Monat: März 2008

Dass man als Privatperson Gebühren für seine Rundfunk und TV-Empfänger zu bezahlen hat, dürfte jedem IT-Freelancer bekannt sein. Weniger bekannt ist jedoch, dass hierzu auch ausschließlich beruflich genutzte PCs oder UMTS Handys gehören, mit denen man Rundfunk und Fernsehen empfangen könnte und das diese ebenfalls gebührenpflichtig sind. So sind seit Beginn des Jahres 2007 Rundfunkgebühren für die sogenannten „neuartigen Rundfunkempfangsgeräte“ zu entrichten, zu denen alle internetfähigen Medien zählen. Um welche Geräte es sich handelt, wie hoch die Gebühren sind, warum IT-Freelancer ggf. doppelt GEZ Gebühren zahlen müssen und was bei Verzug der Zahlung auf Freiberufler zukommen kann, hat der Fachjournalist für Informatik Jan Elsner für den SOLCOM-Newsletter zusammengestellt.

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