittsalter von 44 Jahren einen Tagessatz von 100 Euro ab einer Karenzzeit von 28 Tagen ab, so liegt sein monatlicher Aufwand bei rund 23,50 Euro. Das heißt: Im Vergleich zu den beiden an die Krankenversicherung gekoppelten Systemen gibt es hier mehr Leistung fürs Geld, und die Karenzzeit ist mindestes um zwei Wochen kürzer. Ab einem höheren Eintrittsalter gelten für diese Versicherungen höhere Beiträge.

Empfehlung: Für Freiberufler empfiehlt es sich, zunächst ihren Krankentagegeldbedarf, also die Höhe des Tagessatzes und die gewünschte Karenzzeit zu ermitteln. Anhand dieser Eckwerte kann man sich von versierten Versicherungsmaklern beraten lassen und die günstigste Variante wählen.

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