Artikelübersicht: Absicherung

Die Absicherung potenzieller Risiken ist für Freiberufler und Selbstständige bereits bei der Existenzgründung ein essentielles Thema. Dazu zählen sowohl die beruflichen Risiken der freiberuflichen Tätigkeit, als auch gesundheitliche Gefahren. Unsere Experten informieren Sie über die verschiedenen Formen der Absicherung und klären mögliche Risikoszenarien für Sie auf.

Da es für Selbständige & Freiberufler nach wie vor keine Pflicht zur Rentenversicherung gibt, liegt dieses Thema in eigener Hand – möchte man also später keine Probleme bekommen, sollte man sich möglichst früh mit der privaten Altersvorsorge auseinandersetzen. Die Riester Rente ist hier eine der Optionen. Doch macht das Sinn oder ist die Riester Rente wirklich gescheitert?

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Agil bleiben lautet das Credo nicht nur im alltäglichen Leben, sondern auch in der Software- und Produktentwicklung. Die agile Entwicklungsmethode ist seit Jahren der Trend. Manche sehen in ihr ein Allheilmittel, andere halten sie für überschätzt. Aber was bringt sie wirklich und für welche Projekte und Teams ist sie geeignet?

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Als Freiberufler wird uns der Wert unserer Daten erst dann bewusst, wenn wir sie verlieren. Kommt es beispielsweise zum Ausfall der externen Festplatte, auf der wir alle Daten der letzten Jahre gespeichert haben, erkennen wir, dass ein Großteil unserer Selbstständigkeit und/oder aller privaten Erinnerungen unwiderruflich verlieren können.

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Wer sich als Freiberufler mit einer Vorerkrankung, einem riskanten Beruf oder einem gefährlichen Hobby auf die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder einer Risikolebensversicherung macht, der hat oft Probleme, Schutz ohne Einschränkungen wie etwa Risikozuschläge zu bekommen – und wird manchmal ganz abgelehnt. Welche Möglichkeiten gib es?

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Zahnzusatzversicherungen stehen bei Freiberuflern mit gesetzlichem Krankenschutz ganz oben auf der Liste der interessanten Policen, denn wer viel im Kontakt mit Kunden steht, der möchte smart aussehen – und tolle Zähne mit einem strahlenden Lächeln gehören dazu. Die Zahnzusatzversicherung lebt bei Freiberuflern natürlich auch davon, dass sie – wie alle gesetzlich Versicherten – eher auf dürftige Kassenleistungen angewiesen sind, wenn sie den Schutz nicht selbst in die Hand nehmen.

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Lebensversicherer missachten BGH-Urteil, denn allen Kunden, die zwischen 1995 und 2007 einen Vertrag ohne Aufklärung zum Widerrufsrecht abgeschlossen haben, steht ein Recht auf Rückabwicklung zu. Zudem kann ein nachträglicher Widerspruch erhebliche Nachzahlungen in Aussicht stellen.

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