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Privatinsolvenz


Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, bei dem innerhalb von 6 Jahren die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person abgewickelt wird. Ziel ist es, aus den Schulden herauszukommen und sicherzustellen, dass die Gläubiger vom dem zahlungsunfähigen Schuldner gleichermaßen befriedigt werden.

 

Pauschbetrag


Kurzform von Pausch(al)betrag. Dieses Verfahren dient der Vereinfachung der Steuerkalkulation und der schnelleren Bearbeitung von Steuererklärungen. Aufwändige Belegermittlung lohnt bei Kleinstposten weder für Finanzamt noch Bürger. Deswegen steht Steuerpflichtigen zu verschiedenen Posten je ein Mindestausgabenbetrag zu, für den keine Belege nachgewiesen werden müssen. Beispiele sind die Werbekostenpauschale von 102 Euro, der Sparerpauschalbetrag von 801 Euro und der Pflegepauschalbetrag von 924 Euro.