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    Tipps zum Baukindergeld: Wer bekommt es und wie wird es beantragt

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    Unser Autor: Martina Zimmermann-Brase am 24. April 2019 Steuer

    Seit dem vergangenen Jahr ist es möglich, das Baukindergeld zu beantragen, ein staatlicher Zuschuss, mit dem Familien mit Kindern beim Eigenheimkauf gefördert werden. Was müssen Sie dabei beachten?

    Wer kann profitieren?

    Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren können seit September 2018 Baukindergeld beantragen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 EUR pro Jahr und 15.000 EUR pro Kind. Bei einem Kind beträgt somit das maximale zu versteuernde Einkommen 90.000 EUR.

    Wie hoch ist der Zuschuss?

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    Der Zuschuss beträgt 1.200 EUR pro Kind und Jahr und wird über 10 Jahre ausgezahlt. Somit erhält eine Familie mit 2 Kindern 24.000 EUR vom Staat. Mit jedem Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 EUR. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2018. Voraussetzung ist eine Anschaffung von Neu- bzw. Bestandsimmnobilien in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.01.2020.

    Antragsstellung

    Anträge nimmt ausschließlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen. Die Anträge können nur online gestellt werden unter www.kfw.de.
    Die Antragsfrist beträgt 3 Monate nach Einzug in die Wohnung.

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    Martina Zimmermann-Brase
    • Website

    Martina Zimmermann-Brase ist Dipl.-Finanzwirtin (FH) und geschäftsführende Partnerin der Zimmermann-Brase + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB. Mit ihrem eingespielten Team bietet die Kanzlei Lösungen über das reine Steuerrecht hinaus an. Von der klassischen Steuerberatungsleistung, über ein breites Angebot betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen, bis hin zu Themenbereichen wie Umstrukturierung oder steuerliche Aspekte der Erbregelung berät sie vorausschauend und abgestimmt auf die individuelle Situation, Wünsche und Anforderungen.

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