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Vier Beispiele: Ist die Erbschaftssteuer vermeidbar?

Alle Prognosen und Statistiken sagen, das Volumen der Erbschaftsteuer wird in den nächsten Jahren weiter massiv steigen.
Diese Statistik lässt sich auch durch Praxiserfahrung belegen. In der Regel kümmern sich leider viel zu wenig Menschen darum, was mit ihrem Vermögen nach dem Tode geschieht. Ein Stück weit herrscht die Meinung vor, nach mir die Sintflut, die Erben können dann ruhig die Erbschaftsteuer bezahlen, sie bekommen ja auch einen Gegenwert. Manchmal ist es aber auch die Angst, im Alter nicht mehr genug zum Leben zu haben oder einfach schlicht Entscheidungsschwäche, wer was erben soll.

Ich möchte hier mit Beispielen aus meinem Kanzleialltag aufzeigen, welche Entscheidungen – oder auch Nichtentscheidungen – welche Konsequenzen haben können.

Werte übertragen

Fall A: Sehr erfolgreiches Unternehmerehepaar; die Firma ist verkauft, die Familie hat schon immer als Geldanlage auf Mehrfamilienhäuser in der Stadt gesetzt und ist damit bis heute gut gefahren. Es gibt das sogenannte Berliner Testament, das heißt, die Eheleute setzten sich bisher gegenseitig als Alleinerben ein.
Die geschätzte Berechnung auf den Todesfall ergab hier eine Erbschaftsteuer von rund 950 Teuro, es war klar, das würden die Kinder nicht aus dem Barvermögen bezahlen können.

Wir haben nun die Immobilien teilweise an die vier Kinder übertragen, den Eltern den Nießbrauch vorbehalten, die Enkelkinder mit Geld zum Studieren ausgestattet und noch Korrekturen an den anderen Immobilien vorgenommen.
Die Notarkosten betragen etwa 10 Teuro, wenn die Senioren nun noch 10 Jahre leben – was wir alle hoffen – dann wird zum Schluss eine Erbschaftsteuerbelastung bei unveränderten Rechtslage und unveränderten Steuersätzen von rund 50 Teuro sein.

Regelmäßige Prüfung des Testaments

Fall B: Eine 65 jährige Dame D kommt zu mir in die Kanzlei, sie hat von ihrer Tante  T geerbt, die 85 jährig verstorben ist. Die Tante wiederum hat einen Großteil ihres Geldes von ihrem Bruder B geerbt, der fünf Jahre zuvor verstorben ist.
Das bedeutet nun leider, dass die Erbschaftsteuer auf beide Erbfälle zu bezahlen ist. Hätte Bruder B das Vermögen nicht alleine auf T übertragen, sondern gleich D und deren Kinder mitberücksichtigt, wäre das Vermögen mindestens in Höhe der Freibeträge direkt verteilt worden. Die Steuer auf einen Erbgang wäre vermieden worden.
Gerade in unserer Gesellschaft ist vor allem im hochbetagten Alter zu überdenken, ob die Erbfolge, die vielleicht schon mehrere Jahrzehnte gewählt ist, so noch Sinn macht.
Tipp: Überdenken Sie Ihr Testament und die sich daraus ergebenen Steuerfolgen alle 5 Jahre.

Über Generationen hinaus denken

Fall C: Ein Ehepaar, Vermögen rund eine Million, hat eine Tochter: 50 Jahre, unverheiratet, keine Kinder, lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen. Die Eltern möchten ihre Tochter als Alleinerbin einsetzen und haben zu Lebzeiten bereits einen großen Teil des Vermögens übertragen. T stirbt bei einem Autounfall. Was die Eltern nicht wussten: Die Tochter hatte ihrerseits ihren Lebensgefährten zum Alleinerben eingesetzt. Die Eltern haben jetzt nur noch den Pflichtteil.
Bei Lichte betrachtet kommt zum Schmerz über den Tod der Tochter hinzu, dass das Vermögen nun nicht mehr in der eigenen Familie ist. Es hätte durchaus Neffen und Nichten gegeben, bei denen die Eltern das Geld lieber gesehen hätten.
Tipp: Denken Sie eine Generation weiter, also wohin werden Ihre Erben Ihr Geld vererben. Sind Sie damit einverstanden? Wenn nein – steuern Sie AKTIV dagegen.

Erben im Ausland

Fall D: Ein Ehepaar hat drei Kinder, eines der Kinder (K) lebt in den USA, hat dort auch geheiratet und einen Sohn. Die Eltern haben ihre Immobile (Wert: 300 Teuro) allen drei Kindern zu gleichen Teilen vererbt. Nach dem Tod der Eltern bleibt die Situation unverändert, das heißt, die Immobilie gehört immer noch allen drei Kindern gemeinsam, man sieht keinen Bedarf, die Situation zu ändern. Möglicherweise ist es für K die letzte Rückzugsmöglichkeit nach Deutschland. K stirbt in den USA, der Sohn von K (S) spricht so gut wie kein Deutsch, er wird nun Mitinhaber des Hauses – und es wird Erbschaftsteuer fällig.
Es ist enorm aufwändig für einen US Amerikaner, einer Hausdrittel in Deutschland zu verkaufen. Allein der Nachweis, dass er wirklich der Eigentümer und Erbe geworden ist, ist ein artikelfüllendes Thema. Die Sprachprobleme sind eine echte Hürde, nur wenige schaffen es ohne professionelle Hilfe, Juristendeutsch korrekt zu übersetzen. Dass aber der Freibetrag gerade mal 2000.- Euro beträgt und damit auf 98 Teuro Erbschaftsteuer anfällt, wenn keine anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, das ist für viele nicht nachvollziehbar.
Tipp: Klären Sie diese Fragen sehr genau, wenn Ihre Kinder im Ausland leben.

Wenn Sie jetzt über Ihre Erbfolge  und das Thema Erbschaftsteuernachdenken, dann habe ich mein Ziel mit diesem Artikel erreicht.

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