Autor: Sabine Gewehr

Rechtsanwältin Sabine Gewehr ist auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert. Sie berät Freiberufler zu den Themen Statusfeststellungsverfahren sowie Rentenversicherungspflicht präventiv und übernimmt das Krisenmanagement mit der Behörde oder vor Gericht, wenn Beitragsnachzahlungen gefordert werden.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Freiberufler und schließen mit einem neuen Auftraggeber einen Vertrag über eine projektbezogene Zusammenarbeit. Sie haben im Hinterkopf, dass die Deutsche Rentenversicherung solche Zusammenarbeiten kritisch prüft und häufig zu dem Ergebnis kommt, dass der Freiberufler tatsächlich ein Beschäftigter des Auftraggebers ist. Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, stehen Ihre Chancen gut, dass auch die Deutsche Rentenversicherung eine selbstständige Tätigkeit feststellt.

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