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Steuererklärung für Freiberufler – So geht’s!

Als Selbstständiger hat man viele Freiheiten und Flexibilität, wenn es um den Job geht. Aber auch Freiberufler müssen sich mit der Steuererklärung rumschlagen – ein leidiges Thema für viele.

Wir zeigen hier, worauf man bei der Steuererklärung als Selbstständiger achten muss, wieso der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender steuerlich wichtig ist und wieso es sich lohnen kann, zur Einkommensteuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Tipps für Steuererklärung bei Selbstständigen

Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?

Die Steuererklärung für 2018 muss in diesem Jahr bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Dabei ist es egal, ob man Angestellter, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Die Frist kann sich jährlich ändern, weshalb man sich in jedem Jahr rechtzeitig beim Finanzamt erkundigen sollte.

Freiberufler oder Gewerbeinhaber?

Diese Unterscheidung ist für die Steuererklärung wichtig und sie wird vom Finanzamt vorgenommen. Beide Gruppen sind gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Gewerbeinhaber müssen zusätzlich ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, was im Kontakt mit dem Finanzamt steht, während sich Freiberufler dort direkt ihre Steuernummer holen.

Die Einstufung kann sich jährlich ändern und wer sich nicht sicher ist, in welche Gruppe er fällt, sollte sich persönlich an sein zuständiges Finanzamt wenden.

Welche Formulare braucht man für die Steuererklärung als Freiberufler?

Der Mantelbogen ist das Hauptformular der Steuererklärung, das von jedem Steuerpflichtigen ausgefüllt werden muss und das allgemeine Dinge zur Person abfragt. Wer als Selbstständiger die Steuererklärung machen muss, der braucht zusätzlich die Anlage G oder S.

Zusätzlich müssen alle, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung bemessen, die Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt schicken. Das gilt seit 2017 sowohl für Kleinunternehmer, die weniger als 17,500 Euro Umsatz gemacht haben, als auch für Freiberufler und Gewerbetreibende.

Was können Freiberufler von der Steuer absetzen?

Egal, ob man als Freiberufler eine Einnahmen-Überschussrechnung oder ein Buchhaltungsprogramm benutzt, die Betriebsausgaben und -einnahmen müssen dokumentiert werden. Dafür ist das Sammeln und Sortieren von Belegen unabdingbar. Am besten sollte man sich schon im Vorfeld darüber informieren, was man von der Steuer absetzen kann, wofür vielleicht Pauschalen gelten und welche Anschaffungen auf mehrere Jahre verteilt werden müssen.

Im Allgemeinen können Freelancer ihre sogenannten Werbungskosten absetzen. Das sind Kosten, die zur Erledigung der beruflichen Tätigkeit anfallen. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro für Werbungskosten. Was zu den Werbungskosten gehört unterscheidet sich je nach Beruf. So können zum Beispiel künstlerische Berufe oft Materialkosten absetzen und Journalisten ihren Bürobedarf – also „Aufwendungen für Arbeitsmittel“. Kostet ein Arbeitsmittel nicht mehr als 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto, so können Freelancer dies als „geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)“ und somit als Werbungskosten geltend machen. Wenn die Kosten des jeweiligen Wirtschaftsgutes höher sind, wie zum Beispiel bei der Anschaffung eines Laptops, dann können sie über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Zusätzlich können Dinge wie Fahrtkosten, Internet und Telefongebühren abgeschrieben werden und in einigen Fällen auch Arbeitszimmer, Reisekosten und Bewirtungskosten. Bei letzteren müssen Selbstständige schon im Restaurant darauf achten, nach einem ordentlichen Bewirtungsbeleg zu fragen und letztendlich Zweck der Bewirtung als Geschäftstreffen nachweisen können. Bei Reisekosten können je nach Reiseland oft Pauschalen geltend gemacht werden, über die man sich am besten von einem Steuerberater informieren lässt.

Steuererklärung als Freiberufler: Selber machen oder dem Steuerberater übergeben?

Gerade, wer als Freiberufler frisch durchstartet, scheut sich oft davor für die Steuerklärung einen Steuerberater zu nehmen. Denn klar, ein Steuerberater bedeutet erstmal zusätzliche Ausgaben, von denen man im Vorfeld noch nicht weiß, ob sie sich lohnen. Allerdings kann es sich bezahlt machen einen Fachmann zurate zu ziehen, denn gerade für Selbstständige gibt es bei der Steuererklärung einiges zu beachten.

Die Kosten für einen Steuerberater sind von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt, die einen Honorar-Rahmen vorgibt. Trotzdem gibt es in diesem Rahmen noch einen relativ großen Spielraum, der sowohl vom Umfang der Steuererklärung und dem Gewinn abhängt, als auch vom Steuerberater selbst.

Da die Branche der Finanzberatung nicht unbedingt mit Transparenz auffährt, gilt es Preise und Leistungen von möglichen Steuerexperten vorab zu vergleichen. Verschiedene Vermittlungsdienste und Vergleichsplattformen wie das skandinavische Start-Up Ageras bieten Möglichkeiten zur kostenlose Beratersuche, bevor man den Vertrag mit einem Berater eingeht. Auch wer noch gar keine Preisvorstellungen im Bereich der Steuerberatung hat kann von solchen Vermittlungsplattformen profitieren, da man unverbindlich konkrete Kostenvoranschläge für seinen spezifischen Auftrag miteinander vergleichen kann.

Einmal die Wahl getroffen kann ein Steuerberater nicht nur helfen, Nerven und Zeit, sondern auch Geld zu sparen. Das fängt schon dabei an, dass sich der Steuerberater mit den ständig wechselnden Steuergesetzen, Fristen und Steuerfreibeträgen auskennt und hier entsprechend beraten kann. Außerdem übernimmt der Steuerberater das Ausfüllen der nötigen Formulare und steht im Auftrag des Freiberuflers im direkten Kontakt mit dem Finanzamt. Zusätzlich können auch Aufgaben wie die Buchhaltung, die EÜR, die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Gewerbesteuererklärung an den Steuerberater abgeben werden.

Außerdem hilft ein Steuerberater, wenn es um das Abschreiben von Werbungskosten geht, weiß wie und ob man ein Arbeitszimmer geltend machen kann und welche Spesen es zum Beispiel auf Reisen gibt. Wer sich da nicht auskennt, kann es versäumen die entsprechenden Posten von der Steuer abzuschreiben. Deswegen kann es sich auch finanziell lohnen kann, einen Steuerberater einzustellen und so Steuern zu sparen.

Ein weiterer Punkt, der für die Steuererklärung mit einem Steuerberater spricht, ist die Abgabefrist der Steuererklärung. Auch wenn sie zwar irgendwann gemacht werden muss, kann man sich mit Hilfe eines Steuerberaters ein bisschen Luft verschaffen. So muss man zum Beispiel die Steuererklärung 2018 im Alleingang bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt abgegeben. Wer einen Steuerberater beauftragt hat stattdessen bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

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