Artikelübersicht: Scheinselbständigkeit

Wann wird ein Auftraggeber zum Arbeitgeber? Die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbständigkeit sind fließend und nicht für jeden sofort ersichtlich. Schneller als gedacht steht der Vorwurf einer Scheinselbständigkeit im Raum. Unsere Experten zeigen Ihnen: Was ist Scheinselbständigkeit? Wofür dient die Statusfeststellung? Wie können Sie Ihre Selbständigkeit rechtssicher bewahren und gefährliche Fettnäpfchen vermeiden?

Bei der Beurteilung, ob ein Freiberufler, der im Rahmen eines Projekts beschäftigt wird, freier Mitarbeiter ist oder nicht, gibt es keine Rechtssicherheit. Aber einen interessanten Ausweg: Mit der Einleitung eines Statusverfahrens kann eine interessante „Nebenwirkung“ eintreten, die ein Projekt retten kann.

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In Zeiten leerer Sozialkassen schielt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) nach jedem Euro, dessen sie habhaft werden kann. Dabei sind die Vertreter der DRB in der Wahl ihrer Mittel und Methoden alles andere als zimperlich. Die Jagd auf Selbständige und deren Auftraggeber gehört offenbar dazu. Ein Aufruf zur Verteidigung der Selbständigkeit!

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Immer wieder stolpern Existenzgründer, aber auch gestandene IT-Berater über Steuer- und Sozialversicherungsfallen, die fatale wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Wer sich gut informiert und kompetent beraten läßt, kann diese Fallen vermeiden. Nachfolgend einige weit verbreitete Irrtümer und ihre Richtigstellung.

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Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Es geht um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) versucht hier seit langem – mit teilweise abstrusen Argumenten – aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Damit ist die DRB jetzt in einem von mir geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert.

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Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Es geht um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) versucht hier seit langem – mit teilweise abstrusen Argumenten – aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen. Damit ist die DRB jetzt in einem von mir geführten Verfahren vor dem Sozialgericht Wiesbaden gescheitert.

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Die Problematik der Scheinselbständigkeit ist für IT-Freiberufler und deren Auftraggeber seit längerem wieder hoch aktuell. Hierbei geht es um die Frage, ob zwischen dem Freiberufler und seinem Auftraggeber ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Der vorliegende Artikel, auf Grund dessen Aktualität wir unsere Serie bezüglich der Vertragsarten unterbrechen möchten, hat zum Gegenstand ein von Rechtsanwalt Dr. Grunewald erwirktes Urteil hinsichtlich des Versuchs der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB), aus freien Mitarbeitern Arbeitnehmer und aus Auftraggebern Arbeitgeber zu machen.

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Der Bundesfinanzhof (BFH) dehnt das Tätigkeitsfeld freiberuflicher IT-Selbständiger erheblich aus. Dabei wurden in von Rechtsanwalt Dr. Grunewald vertretenen Fällen drei IT-Selbständige nunmehr letztinstanzlich als freiberuflich eingestuft und dabei der Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit deutlich erweitert. Somit haben jetzt viele Selbständige im IT-Bereich neue Chancen für die Anerkennung als Freiberufler.

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Die Jagd auf vermeintlich Scheinselbstständige erlebt eine unerwünschte Renaissance. Das Aufstellen von teilweise abstrusen Behauptungen mit dem Versuch, freiberufliche Zusammenarbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzumünzen, ist wieder in Mode geraten. Wie dabei vorgegangen wird und wie man sich als Freiberufler schützen kann, erklärt Dr. Benno Grunewald in seinem Artikel.

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Unter Selbstständigen ist die Meinung weit verbreitet, man könne entweder nur Freiberufler oder nur Gewerbetreibender sein. Ein weitverbreiteter Irrtum, wie Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald anhand eines interessanten Präzedenzfalles in seinem Artikel erläutert und gleichzeitig konkrete Handlungsempfehlungen gibt, damit Selbständige sowohl Einkünfte freiberuflich als auch aus einem Gewerbe erzielen können.

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Das Jahr 2007 wurde wie kein anderes von neuen Verordnungen und Rechtssprechungen für den IT-Bereich geprägt. Auch für 2008 sind weitere Änderungen in Sicht: Informatiker geraten dadurch nicht selten ins Visier der deutschen Behörden. So verlangen beispielsweise immer mehr Finanzämter umfangreiche Beweise für die Anerkennung als Freiberufler. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) geht sogar noch einen Schritt weiter: Statt einer normalen Betriebsprüfung verlangt die DRB verstärkt Kontenklärungen. Was darüber hinaus auf Informatiker zukommen kann und wie man Schwierigkeiten mit den Behörden vermeidet, erläutert Sachverständiger für Informatik Peter Brenner.

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Es klingt fast zu schön um wahr zu sein: Selbstständige Informatiker, die bisher vor dem Finanzamt als gewerbesteuerpflichtig galten, haben seit 2006 die Möglichkeit, im Falle einer Anerkennung als Freiberufler nicht nur von der Gewerbesteuer entbunden zu werden, sondern sogar die bereits entrichtete Steuer rückwirkend zurückerstattet zu bekommen. Zusätzlich können hierbei 6% Zinsen pro Jahr gezahlter Gewerbesteuer zu Gunsten der IT-Spezialisten erwirkt werden. Informatiker und Sachverständiger Peter Brenner erläutert, was möglich und nötig ist, um eine entsprechende Anerkennung als Freiberufler zu erwirken.

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Die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Selbständiger rentenversicherungspflichtig ist, bleibt ein dauerndes Ärgernis für alle potentiell Betroffenen. Dies liegt vor allem daran, dass es nach wie vor keine klare Auslegung der gesetzlichen Kriterien gibt. Hinzu kommt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einer sehr restriktiven Interpretation anhängt, während die Sozialgerichte eine erheblich großzügigere Haltung einnehmen und zudem andere rechtliche Maßstäbe anlegen. Das jüngste Urteil hierzu (Sozialgericht Düsseldorf vom 01.03.2007; dazu mehr unter IV.) macht dies erneut deutlich.

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Nach wie vor sind viele halbwahre oder auch schlicht unwahre Informationen zum Thema Rentenversicherungspflicht im Umlauf. Dabei werden fast immer die verschiedenen Aspekte der Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit und Rentenversicherungspflicht munter durcheinander gewürfelt. Der Rechtsanwalt und BVSI-Justiziar Dr. Benno Grunewald erläutert im SOLCOM-Newsletter den aktuellen Stand in der Diskussion um die Rentenversicherungspflicht.

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