Close Menu
    Facebook X (Twitter) Instagram
    SOLCOM Freiberufler Blog
    • Steuer
    • Recht
    • Versicherung
    • Business
    • Marktstudien
    • Tipps
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    SOLCOM Freiberufler Blog
    Vertragsrecht für Freiberufler
    Vertragsrecht für Freiberufler

    Vertragsrecht für Freiberufler (Teil 2)

    0
    Unser Autor: Dr. Benno Grunewald am 22. Juli 2010 Recht

    Der nachfolgende Artikel ist der zweite in der Reihe zum Thema Verträge. Verträge stellen für den Freiberufler und seinen Vertragspartner die essentielle Geschäftsgrundlage der Zusammenarbeit dar. Verträge haben aber fast immer auch Auswirkungen gegenüber Dritten wie beispielsweise dem Finanzamt und der Deutsche Rentenversicherung Bund. Wurden im vorangegangenen Artikel die „Basics“ zum Vertragsrecht erläutert, so setzt sich der zweite Teil dieser Serie mit Begriffen auseinander, welche für den Freiberufler steuerliche Auswirkungen besitzen können.

    Der Freiberufler und seine Firma: Das Vertragsrecht im Auge behalten

    Viele IT-Freiberufler verwendeten in der Vergangenheit für ihr Unternehmen Bezeichnungen wie beispielsweise „EDV-Berater“, „EDV-Beratung“ oder „IT-Consultant“, die sie so auch in ihre Verträge aufnahmen und die in dieser Art und Weise auch nach wie vor in Verträgen zu finden sind. Bislang kam einer derartigen Bezeichnung eine erhebliche Bedeutung zu, da eine „unglückliche“ Bezeichnung oftmals zur Prüfung des Freiberuflers durch das Finanzamt führte – was wiederum oftmals eine Einstufung als gewerblich zur Folge hatte. Aufgrund drei neueren, von mir erstrittenen Entscheidungen des BFH (Bundesfinanzhof) kann zwar grundsätzlich Entwarnung gegeben werden – es verbleiben aber dennoch einige Begriffe, die in diesem Zusammenhang als problematisch gelten und daher vermieden werden sollten.

    „Gute“ Tätigkeiten

    Die drei Urteile (Az. VIII R 79/06, BStBl. II 2010, 404; Az. VIII R 63/06 und Az. VIII R 31/07, alle vom 22.09.2009) definieren nunmehr folgende Tätigkeiten als freiberuflich: Softwareentwicklung und -anpassung, Projektleitung, rechnergestützte Steuerung, Überwachung und Optimierung industrieller Abläufe, Aufbau, Betreuung und Verwaltung von Netzwerken und -servern, Benutzerservice, Schulung und Administration.

    Sofern sich diese Begriffe in Verträgen finden, sind sie nunmehr als positiv im Sinne einer freiberuflichen Tätigkeit zu bewerten.

    „Schlechte“ Tätigkeiten

    Bereits in der Vergangenheit galten die im Folgenden genannten Begriffe bzw. Tätigkeiten als eher gewerblich, was sich durch die oben genannten drei Urteile des BFH nicht geändert hat: Support, Wartung, Test und Coaching. Diese Begriffe sollten demnach nicht in Verträgen erwähnt werden.

    Sofern die Vertragsparteien die Aufgaben konkretisieren möchten, sollten sie zu anderen Formulierungen greifen. So kann man sicherlich problemlos eine Tätigkeit wie z.B. Support unter dem Begriff Benutzerservice fassen. Damit lassen sich unnötige Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden, da sich der Finanzbeamte aufgrund seiner in der Regel nicht vorhandenen IT-Kenntnisse an die vom BFH gemachten Vorgaben bzw. verwendeten Begriffe klammert, andere Bezeichnungen aber nicht sofort in die Schublade „gewerblich“ stecken kann.

    Leistungsbeschreibung

    Es ist ferner nicht zu empfehlen, im Vertrag sehr ausführliche Aufgaben- bzw. Leistungsbeschreibungen aufzunehmen. Zwar kommt dies ohnehin selten vor, jedoch stellen Projektbeschreibungen in epischer Breite und Tiefe zusätzliche Diskussionspunkte dar, an denen sich das Finanzamt aufhängen kann.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Dr. Benno Grunewald
    • Website

    Dr. Benno Grunewald ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist darüber hinaus ausgebildeter Mediator (DAA) und Justiziar des BVSI (Berufsverband Selbständige in der Informatik e.V.).

    Das könnte Sie interessieren

    SOLCOM Marktstudie: „Freiberuflichkeit – Eine Frage des Rechts“

    Elterngeld für Selbstständige

    Zufall oder Berechnung – Big Data anders betrachtet

    Beitrag kommentieren Cancel Reply

    Basiswissen, Guides, Kompendien, Glossar, Tools und Software für jede Lebenslage -
    GRATIS von freiberufler-blog.de

    Zum Servicebereich

    News Alert abonnieren
    Letzte Kommentare
    • Hannah zu Freelancer-Bewerbung: So überzeugen Ihre UnterlagenToller Artikel. Das wichtigste ist wohl einen Auszug der Erfolge, Projekte…
    • Thomas zu Umfrage: „Zwischenbilanz Projektmarkt 2024“Es geht voran , einige projekte sind gewesen im Bereich IT inbound und outb…
    • Luki zu ETF-Sparpläne: Wie Freiberufler mit Sparplänen vorsorgenEs ist gut zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, Geld zurückzulegen, auc…
    • Anndi zu Umfrage: „Arbeit 4.0: Wo stehen Unternehmen beim Thema Automatisierung?“Viele Unternehmen haben begonnen, Automatisierungstechnologien einzusetzen…
    • Florian K. zu Steuern: Auch gebrauchte Gegenstände können abgeschrieben werdenGanz ehrlich, ich bin eher zufällig hier gelandet, weil ich mitten in der V…
    Soziale Medien

    Xing
    Linkedin
    Twitter
    Facebook
    Instagram

    RSS SOLCOM Projektportal
    • Projekt-Nr. 99703 - QA Manager / QA Assurance architect Year 2038 Problem (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99688 - Experte für Prozessabläufe Autohandel (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99689 - Software-Entwicklungsingenieur / Embedded Software Entwickler (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99677 - Experte im Bereich Verfahrenstechnik Wasseraufbereitung für Tunnelbauprojekte (m/w/d)
    • Projekt-Nr. 99679 - Experte für Prozessabläufe Autohandel (m/w/d)
    Zum SOLCOM Projektportal
    • Impressum
    • Datenschutz
    Links
    • Über uns
    • Redaktion
    • Servicebereich
    A company  

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

    Zur mobilen Version gehen