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Zuschuss


Im Allgemeinen bedeutet ein Zuschuss finanzielle Fördermittel, die einem Wirtschaftsprojekt oder -unternehmen als Finanzierungshilfe zur Verfügung gestellt werden, entweder in Form von Geld oder geldwerten Mitteln. Der Geber ist häufig der Staat auf Bundes-, Länder oder Kommunalebene, mitunter auch Industrieverbände, Stiftungen oder private Sponsoren. Im Unterschied zu einem Darlehen sind Zuschüsse nur bedingt zurückzuzahlen (oder gar nicht), es wird kein Zins erhoben.

 

Zulagen


Teile des Arbeitsentgelts, die dem Lohn oder einer Rechnung zugeschlagen werden, um betrieblichen Besonderheiten, zum Beispiel erschwerte Arbeitsbedingungen (z.B. Sonntagsarbeit) oder aber besonderen Leistungen (z.B. Mehrarbeit) als Bonus gerecht zu werden. Grundsätzlich empfiehlt sich die vertragliche Fixierung solcher Zahlungen und ihrer Voraussetzungen. Vertraglich vereinbarte Zulagen kann der Ausgebende nur nach triftiger Angabe von Gründen widerrufen. Zulagen sind nicht mit Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu verwechseln.