
Worauf Freiberufler bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achten müssen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Freiberufler unverzichtbar, denn im Ernstfall ist sie die einzige Absicherung, die ihre finanziellen Einbußen auffängt. Allerdings ist der Beitragssatz gerade für Selbständige und Freiberufler oft sehr hoch und die Wahl der passenden Versicherung mit Stolperfallen verbunden. Dennoch gibt es Wege, diese zu umgehen.
Sehr informativer Artikel! Vielen Dank dafür.
Hallo Karin, falls keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann, gibt es einige Alternativen: Für Selbstständige und Menschen mit Risikoberufen gibt es z. B. den Erwerbsunfähigkeitsschutz, der günstiger ist als eine BU, bei dem der Versicherungsschutz aber erst greift, wenn der Betroffene fast gar nicht mehr arbeiten kann. Eine private Unfallversicherung schützt im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall, aber nicht vor Erkrankungen. Menschen mit Risikoberufen oder Pflegebedürftige haben außerdem wieder das Problem, dass sie in vielen Fällen gar keinen Vertrag erhalten. Eine weitere Alternative ist eine Dread-Disease-Versicherung gegen schwere Krankheiten. Mit ihr kann sich Ihr Mann gegen im Vorfeld festgelegte Krankheiten absichern. Diese Versicherungen können – auch abhängig vom Anbieter – sehr unterschiedlich ausgestaltet werden und sind in der Regel teurer als Berufsunfähigkeitsversicherungen. Alle diese Möglichkeiten decken nicht das ganze Spektrum einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab, können aber zumindest einen Teil des Risikos im Falle einer Berufsunfähigkeit eingrenzen. Einige Versicherungen bieten inzwischen auch eine Art Kombinationsprodukt zwischen Schwere-Krankheiten-Vorsorge und Grundfähigkeitsversicherung an, das je nach Gesellschaft z. B. Körperschutzpolice genannt wird. Diese Versicherungsform enthält zweierlei Leistungsvarianten: Erstens eine Rente, wenn der Versicherte in einer der im Vertrag aufgezählten Grundfähigkeiten (über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten) beeinträchtigt war oder voraussichtlich sein wird. Zweitens eine einmalige Kapitalzahlung, wenn der Versicherte an einer der im Vertrag aufgeführten schweren Krankheiten erkrankt ist. Bei dieser Form sollte aber ein besonders genauer Blick in die Bedingungen geworfen werden, da diese oftmals besser sind, wenn Bausteine separat abgeschlossen werden. Beste Grüße Caroline
Hallo, der Artikel ist sehr interessan und informativ! Mich interessiert allerdings, was man machen kann, wenn Versicherungen den Abschluss einer BU ablehnen? Bei meinem Mann ist das nämlich leider der Fall!