https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/Die Bundesländer bieten Selbstständigen in der Coronakrise eine finanzielle Unterstützung in Form von Soforthilfen. Einen Überblick über die bisher bekannten konkreten Maßnahmen und die Links zum Antrag finden Sie hier aufgelistet (Stand 01.04.2020):
Baden-Württemberg
Detallierte Informationen zu den Soforthilden in Baden-Württemberg finden sie in unserem vorigen Artikel: https://www.freiberufler-blog.de/soforthilfeprogramm-der-landesregierung-baden-wuerttemberg-fuer-selbststaendige/
Bayern
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Beschäftigte: 5.000 EURO
- Bis 10 Beschäftigte: 7.500 EURO
- Bis zu 50 Beschäftigte: 15.000 EURO
- Bis zu 250 Beschäftigte: 30.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
Geplant sind Soforthilfen in einer Gesamtsumme von 100 Millionen EURO für Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige. Näheres folgt.
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Beschäftigte: bis zu 5.000 EURO aus Bundesmitteln
- Bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
Link zum Antrag: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html
Brandenburg
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 2 Beschäftigte: bis zu 5.000 EURO
- Bis 5 Beschäftigte: bis zu 10.000 EURO
- Bis 15 Beschäftigte: bis zu 15.000 EURO
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 30.000 EURO
- Bis 100 Beschäftigte: bis zu 60.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.ilb.de/de/index.html
Bremen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen EURO Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler.
Höhe der Soforthilfe: bis zu 5.000 EURO.
Bei begründeten und nachgewiesen Einzelfällen bis zu max. 20.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/
Hamburg:
Höhe der Soforthilfe:
- Solo-Selbständige: 2.500 EURO
- Bis 5 Beschäftigte: 5.000 EURO
- Bis 50 Beschäftigte: 10.000 EURO
- Bis 250 Beschäftigte: 25.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.bremen-innovativ.de/wp-content/uploads/2020/03/Antrag-BAB-Corona-Soforthilfe-Programm_v1.pdf
Hessen
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Beschäftigte: 10.000 EURO
- Bis 10 Beschäftigte: 20.000 EURO
- Bis 50 Beschäftigte: 30.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.wibank.de/wibank/corona
Mecklenburg-Vorpommern:
Höhe der Liquiditätshilfe (rückzahlbare Zuschüsse):
- Bis 5 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
- Bis 10 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
- Bis 24 Beschäftigten: bis zu 25.000 Euro
- Bis 49 Beschäftigten: bis zu 40.000 Euro
Niedersachen
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Beschäftigte: 3.000 EURO
- Bis 10 Beschäftigte: 5.000 EURO
- Bis 30 Beschäftigte: 10.000 EURO
- Bis 49 Beschäftigte: 20.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp
Nordrhein-Westfalen
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Beschäftigte: 9.000 EURO
- Bis 10 Beschäftigte: 15.000 EURO
- Bis 50 Beschäftigte: 25.000 EURO
Link zum Antrag: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=A387C5FFDB8039AEE04D
Rheinland-Pfalz:
Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
- Bis 5 Beschäftigte: 9.000 EURO Bundeszuschuss. Zusätzlich Möglichkeit über 10.000 EURO rückzahlungspflichtiges Sofortdarlehen
- Bis 10 Beschäftigte: 15.000 EURO Bundeszuschuss . Zusätzlich Möglichkeit über 10.000 EURO rückzahlungspflichtiges Sofortdarlehen
- Bis 30 Beschäftigte: Möglichkeit über 30.000 EURO rückzahlungspflichtiges Sofortdarlehen, zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
Die Sofortdarlehen sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
Link zum Antrag: https://isb.rlp.de/
Saarland
Höhe der Soforthilfe: zwischen 3.000 und 10.000 Euro
Link zum Antrag: https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Antrag_Soforthilfe.pdf
Sachsen
Höhe der Soforthilfe:
- bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
- Bis 10 Mitarbeitern: bis zu 15.000 Euro
- Bis 25 Mitarbeitern: bis zu 20.000 Euro
- Bis 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
Link zum Antrag: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-coronavirus-informationen-fuer-unternehmen.html
Schleswig-Holstein
Höhe der Soforthilfe:
- Solo-Selbstständige: 2.500 EURO
- Bis 5 Beschäftigte: 5.000 EURO
- Bis 10 Beschäftigte: 10.000 EURO
Link zum Antrag: https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/
Thüringen
Höhe der Soforthilfe:
- Bis 5 Beschäftigte: 5.000 EURO
- Bis 10 Beschäftigte: 10.000 EURO
- Bis 25 Beschäftigte: 20.000 EURO
- Bis 50 Beschäftigte: 30.000 EURO
Link zum Antrag: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#download