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Garantiezinssenkung 2016/17 – Welche Bereiche sind betroffen?

Von Seiten des Gesetzgebers wird zum Jahreswechsel 2016 auf 2017 der Garantiezins für Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen von bislang 1,25 % auf 0,9 % gesenkt. Dies macht schnelles Handeln erforderlich.

Der Garantiezins, dem jeder deutsche Versicherer unterliegt, gibt vor, welche Verzinsung der Anbieter seinen Kunden auf das Sparguthaben maximal garantieren darf.
Aufgrund des weiterhin anhaltenden Niedrig- bis Nullzinsniveaus wird es zunehmend schwieriger, entsprechende Renditen zu erzielen, weshalb die Regierung den Garantiezins in den vergangenen Jahren bereits mehrfach (nach unten) angepasst hat.

Verschiedene Bereiche betroffen

Was vielen Verbrauchern hierbei jedoch nicht bewusst ist: Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – ein elementar wichtiger Einkommensschutz – ist von der Zinssenkung betroffen und  reagiert für Neuabschlüsse ab 2017 dementsprechend mit dauerhaft höheren Prämien.

Je nach Alter und Berufsgruppe wird als Auswirkung eine Beitragssteigerung zwischen 5 und 10 % – und zwar für die komplette Vertragslaufzeit – erwartet.

Wer also ohnehin mittelfristig mit dem Gedanken spielt, etwas für die Altersversorgung oder die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu tun, ist gut beraten, noch in 2016 entsprechend zu handeln um die aktuellen Konditionen dauerhaft zu sichern.

Rest des Jahres nutzen

Entsprechend sollte dieses Jahr noch schnelle gehandelt werden. Insbesondere für Freiberufler und Selbstständige bieten sich hierbei Möglichkeiten zum steuerlich stark geförderten Aufbau einer Altersvorsorge oder zur Risikoabsicherung, die eine lukrative Alternative zu klassischen, privaten Lebens- oder Rentenversicherungen darstellen, beispielsweise Immobilien. Dies habe ich in meinem vorherigen Artikel beschrieben.

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