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Existenzgründung


Als Existenzgründung wird im Allgemeinen der Einstieg in die individuelle berufliche Selbstständigkeit als Unternehmer/in bezeichnet. Geht es um die Gründung einer großen Unternehmung, spricht man eher von einer Unternehmensgründung als von einer Existenzgründung.

 

Erbschaft- und Schenkungssteuer


Beides sind verschiedene Begriffe für ein und dieselbe Steuer. Sie erhebt der Staat, wenn entweder ein erheblicher Wert als Geschenk angenommen wurde oder aber im Todesfall geerbt wurde. Hier gelten drei Steuerklassen, die jedoch nichts mit den Lohnsteuerklassen zu tun haben. Sie berechnen sich aus dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad. Umgehen lässt sich die Erbschafts- und Schenkungssteuer beispielsweise durch Nichtannahme, Schenkungen zu Lebzeiten in Tranchen, das Vererben genutzter Immobilien oder die Überführung von Schenkungsgeldern in Stiftungen.

 

Elterngeld


Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich aus dem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ein Elternteil allein kann zwischen zwei bis zwölf Monate Elterngeld beziehen. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, wie lange sie zu Hause bleiben möchten.

 

Einzelunternehmen


Das Einzelunternehmen, auch als Ich-AG bekannt, ist eine Unternehmensform, die mit minimalen finanziellen Rücklagen von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Der Betreiber ist hier gleichzeitig i.d.R. der Inhaber. Daraus resultiert ein minimaler Anfangsaufwand, aber auch die vollständige persönliche Haftung, die Einzelunternehmer zu Teilen durch Versicherungen abdecken können.

 

Einnahme-Überschuss-Rechnung


Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die stark vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die Selbstständige, Einzelunternehmer oder Betriebe anwenden, die keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung haben. Der Einsatz der Einnahmenüberschuss-Rechnung ist für Unternehmen an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen geknüpft: Mit unter 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn müssen Betriebe keine Buchführung vorlegen.

 

Einkommenssteuererklärung


Die Einkommenssteuer gehört zu den personengebundenen Steuerarten und wird aus dem Gewinn der unternehmerischen Tätigkeit (nach Abzug aller Betriebsausgaben) sowie aus anderen persönlichen Einnahmen (wie Mieten, Zinsen etc.) errechnet. Einnahmen und betriebliche Ausgaben sowie Sonderausgaben (Kinder, Krankheitsbehandlungen etc.) werden aufgeführt und mit den entsprechenden Belegen an das zuständige Finanzamt geschickt. Die Einkommenssteuererklärung ist obligatorisch für Selbstständige, für Arbeitnehmer nur unter einer Reihe von Bedingungen, z.B. bei mehreren Arbeitgebern, Ehegattensplitting oder wenn Freibeträge eingetragen wurden. Die Steuererklärung muss innerhalb festgelegter Fristen (üblicherweise der 31.04. des Folgejahres) jährlich beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Einkommenssteuer


Anteil des Einkommens natürlicher (nicht ausschließlich juristischer) Personen, der an den Staat abgeführt wird. Berufliche und private Einkommen, z.B. Kapitalerträge oder aus Vermietung ab einer Jahressumme von 8.820,00 Euro bzw. 17.640,00 Euro (für Verheiratete, die zusammen veranlagt sind) werden mit der Einkommenssteuer belegt. Ihr Anteil wächst in Stufen mit der Höhe des Einkommens, von 14 auf bis zu 42 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon abzugsfähig sind Werbungs- oder Sonderkosten und eine Reihe von Ausnahmeregelungen.

 

Ein-Prozent-Regelung


Eine einkommensteuerliche Regelung, um die Kosten der privaten Nutzung eines (betrieblichen) Fahrzeugs zu schätzen. Die private Nutzung des PKW ist monatlich mit 1% des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Diese Berechnungsgrundlage gilt sowohl für Leasingfahrzeuge sowie für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge. Die Regelung wird sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer in gleicher Weise angewandt.

 

Eigenkapital (EK)


Eigenkapital ist die Differenz von Vermögen und Schulden. Der Begriff Eigenkapital wird genauso bei Freiberuflern und Unternehmen angewandt wie für juristische Personen und private Haushalte. Das Gegenstück zum Eigenkapital ist Fremdkapital, das Schulden oder Leihgaben bezeichnet. Das Eigenkapital ist eine wichtige Position der Bilanz zum Abschluss des Geschäftsjahres. Es hat mehrere Aufgaben und dient zuallererst der Gründung, dann der Absicherung (Haftung, unternehmerische Verluste) und zu guter Letzt als Investitionsquelle.

 

Eigenverbrauch


Früherer Begriff des Umsatzsteuerrechts, der v.a. die Entnahme von Werten und Leistungen aus dem Unternehmen durch den Unternehmer zu unternehmensfremden Zwecken meint. Ein einfaches Beispiel kennen wir alle aus der Gastronomie: Die Verpflegung des Personals. Der aktuellere Sammelbegriff unentgeltliche Wertabgaben ist bedeutungsgleich. Eigenverbrauch muss für jede Entnahme dokumentiert werden, alternativ wird er steuerlich mit Pauschalbeträgen abgegolten.