Monat: Mai 2007

Es klingt fast zu schön um wahr zu sein: Selbstständige Informatiker, die bisher vor dem Finanzamt als gewerbesteuerpflichtig galten, haben seit 2006 die Möglichkeit, im Falle einer Anerkennung als Freiberufler nicht nur von der Gewerbesteuer entbunden zu werden, sondern sogar die bereits entrichtete Steuer rückwirkend zurückerstattet zu bekommen. Zusätzlich können hierbei 6% Zinsen pro Jahr gezahlter Gewerbesteuer zu Gunsten der IT-Spezialisten erwirkt werden. Informatiker und Sachverständiger Peter Brenner erläutert, was möglich und nötig ist, um eine entsprechende Anerkennung als Freiberufler zu erwirken.

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