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Ist-Versteuerung


Besteuerung nach tatsächlich eingegangenen Umsätzen (nicht nach Rechnungsstellung, sondern nach eingegangener Summe). Gedacht ist sie als Mittel zur Sicherung der Liquidität und als Sicherung vor Säumigkeit oder Zahlungsausfällen bei kleineren Unternehmen. Beantragen können diese Besteuerung Kleinunternehmer, oder Freiberufler, die nicht zur Buchhaltung verpflichtet sind sowie Unternehmen, die im letzten Kalenderjahr einen Umsatz von unter 500.000 Euro hatten.

 

Investitionszuschüsse


Der Staat gewährt Geldgebern Zuschüsse, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze sichern oder erhalten. Fördergelder in verschiedenen Formen (Freibeträge, Zuschüsse etc.) können für eine Reihe von Investitionen beantragt werden: die Neugründung oder die Modernisierung von Standorten, der Aufbau oder Ausbau von Betriebsstätten, eine Beteiligung an einem laufenden Unternehmen oder der Kauf von geschlossenen/von Schließung bedrohten Gewerbestandorte. Die Höhe der Förderung fällt regional unterschiedlich aus.

 

Investitionszulage


Staatlicher Zuschuss, die Steuerpflichtigen für bestimmte Investitionen genehmigt werden kann, die in den neuen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) Erstanschaffungen in neue bewegliche Wirtschaftsgüter und in neue Wirtschaftsgebäude tätigen. Gegenstand der Förderung sind allerdings lediglich bestimmte Wirtschaftszweige, nämlich das verarbeitende Gewerbe, begleitende Dienstleistungen und das Hotelgewerbe.

 

Investitionsabzugsbetrag


Durch den Investitionsabzugsbetrag können Steuerpflichtige für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Es handelt sich um eine gewinnmindernde Rücklage, die kleine und mittlere Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen für neue bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch nehmen.

 

Industrie- und Handelskammer (IHK)


Industrie- und Handelskammern sind regional organisierte, branchenübergreifende Verbände aus Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern eine berufsständische, branchenübergreifende Körperschaft des öffentlichen Rechts, nach Regionen organsiert. Alle Unternehmen im Handelsregister mit der Ausnahme von Landwirtschafts- und Forstbetrieben sowie der in Handwerkskammern organisierten Betriebe gehören ihnen per Gesetz an. Die Industrie- und Handelskammern tragen zur Selbstverwaltung bei und sind einflussreiche Interessenverbände.

 

Indirekte Steuern


Unter dem Begriff sind alle Steuerarten zusammengefasst, bei denen der Steuerpflichtige die Steuer zwar im Kaufpreis findet, die Abführung der Steuer aber andere übernehmen. Die bekannteste ist die Umsatzsteuer: Sie wird in den Endpreis einer Ware eingerechnet, vom Steuerschuldner (also Käufer) bezahlt, jedoch vom Lieferanten der Ware an das Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuererklärung abgeführt.

 

Impressumspflicht


Bei Webseiten, aber auch bei Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und anderen materiellen und digitalen Medien besteht eine Impressumspflicht. Diese Impressumspflicht und Pflichtangaben werden gemäß dem ECG (E-Commerce-Gesetz) geregelt. Das Impressum wird als „Anbieterkennzeichnung" bezeichnet. Pflichtangaben sind Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit, z. B. eine Telefonnummer. Unternehmen müssen neben den Kontaktdaten den Firmennamen inklusive Rechtsform und einen Vertretungsberechtigten benennen.