
Steuern sparen während Projektleerlauf
Auch das langfristigste Projekt ist irgendwann einmal zu Ende. Wenn anschließend nicht kurzfristig einen neuer Auftrag zu finden ist, sind Freiberufler zunächst für unbestimmte Zeit beschäftigungslos. Aber sind Sie deshalb keine Freiberufler mehr? Ist es dann sinnvoll oder auch erforderlich die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt abzumelden? Diplom-Volkswirt Lothar Th. Jasper, Leiter einer Full-Service-Kanzlei für IT- und Medienunternehmen, räumt in seinem Artikel mit den größten Irrtümern auf und erläutert gleichzeitig, welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, Steuern einzusparen und warum eine Abmeldung beim Finanzamt unter Umständen sogar mehr Geld kosten kann.
Also meine Erfahrungen mit dem Finanzamt bzw. primär mit dem Teil, der nicht für die Pfändungen zuständig ist, sind eigentlich gut. Die Leute, die im Pfändungsbereich arbeiten, die haben nur mit den schwarzen Schafen zu tun und benehmen sich spiegelbildlich ähnlich. Mein Tipp: Unbedingt da raus und nicht mit den normalen Sachbearbeitern verschwerzen. Zu denen persönlich hingehen oder anrufen und freundliche sein. Sind alles Menschen. Das hat bei mir viel gebracht. Nie wieder will ich mit den Pfändungsleuten dort zu tun haben, ist Eure Entscheidung. Nicht aus Prinzip beharren aus Sturheit, da schadet Ihr Euch nur selbst. Unterschreibt halt alles, was das Finanzamt will- im Zweifel kann man einen Kredit aufnehmen- die Zinsen die das Finanzamt einem dann zurückzahlt (6%) sind leicht zu unterbieten bei derzeitigem Zins..
Das lohnt sich überhaupt nicht mehr! Das Geld das man in den Projekten verdient muss ständig in den Leerlaufzeiten aufgebraucht werden und teilweise muss man sogar das Geld hernehmen das für die Umsatzsteuer gedacht war um zu überleben. Damit fängt der Teufelskreis an. Wenn ein Jahr Vollbeschäftigung war dann fällt ein Jahr schon mal gut aus, aber wehe man hat Leerlaufzeiten. Unter dem Strich verdiente ich im manchen Jahren "sehr wenig". Was viele nicht berücksichtigen ist das man Tatsächlich nur ca. 30% real auf der Hand hat. Vom Brutto ziehen wir mal ab Ust. (19%), EkSt. und Gewerbesteuer zusammen ca. 30% evtl. noch IHK (0,22% aber min. 50,-). In Summe komme ich auf 49,22% die direkt schon einmal nicht mir sind. (Freiberufler zahlen zwar keine Gewerbesteuer, die man jedoch bis Hebesatz 360 von der EkSt abzieht. Kommt also auf das gleiche raus). Dann kommen noch die Buchhaltungskosten, Steuerberater etc. und nicht zu vergessen dann noch die eigene Rente, Krankenkasse, Soli, etc. Bei mir bleiben dann ca. 30%. Abzüglich der Projektkosten noch. Die kann man zwar absetzen, aber das bedeutet nur das man dafür nicht noch mal extra Steuern zahlen muss. Man bedenke: Geld das ausgegeben wurde ist weg, da hilft auch kein Absetzen. Schlecht wenn man jetzt noch, wie oben erwähnt das Geld der USt. in der Leerlaufzeit hergenommen hat. Dann hat man zudem noch dieses zurückzuzahlen zzgl. Verspätungszuschläge, Ärger und weiterer Strafen. Vom dem Geld soll ich aber noch etwas für schlechte Zeiten zurücklegen und Geld haben um das nächste Projekt noch vorzufinanzieren und und...Es reicht einfach hinten und vorne nicht aus. Das ist kein Jammern auf hohem Niveau sondern blanke Realität. Fakt ist das ein Leerlauf einen ausbluten lässt. Zudem sind die Ämter neuerdings nicht mehr hilfsbereit und Zahlen "keinen Cent" Stütze für Selbstständige oder Freiberufler! Natürlich würde es von Rechtswegen einem zustehen, jedoch endet eine Anfrage beim örtlichen Amtsgericht mit dem Satz: Sie wollen gegen eine andere Behörde vorgehen, dafür gibt es bei uns keinen Rechtsberatungsschein. Rechtsanwältin schaltet sich ein und redet mit dem Amtsgericht, dass man diesen aber bekommen muss und das ein Rechtsanspruch darauf besteht. Die Aussage des Amtsgerichts bleibt bestehen und im übrigen hält man sich bedeckt. Persönliches Erscheinen, Vortragen etc. und Rechtsanwältin wirkungslos, da Beamtenwillkür mehr zählt als Gesetze. Frei nach dem Motto: Wehr dich doch, hast sowieso kein Geld. Zurück zur Stütze, die hüllen sich auch nur in Schweigen und Reaktionslosigkeit. Die Ämter sind der Meinung, dass man die Konstrukte von Selbstständigen und Freiberuflern nicht durchschauen kann. Man kann jedoch sehen, ob sich jemand bei der Stütze meldet oder nicht und geht nach einer Zeit davon aus, dass sich diese Tätigkeit nicht rechnet. Die Stütze ist ja nicht dazu gedacht erfolglose Unternehmen dauerhaft von der Gemeinschaft zu finanzieren. Zumal diese nicht in diese Sozialkassen einzahlen. Wenn ich dieser Logik der Ämter weiter folge, so muss ich zu dem Schluss kommen, dass auch Arbeitnehmer dann nach der 2ten Arbeitslosigkeit einfach keine Stütze mehr bekommen sollten, da diese ja erfolglos seien. Einkommensteuervorauszahlung, setzen die FA's wie die lustig sind. Egal was man einreicht. Finanzbeamte haben immer recht, sollten sie mal nicht recht haben so haben sie trotzdem recht. Eine Bananenrepublik mit Rechtsbeugung, Korruption und Willkür haben wir mittlerweile hier in unserem Lande. Sind wir doch mal ehrlich, in den Leerlaufzeiten überlegt man sich wie man diese überlebt!
Zitat: "Wer längere Zeit kein Projekt hat, der wird aller Voraussicht nach im laufenden Jahr einen niedrigeren Gewinn haben, als bei der Festsetzung der Vorauszahlung angenommen. Hier zeigt sich das Finanzamt sehr großzügig. Es werden meist keine langen Ausführungen oder Gewinnvorausplanungen gefordert" Das sieht bei uns die letzten Jahre etwas anders aus: "Einfache" Briefe/Anträge inkl. beigelegter aktueller BWA werden schon mal gar nicht erst für voll genommen, meist wird eine vollkommene Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse -früher Offenbarungseid- verlangt um die Vorrauszahlungen!!! (nicht bescheidete festgesetzte Steuer) herab zu setzen. Das werden wir natürlich nicht abgeben, also sperrte man uns bis zur Kündigung durch die Sparkasse mittels Pfändungsverfügung die Konten - war ja nichts drauf und nach einigen Wochen konnten wir dann irgendwie die Steuer (vorraus) zahlen (privat zusammengeborgt) obwohl wir das dringend für den Betrieb benötigt hätten und hier Aufträge gar deswegen nicht ausführen konnten. Im Jahre darauf freilich wurde die zuviel gezahlte Steuer dann zwar erstattet bzw. mit der nunmehr schon wieder fälligen Vorrauszahlung verrechnet, der Schaden war aber bereits logischerweise längst (und mehrfach) entstanden. Strafanzeigen wegen Nötigung/Rechtsbeugung usw. wurden und werden nicht verfolgt und nun beginnt das gleiche Spielchen von vorn, also geringere Umsätze (und damit Gewinne) als letztes Jahr und die Vorrauszahlung wird aber wieder nicht heruntergesetzt bzw. nur mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse und das lehnen wir wegen Vorrauszahlungen ab. Ja so sieht es aus wenn man sich vom Bildschirm entfernt und draußen unterwegs ist. Vielen Dank trotzdem für die Hinweise.