Autor: Elmar Dolscius

Elmar Dolscius ist Rechtsanwalt für Arbeits- und Wettbewerbsrecht.

Sicher kennen einige das Problem: Sie haben eine Geschäftsidee oder wollen einfach Ihre erlernte Tätigkeit ausüben. Sie haben alles vorbereitet, Geschäftsräume sind vorhanden, eine Infrastruktur ist soweit als nötig aufgebaut und nun wollen Sie für sich werben. Oftmals wird kein weiterer Gedanke daran verschwendet, wie man nach außen hin auftritt und diejenigen, die einen Gedanken verschwenden, sehen sich der Tatsache gegenüber, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt, die einem sagen, wie man sich denn nun nennen darf oder auch nicht. Reicht die Benennung meines Namens und meiner Tätigkeit? Sind diese Faktoren gar ein Muss? Wie sieht es mit Phantasienamen aus?

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Als Selbständiger genießt man die Freiheit, sein eigener Herr zu sein. Die Entscheidung, was man macht und wie man es macht, liegt allein bei einem selbst. Um eines kommt der Selbständige im Vergleich zum Angestellten dabei nicht herum: Um erfolgreich tätig zu sein, muss er für sich und sein Unternehmen werben! Der alte Spruch: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“, hat im Zeitalter des Internets und starker Konkurrenz mehr Bedeutung denn je. Leider liegt genau hier auch das Problem für viele Selbständige. Wer für sich wirbt, muss nach außen hin auftreten und bietet damit eine Angriffsfläche für Abmahnungen. Doch worauf muss man eigentlich achten?

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