Autor: Matthias Petzold

Herr Rechtsanwalt Matthias Petzold ist spezialisiert im Recht der Informationstechnik, insbesondere im Urheberrecht, Softwarerecht, Lizenzrecht, IT-Vertragsrecht sowie in den Themen des Software-Lizenzmanagements und des Softwarelizenz-Audits. Er war als Syndikusanwalt mehr als 23 Jahre in leitender Funktion mit internationaler Verantwortung bei namhaften und global agierenden IT-Unternehmen tätig.

Gekaufte Standardsoftware darf nicht aufgespalten und Teile davon Dritten zur Nutzung überlassen werden. Vielmehr darf der Ersterwerber einer Software diese einem Dritten nur einheitlich überlassen – und er muss im Zuge dessen die eigene Nutzung der Software vollständig und endgültig einstellen. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden (Urteil vom 27. Juli 2011, Az: 6 U 18/10).

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