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    Steuererklärung für Freiberufler – So geht’s!

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    Unser Autor: Philipp Karmann am 14. Juni 2019 Steuer

    Als Selbstständiger hat man viele Freiheiten und Flexibilität, wenn es um den Job geht. Aber auch Freiberufler müssen sich mit der Steuererklärung rumschlagen – ein leidiges Thema für viele.

    Wir zeigen hier, worauf man bei der Steuererklärung als Selbstständiger achten muss, wieso der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender steuerlich wichtig ist und wieso es sich lohnen kann, zur Einkommensteuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

    Tipps für Steuererklärung bei Selbstständigen

    Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung?

    Die Steuererklärung für 2018 muss in diesem Jahr bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Dabei ist es egal, ob man Angestellter, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. Die Frist kann sich jährlich ändern, weshalb man sich in jedem Jahr rechtzeitig beim Finanzamt erkundigen sollte.

    Freiberufler oder Gewerbeinhaber?

    Diese Unterscheidung ist für die Steuererklärung wichtig und sie wird vom Finanzamt vorgenommen. Beide Gruppen sind gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Gewerbeinhaber müssen zusätzlich ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, was im Kontakt mit dem Finanzamt steht, während sich Freiberufler dort direkt ihre Steuernummer holen.

    Die Einstufung kann sich jährlich ändern und wer sich nicht sicher ist, in welche Gruppe er fällt, sollte sich persönlich an sein zuständiges Finanzamt wenden.

    Welche Formulare braucht man für die Steuererklärung als Freiberufler?

    Der Mantelbogen ist das Hauptformular der Steuererklärung, das von jedem Steuerpflichtigen ausgefüllt werden muss und das allgemeine Dinge zur Person abfragt. Wer als Selbstständiger die Steuererklärung machen muss, der braucht zusätzlich die Anlage G oder S.

    • Die Anlage S bezieht sich auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, also für die von Freiberuflern.
    • Die Anlage G bezieht sich auf Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb.

    Zusätzlich müssen alle, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung bemessen, die Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt schicken. Das gilt seit 2017 sowohl für Kleinunternehmer, die weniger als 17,500 Euro Umsatz gemacht haben, als auch für Freiberufler und Gewerbetreibende.

    Was können Freiberufler von der Steuer absetzen?

    Egal, ob man als Freiberufler eine Einnahmen-Überschussrechnung oder ein Buchhaltungsprogramm benutzt, die Betriebsausgaben und -einnahmen müssen dokumentiert werden. Dafür ist das Sammeln und Sortieren von Belegen unabdingbar. Am besten sollte man sich schon im Vorfeld darüber informieren, was man von der Steuer absetzen kann, wofür vielleicht Pauschalen gelten und welche Anschaffungen auf mehrere Jahre verteilt werden müssen.

    Grundlagenwissen Steuer

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    Übersicht im Steuerdschungel: Studieren Sie die Feinheiten der Kosten-/Einnahmenbalance in den Kurztipps, stellen Sie Ihr Arbeitszimmer optimal für die Steuer auf, planen Sie Ihren Dienstwagen richtig.

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    Im Allgemeinen können Freelancer ihre sogenannten Werbungskosten absetzen. Das sind Kosten, die zur Erledigung der beruflichen Tätigkeit anfallen. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern pauschal 1.000 Euro für Werbungskosten. Was zu den Werbungskosten gehört unterscheidet sich je nach Beruf. So können zum Beispiel künstlerische Berufe oft Materialkosten absetzen und Journalisten ihren Bürobedarf – also „Aufwendungen für Arbeitsmittel“. Kostet ein Arbeitsmittel nicht mehr als 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto, so können Freelancer dies als „geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)“ und somit als Werbungskosten geltend machen. Wenn die Kosten des jeweiligen Wirtschaftsgutes höher sind, wie zum Beispiel bei der Anschaffung eines Laptops, dann können sie über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.

    Zusätzlich können Dinge wie Fahrtkosten, Internet und Telefongebühren abgeschrieben werden und in einigen Fällen auch Arbeitszimmer, Reisekosten und Bewirtungskosten. Bei letzteren müssen Selbstständige schon im Restaurant darauf achten, nach einem ordentlichen Bewirtungsbeleg zu fragen und letztendlich Zweck der Bewirtung als Geschäftstreffen nachweisen können. Bei Reisekosten können je nach Reiseland oft Pauschalen geltend gemacht werden, über die man sich am besten von einem Steuerberater informieren lässt.

    Steuererklärung als Freiberufler: Selber machen oder dem Steuerberater übergeben?

    Gerade, wer als Freiberufler frisch durchstartet, scheut sich oft davor für die Steuerklärung einen Steuerberater zu nehmen. Denn klar, ein Steuerberater bedeutet erstmal zusätzliche Ausgaben, von denen man im Vorfeld noch nicht weiß, ob sie sich lohnen. Allerdings kann es sich bezahlt machen einen Fachmann zurate zu ziehen, denn gerade für Selbstständige gibt es bei der Steuererklärung einiges zu beachten.

    Die Kosten für einen Steuerberater sind von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt, die einen Honorar-Rahmen vorgibt. Trotzdem gibt es in diesem Rahmen noch einen relativ großen Spielraum, der sowohl vom Umfang der Steuererklärung und dem Gewinn abhängt, als auch vom Steuerberater selbst.

    Da die Branche der Finanzberatung nicht unbedingt mit Transparenz auffährt, gilt es Preise und Leistungen von möglichen Steuerexperten vorab zu vergleichen. Verschiedene Vermittlungsdienste und Vergleichsplattformen wie das skandinavische Start-Up Ageras bieten Möglichkeiten zur kostenlose Beratersuche, bevor man den Vertrag mit einem Berater eingeht. Auch wer noch gar keine Preisvorstellungen im Bereich der Steuerberatung hat kann von solchen Vermittlungsplattformen profitieren, da man unverbindlich konkrete Kostenvoranschläge für seinen spezifischen Auftrag miteinander vergleichen kann.

    Einmal die Wahl getroffen kann ein Steuerberater nicht nur helfen, Nerven und Zeit, sondern auch Geld zu sparen. Das fängt schon dabei an, dass sich der Steuerberater mit den ständig wechselnden Steuergesetzen, Fristen und Steuerfreibeträgen auskennt und hier entsprechend beraten kann. Außerdem übernimmt der Steuerberater das Ausfüllen der nötigen Formulare und steht im Auftrag des Freiberuflers im direkten Kontakt mit dem Finanzamt. Zusätzlich können auch Aufgaben wie die Buchhaltung, die EÜR, die Umsatzsteuervoranmeldung oder die Gewerbesteuererklärung an den Steuerberater abgeben werden.

    Außerdem hilft ein Steuerberater, wenn es um das Abschreiben von Werbungskosten geht, weiß wie und ob man ein Arbeitszimmer geltend machen kann und welche Spesen es zum Beispiel auf Reisen gibt. Wer sich da nicht auskennt, kann es versäumen die entsprechenden Posten von der Steuer abzuschreiben. Deswegen kann es sich auch finanziell lohnen kann, einen Steuerberater einzustellen und so Steuern zu sparen.

    Ein weiterer Punkt, der für die Steuererklärung mit einem Steuerberater spricht, ist die Abgabefrist der Steuererklärung. Auch wenn sie zwar irgendwann gemacht werden muss, kann man sich mit Hilfe eines Steuerberaters ein bisschen Luft verschaffen. So muss man zum Beispiel die Steuererklärung 2018 im Alleingang bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt abgegeben. Wer einen Steuerberater beauftragt hat stattdessen bis zum 29. Februar 2020 Zeit.

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    Philipp Karmann
    • Website

    Philipp Karmann ist Customer Success Manager bei der Beratervermittlung Ageras. Ageras ist ein international agierender, unabhängiger Vermittler von Buchhaltern, Steuerberatern, Unternehmensberatern und anderen Experten der Finanzbranche. Dabei kann die Ageras-Online-Plattform auf ein Netzwerk von rund 5.000 Spezialisten zugreifen. Ziel ist es, für Kunden den genau auf ihre jeweiligen Anforderungen zugeschnittenen Dienstleister zu finden. Über 200.000 Nutzern wurde auf diese Weise bereits geholfen. Das 2012 gegründete skandinavische Start-Up mit Hauptsitz in Kopenhagen ist mittlerweile in insgesamt sieben Ländern tätig.

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    1. Heinrich E. Seifert on 26. Juni 2019 13:03

      Sehr geehrter Herr Karmann,

      eine Korrektur zur GWG Abschreibung: ab 2018 gilt €800 netto als Grenze. Als Geringwertige Wirtschaftsgüter gelten Gegenstände des Anlagevermögens, die
      – beweglich,
      – abnutzbar und
      – selbstständig nutzbar sind, also z.B. ein Notebook mit einem Anschaffungswert nicht größer als €800 netto. Dann gibt es noch Möglichkeit der Pool-Abschreibung (aber nur entweder/oder). Das Thema ist ein bisschen komplexer…

      mfg
      Seifert

      Reply
    2. Philipp Karmann on 3. Juli 2019 9:35

      Sehr geehrter Herr Seifert,
      Vielen Dank für Ihren hilfreichen Kommentar. Die neue GWG-Grenze haben wir entsprechend im Text aufgenommen.
      Mit vielen Grüßen,
      Philipp Karmann

      Reply
    3. Neeltje on 26. Juli 2019 9:31

      Interessant, dass man die EÜR zusätzlich zu den Anlagen bei der Steuererklärung abgeben muss. Ich habe mich letztes Jahr als Freiberufler selbstständig gemacht. Sehr gerne würde ich mal versuchen die Steuererklärung selbst zu machen, um Geld zu sparen.

      Reply
    4. Marie Neuner on 21. November 2019 11:41

      Danke für die Tipps, ich bin auch als Freiberufler tätig und habe erst versucht, meine Steuererklärung selber zu machen aber hatte immer das Gefühl, das man diese noch besser machen könnte. Deshalb habe ich mir einen Steuerberater in Hamm gesucht, der jetzt meine Steuererklärung erledigt. Ich bin auf jeden Fall froh, dass ich mich nicht mehr darum kümmern muss und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis.

      Reply
    5. Markus Richter on 7. Januar 2020 12:17

      Ich arbeite seit ein paar Jahren als Freiberufler und habe mich schon gefragt, ob es mehr Sinn ergeben würde, mich an einen Steuerberater zu wenden. Die Steuererklärung habe ich bis jetzt selbst gemacht, was für mich einen nicht kleinen Aufwand war. Ich habe nicht gedacht, dass ein Steuerberater auch beim Abschreiben von Werbungs- und Reisekosten helfen könnte und damit auf Ersparnisse bei den Steuern bringen. Vielen Dank für den Tipp!

      Reply
    6. Ferdinand Schneider on 8. Januar 2020 10:02

      Ich bin erst seit Kurzem Freiberufler und möchte mich von Anfang gut informieren. Dieser Beitrag hilft mir dabei. Ich werde die Formulare abspeichern. Auch eine gute Idee, einen Steuerberater zu beauftragen. Ich werde Ihre Hinweise dazu überlegen.

      Reply
    7. James Fraser on 15. Januar 2020 8:19

      Gut zu wissen, dass man al Freiberufler seine Werbekosten von der Steuer absetzen kann. Ich habe mich letztes Jahr selbständig gemacht und habe noch nicht so viel Erfahrung. Ich denke ich werde mal bei einem Steuerberater anrufen.

      Reply
    8. Aria Weidmann on 8. Februar 2021 11:01

      Ich habe mich im letzten Jahr als Freiberuflerin selbstständig gemacht und nun steht die erste Steuererklärung an. Mir war nicht bekannt, dass für die Erklärung eine Frist eingehalten werden muss. Bis Ende Juli ist zum Glück noch reichlich Zeit und ich werde mir eine Steuerberaterin suchen. Mit ihr kann ich dann alle wichtigen Dinge klären.

      Reply
    9. Natalie Brandner on 12. Februar 2021 12:53

      Ich habe mich letztes Jahr als Freiberuflerin selbstständig gemacht und nun steht die erste Steuererklärung an. Es ist gut zu wissen, dass die Frist erst Ende Juli ist, somit habe ich noch genügend Zeit um mich in die Materie einzulesen. Ich werde mich zudem auch nochmal bei einer Steuerberatung erkunden.

      Reply
    10. Laura Urban on 25. März 2021 9:40

      Danke für diese Tipps, wie man als Freiberufler eine Steuererklärung erstellt. Gut zu wissen, dass ich vor allem Werbungskosten absetzen kann, die anfallen, wenn ich meiner Tätigkeit nachgehe. Da ich mich leider vorab nicht informiert habe, was ich absetzen kann und ob es bestimmte Pauschalen gibt, werde ich mich an eine Steuerberatung wenden.

      Reply
    11. Kira N. on 13. Juni 2021 21:11

      Vielen Dank für diesen Beitrag zur Steuererklärung für Freiberufler. Gut zu wissen, dass die Frist zur Einreichung dieselbe bleibt. Ich muss bald die erste Erklärung abgeben und weiß nicht, an welchen Steuerberater ich mich da wenden kann, eventuell speziell einen für Ärzte.

      Reply
    12. Natalie Brandner on 19. September 2021 20:10

      Ich bin seit einiger Zeit als Freiberuflerin tätig und stehe nun vor meiner ersten Steuererklärung. Mir war gar nicht bewusst, dass bis zu einem Umsatz von 17.500€ im ersten Jahr die Kleinunternehmerregelung gilt und ich lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen muss. Ich werde mir dafür am besten mal einen Steuerberater suchen und meine Steuererklärung darüber erstellen lassen.

      Reply
    13. Harald Schrempp on 30. September 2021 9:24

      An die Freiberufler, die mit der EÜR auskommen, ich mach schon seit über zehn Jahren meine Buchungen EÜR, Umsatzsteuervorauszahlungen und die Umsatzsteuer sowie die Einkommenssteuererklärung mit der Wiso Software Steuer Sparbuch. Funktioniert einwandfrei, Kosten 30€ / Jahr. Im ersten Jahr bin ich mit meinem Notebook und der Software zu meinem Steuerberater, wir sind einige Buchungen und Anlagen Güter wie Firmen FZG. durchgegangen, er hat mir ein paar Tips gegeben und das wars. Seitdem kontaktiere ich ihn nur, wenn ich wirklich etwas „Neues“ habe bei dem ich mir nicht sicher bin.
      Kann ich nur empfehlen.

      Reply

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