Artikelübersicht: Datenschutz

Datenschutz sollte für niemanden mehr ein Fremdwort sein. Nicht nur die eigenen Daten sollten gut gesichert sein. Vor allem bei personenbezogenen Daten, die im Internet verwendet oder öffentlich gemacht werden, gibt es spezielle Regelungen. Besonders hier wurden die gesetzlichen Bestimmungen verschärft. Wer sich also absichern möchte sollte sich genaue Informationen einholen.

Als Freiberufler wird uns der Wert unserer Daten erst dann bewusst, wenn wir sie verlieren. Kommt es beispielsweise zum Ausfall der externen Festplatte, auf der wir alle Daten der letzten Jahre gespeichert haben, erkennen wir, dass ein Großteil unserer Selbstständigkeit und/oder aller privaten Erinnerungen unwiderruflich verlieren können.

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Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential“ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang zu den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.

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Wie Rechtsanwalt Markus Timm bereits im vorangegangenen Artikel „ IT-Sicherheit im Unternehmen: Chefsache und Haftungspotential “ aufzeigte, steht die IT-Sicherheit eines Unternehmens in engem Zusammenhang mit den Regeln des Datenschutzes. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet Unternehmen, ihre EDV-Umgebung derart zu gestalten, dass der Einzelne vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch unsachgemäßen Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt wird. Mit dieser Aufgabe werden häufig IT-Freelancer betraut, was nicht geringe Anforderungen an deren Know-how in Bezug auf das BDSG stellt.

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Die wichtigste Informationsquelle des Finanzamtes ist der Steuerzahler selbst. Mit jeder Steuererklärung legt der Steuerzahler alle Daten offen, die zur Festsetzung der Höhe der anfallenden Steuern dienen. Sind in den Daten Angaben enthalten, die für das Finanzamt nicht schlüssig sind, werden entsprechende Nachforschungen angestellt. Welche Daten die Finanzbeamten vom Steuerbürger im Zuge einer solchen Nachforschung abrufen können und was der Steuerzahler in naher Zukunft zu erwarten hat, erläutert Steuerberater und Dipl. Betriebswirt Rudolf Schollmaier.

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