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    Werden vollautomatische Steuerbescheide Wirklichkeit?

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    Unser Autor: Martina Zimmermann-Brase am 14. Februar 2017 Steuer

    Am 01.01.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die Arbeit der Finanzverwaltung erheblich verändern wird und Auswirkungen auf die Steuerzahler hat. Künftig gibt es den Grundsatz der elektronischen Bearbeitung. Die eingegangene Steuererklärung wird künftig zuerst einer Risikoprüfung unterzogen.

    Maschinelle Bearbeitung

    Dabei werden Fälle ausgesteuert, die mit einem signifikanten Risiko behaftet scheinen, Fälle der Zufallsauswahl sowie Steuererklärungen, die im Freitextfeld die Aussteuerung erbeten haben.
    Bei den nicht ausgesteuerten Fällen wird sofort vollständig maschinell veranlagt. Ziel der Finanzverwaltung ist es, 80 Prozent der Steuerbescheide künftig voll maschinell zu erstellen. Dies wird sicherlich zu einer schnelleren Erstattung führen.

    Belege nachträglich angefordert

    Bei den ausgesteuerten Fällen erfolgt eine prüffeldbegrenzte Prüfung der Steuererklärungen. Erst jetzt werden die zur Erledigung dieser Fälle benötigten Belege und sonstige Nachweise nachträglich angefordert. Dies bedeutet, dass künftig die Belege zur Steuererklärung erst zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden dürfen. Aus der Belegvorlagepflicht wird eine Belegvorhaltepflicht.

    Es empfiehlt sich deshalb, die Belege so lange vorzuhalten, bis die Steuerbescheide ergangen sind.

    Wo sind die Auswirkungen für den Steuerzahler?

    Bisher war es möglich, Belege beim Finanzamt einzureichen, der Finanzbeamte hat diese geprüft und eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung war in der Regel nicht mehr korrigierbar. In Zukunft werden keine Belege mehr eingereicht, dies bedeutet, wenn nun nachträgliche Belege angefordert werden, sind dies wohl fast immer neue Tatsachen. Damit darf das Finanzamt den Steuerbescheid jederzeit nochmals nachträglich ändern. Willkommen in der Welt der vollautomatischen Steuerbescheide!

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    Martina Zimmermann-Brase
    • Website

    Martina Zimmermann-Brase ist Dipl.-Finanzwirtin (FH) und geschäftsführende Partnerin der Zimmermann-Brase + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB. Mit ihrem eingespielten Team bietet die Kanzlei Lösungen über das reine Steuerrecht hinaus an. Von der klassischen Steuerberatungsleistung, über ein breites Angebot betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen, bis hin zu Themenbereichen wie Umstrukturierung oder steuerliche Aspekte der Erbregelung berät sie vorausschauend und abgestimmt auf die individuelle Situation, Wünsche und Anforderungen.

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