Autor: Martin Müller-Spickermann

Martin Müller-Spickermann ist Partner der Partnerschaft “aust und partner – Steuerberater, Rechtsanwalt in Berlin-Reinickendorf. Seit Oktober 2000 ist er Rechtsanwalt und war zunächst für dreieinhalb Jahre in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt. Seit März 2005 ist er Steuerberater und seit Februar 2006 regelmäßig Referent zu Fragestellungen der Existenzgründung in Heilberufen und der gesundheitlichen Präventionen. Im April 2008 erlangte er die Befugnis zum Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Mitglied im Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V., der Deutschen Anwalts- und Stb-Vereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. und der DATEV eG.aust und partner Steuerberater, Rechtsanwalt

Bei dem Aspekt der Besteuerung eines Kraftfahrzeuges stellt sich dem Steuerpflichtigen auch zwangsläufig die Frage, ob das eigene Fahrzeug nun als Betriebsvermögen oder als Privatvermögen klassifiziert wird. Diese Thematik impliziert jedoch nicht nur den Gesichtspunkt der Zuordnung, sondern zieht zudem weitere Kriterien nach sich, welchen man bei einer Steuererklärung Beachtung schenken sollte. Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen gibt Ihnen Rechtsanwalt Martin Müller-Spickermann im vorliegenden Beitrag.

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