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    Wie viel Umsatzsteuer darf’s denn sein?

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    Unser Autor: Fabian Karg am 17. April 2012 Steuer

    Das ist allgemein bekannt: Auch Verpackungs- und Versandkosten unterliegen der Umsatzsteuer. Sie muss also auf Rechnungen entsprechend ausgewiesen werden. Doch was heißt entsprechend? Und wie ist zu verfahren, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?

    Generell gilt: Verpackungs- und Versandkosten gehören als sogenannte (unselbständige) Nebenleistung zum versandten Produkt und teilen deshalb dessen steuerliches Schicksal. Geht also ein Produkt in den Versand, das mit 19 Prozent Umsatzsteuer (USt) belegt ist, gelten auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19 Prozent Umsatzsteuer. Entsprechendes gilt für Produkte, die nur mit 7 Prozent USt zu versteuern sind (Bücher zum Beispiel). In solchen Fällen müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten nur 7 Prozent Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden.

    So weit – so einfach. Spannend wird die Sache allerdings, wenn sich in einem Paket Waren befinden, für die unterschiedliche USt-Sätze gelten – zum Beispiel ein Buch und eine DVD. Natürlich ist dem Fiskus da eine geradezu salomonische Lösung eingefallen, die bei den damit betrauten Verpackungs-„Künstlern“ wahlweise für Verärgerung oder Erheiterung sorgen dürfte: Ausgerichtet am Wert der jeweiligen Ware sind in einem solchen Fall die Verpackungs- und Versandkosten anteilig mit dem jeweiligen USt-Steuersatz der Waren zu belegen. Konkret – und um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Liegt der Wert des Buches bei 60 Prozent des gesamten Warenwerts, der in einem Paket verschickt wird, und die DVD nimmt 40 Prozent des Gesamtwertes ein, müssen die Versandkosten entsprechend gesplittet werden: Für 60 Prozent der Versandkosten gelten 7 Prozent Umsatzsteuer,  für 40 Prozent kommt der 19prozentige USt-Satz zur Anwendung.

    Viel Spaß beim Umsetzen dieser Bestimmung in die Praxis.

     

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    Fabian Karg
    • Website

    Fabian Karg ist Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München und juristischer Mitarbeiter in der IT-Recht-Kanzlei. Darüber hinaus ist er selbstständig in den Bereichen Web-Entwicklung und Online-Marketing tätig.

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    Ein Kommentar

    1. Ralf Seidler on 31. Mai 2012 22:48

      Die Praxis – nach meiner Erfahrung – ist, dass bei Büchersendungen keine Versandkosten berechnet werden und die Anbieter sogar bei Sendungen mit Büchern – also auch anderen Artikeln – keine Versandkosten berechnen. Aus meiner Sicht ist das eine kluge Entscheidung.

      Reply
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