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OHG


Die OHG, ausgeschrieben Offene Handelsgesellschaft, ist eine unternehmerische Gesellschaftsform, die zwei oder mehr juristische oder natürliche Personen durch einen Vertrag gründen. Notwendig zur Gründung einer OHG ist lediglich der erklärte Wille der Teilhabenden, unter einer Firmierung ein Handelsgewerbe zu betreiben. Ist der Gesellschaftervertrag unterschrieben und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgt, gilt die OHG als gegründet. Sie erfordert eine festgeschriebene Kapitalanlage ohne Mindestbetrag. Haftungsausschlüsse müssen vertraglich individuell mit Geschäftspartnern vereinbart werden, ansonsten haften grundsätzlich die Gesellschafter mit Betriebs- und Privatvermögen.

 

Offene Posten


Begriff aus der Buchführung, der eine Buchung auf einem Konto meint, für die es keine Ausgleichsbuchung gibt, z.B. wenn eine Ware geliefert, aber nicht fristgerecht bezahlt wurde.